Kassen verweigern oft die Erstattung |
14.12.2010 16:22 Uhr |
Von Ines Landschek, Berlin / Anthroposophische Medizin gilt als besondere Therapierichtung. Dennoch ist ihr rechtlicher Status im Gesundheits-sytem bis heute ungeklärt. Offen ist vor allem die Frage, ob Krankenkassen anthroposophische Arzneimittel erstatten müssen.
»Die anthroposophische Medizin ist kraft Gesetz im System der Gesetzlichen Krankenversicherung als sogenannte besondere Therapierichtung anerkannt. Sie besitzt damit einen besonderen Rechtsstatus, der sie von der Schulmedizin einerseits und von Außenseitermethoden andererseits unterscheidet«, erklärte Martin Laurisch, Sozialrichter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, vorige Woche auf einem Symposium zur Rechtsstellung der anthroposophischen Medizin in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Unter den rund 3000 anthroposophischen Arzneimitteln auf dem deutschen Markt sind Mistelpräparate die Bestseller.
Foto: PZ/Archiv
Jedoch übernimmt die GKV seit dem Jahr 2004 die Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr. Das bedeutet, dass die Kassen den Großteil der Anthroposophika nicht mehr bezahlen. Eine neue Option eröffnete jedoch die Gesundheitsreform von 2007. Seither können GKV-Versicherte über Wahltarife und gegen Zahlung einer Zusatzprämie Anthroposophika und andere Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen in ihren Versicherungsschutz einschließen.
Laurisch verwies auf eine weitere Ausnahme: Für rund 30 schwerwiegende oder lebensbedrohende Krankheitsbilder (zusammengefasst in der sogenannten OTC-Liste) bei denen die Schulmedizin bestimmte, nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel einsetzt, übernehmen die Krankenkassen auch anthroposophische und homöopathische Arzneimittel, wenn sie den Standard in der Therapie darstellen.
»Obwohl die Rechtslage zu dieser Ausnahmeregelung eigentlich klar ist, gibt es immer wieder Auseinandersetzungen um die Erstattung, besonders um Mistelpräparate im Rahmen einer Krebstherapie«, berichtete Jan Matthias Hesse, Fachanwalt für Medizinrecht. Dabei könnten Mistelpräparate in allen Stadien der Krankheit eingesetzt und erstattet werden.
»In der Vergangenheit sahen das einige Krassen jedoch anders und verweigerten die Erstattung bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen«, berichtete Hesse. Er verwies auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom November 2009, das anthroposophische Mistelpräparate nicht nur dem »allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse«, sondern einem besonderen therapieimmanenten Beurteilungsmaßstab unterwerfe. Mangelnde Wirksamkeit lasse sich ebenfalls nicht unterstellen, da sie arzneimittelrechtlich zugelassen sind. »Damit sind sie auch verordnungsfähig«, betonte Hesse. Jedoch seien dieses und ähnliche Urteile noch zur Revision beim Bundessozialgericht anhängig.
In Deutschland stellen die Unternehmen Weleda, Wala, Helixor und Abnoba Anthroposophika her. Ihr Umsatz im Jahr 2009 belief sich laut dem Dachverband Anthroposophische Medizin auf rund 65 Millionen Euro in Deutschland. Es gibt etwa 3000 Anthroposophika im Handel. Mistelpräparate werden am häufigsten verkauft. /