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Bienenzucht

Höchste Zeit für Oxalsäurebehandlung

10.12.2007  16:39 Uhr

Bienenzucht

Höchste Zeit für Oxalsäurebehandlung

Von Holger Reimann

 

Bis zum 20. Dezember haben Imker noch Zeit, ihre Bienenvölker gegen die Varroose mit Oxalsäurelösung zu behandeln. Die spätere Anwendung nach dem Winteranfang wäre zwar wirksam, aber es ist nicht untersucht, ob der im Frühjahr 2008 geschleuderte Honig dann frei von Rückständen ist.

 

Der Kampf gegen Varroa destructor, eine parasitäre Milbe der Honigbiene, gilt insoweit als verloren, als fast alle Bienenstöcke befallen sind und es nur noch darum geht, den Befall zu begrenzen. Die Milben konzentrieren sich an der Bienenbrut und werden dort nicht von der Oxalsäure erreicht. Deshalb können erst jetzt die inzwischen brutfreien Völker effektiv behandelt werden. Im Spätherbst 2006 stand die apothekenpflichtige Oxalsäure weder als Rezeptur noch als Fertigarzneimittel zur Verfügung. Das ist jetzt anders: Nicht nur bieten seit einigen Monaten zwei Unternehmen Oxalsäurelösung nach Standardzulassung an, sondern auch Apotheken können das inzwischen mit Prüfzertifikat erhältliche Oxalsäure-Dihydrat zur Lösung verarbeiten.

 

Ohne fachliche Unterstützung würden die Formalien bei Nutzung der Standardzulassung und die Tücken des Tierarzneimittelrechts die Bereitschaft, dem Imker und den Bienen zu helfen, arg auf die Probe stellen. Apothekengerechte Detailinformationen hierzu können aber, einschließlich Rezeptursubstanz und Packmitteln, sowie unmittelbar verwendbare Textvorlagen für amtliche Meldung, Herstellungsdokumentation, Kennzeichnung, Packungsbeilage und Fachinformation, der Internetseite des NRF entnommen werden (www.dac-nrf.de, Rubriken: NRF-Rezepturhinweise, Datenbank, Oxalsäure). Umfangreiche weitere Informationen und Quellen gibt zudem eine neue Rezepturvorschrift im NRF 2007, die jedoch im Gegensatz zur Standardzulassung als anwendungsfertige Oxalsäure-Lösung aus veterinärrechlichen Gründen de facto verschreibungspflichtig ist und ohne Weiteres nicht so einfach umgesetzt werden kann wie die Standardzulassung.

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