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Rx-Versandhandel

Einladung zum Schlagabtausch

30.11.2016  09:53 Uhr

Von Ev Tebroke, Berlin / Erstmals wurden nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Preisbindung die möglichen Konsequenzen breit diskutiert. In dem von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen initiierten Fachgespräch trafen die Fronten aufeinander. Die Apotheker haben einen schweren Stand. Denn sie können die drohenden Folgen nicht zweifelsfrei belegen.

Der Andrang war enorm: Mit rund 140 Anwesenden war Raum 2600 im Bundestag bis auf den letzten Platz belegt. Vorn auf dem Podium hatten neben der Gesundheitsexpertin der Grünen, Kordula Schulz-Asche, geladene Vertreter von Apothekern, Versandhandel, Politik, Wirtschaft und Verbraucherschutz Platz genommen. Erstmals seit 12 Jahren saßen dabei mit ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und Doc-Morris-Vorstandsmitglied Max Müller die Kontrahenten an einem Tisch. Für Schulz-Asche waren die beiden Hauptprotagonisten der Debatte dann auch das »Traumpaar der heutigen Veranstaltung«. Die Apotheker würden es wohl eher als Zwangsehe von Präsenz- und Versandapotheke bezeichnen und sehen sich in ihrer Existenz bedroht.

 

Politischer Streit

Welche Konsequenzen sind aus dem EuGH-Urteil für die Arzneimittelversorgung hierzulande zu ziehen? Das war das Thema der Veranstaltung. Nachdem die Luxemburger Richter am 19. Oktober die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel für Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland für europarechtswidrig erklärt hatten, ist ein politischer Streit darüber entbrannt, wie die Arzneimittelversorgung zukünftig zu regeln ist. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will den Rx-Versandhandel per Gesetz verbieten. Auch die Partei Die Linke unterstützt dies. Aus dem Lager von SPD und Grünen hingegen sind viele gegen ein solches Verbot.

 

Es braucht eine tragfähige politische Lösung als Konsequenz aus dem EuGH-Urteil. Darin waren sich alle Teilnehmer des Fachgesprächs einig. Das war es aber auch schon mit dem gemeinsamen Nenner. Die Offizin-Apotheker halten vor allem eine schnelle politische Reaktion auf die rechtliche Freigabe von Rabatten auf Rx-Medikamente für essenziell. Sie fordern, dass der Versand von OTC-Arzneimitteln weiterhin erlaubt bleibt, der von rezeptpflichtigen Arzneimitteln aber nicht. So soll verhindert werden, dass auch nach dem EuGH-Urteil keine Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel möglich sind.

 

»Ein einheitlicher Apotheken-Abgabepreis für rezeptpflichtige Arzneimittel ist hierzulande die Basis des gesamten Apothekenkonzepts«, betonte Schmidt. Die Preisbindung gelte es zu schützen, damit Patienten überall gleich gut versorgt würden. Die Mischkalkulation des Apothekenhonorars, basierend auf einem Fixhonorar von 8,35 Euro pro Rx-Packung, garantiere, dass die Versorgung von Patienten nicht danach selektiert würde, wie viel Geld das abzugebende Arzneimittel dem Apotheker bringt. Der Wegfall der Preisbindung setze dieses Prinzip aufs Spiel. »Die Politik tut gut daran, dieses Einfallstor schnell zu schließen«, so Schmidt. Danach sei Zeit und Gelegenheit, die Rolle der Apotheke im Zuge des demografischen Wandels genauer zu definieren und umsetzen.

 

Sein Kontrahent Max Müller vom niederländischen Versender Doc Morris sieht den Rx-Versand als notwendige Ergänzung zur Standard-Versorgung durch Präsenzapotheken. »Wir müssen uns mit anderen Lösungsformen für den ländlichen Raum auseinandersetzen«, sagte er. Es gehe darum, Strukturgefälle zwischen Stadt und Land auszugleichen. Zudem sei der Bürger heutzutage mündig genug, selbst zu entscheiden, welches Angebot er wählt. Eine wirtschaftliche Bedrohung für die Offizinen durch den Rx-Versand sieht er nicht. Dafür fehlten auch laut EuGH-Urteil die Belege.

 

Keine Strukturdebatte

 

Die Offizin-Apotheker betonten hingegen, es gehe nicht um eine Strukturdebatte, da Rezeptsammelstellen, Botendienste oder auch die mittlerweile für Apotheker erleichterte Möglichkeit, eine Zweigstelle zu eröffnen, die Versorgung auf dem Land garantierten. Schmidt wies zudem darauf hin, es sei schwierig, die Konsequenzen des Urteils für die Land­apotheken empirisch zu belegen, da bis zum 19. Oktober die Preisbindung für die ausländische Konkurrenz noch galt. Der von den Grünen eingeladene Landapotheker Christian Richter aus der brandenburgischen Prignitz berichtete aber, dass nun die ersten Kunden ihre Rezepte ins Ausland schicken wollten, um die nun möglichen Rabatte abzugreifen. Dies sei erst der Anfang. Daher sei nun eine schnelle tragfähige Übergangslösung notwendig, um anschließend ein zukunftsfähiges Modell für die Versorgung auf dem Land zu entwickeln. »Wir dürfen das Thema nicht in die politische Hängepartie schieben«, warnte Richter.

 

Professor Reinhard Busse, Leiter des Fachgebiets Management im Gesundheitswesen an der Technischen Universität Berlin, hält nichts von einem grundsätzlichen Verbot des Rx-Versandhandels. Um die Vor-Ort-Apotheken wirtschaftlich abzusichern, fordert er stattdessen eine Umstellung der Apothekervergütung weg von der packungsbezogenen Honorierung hin zur Vergütung von einzelnen Beratungsleistungen. Den Versandhandel sieht er als Ergänzung zur Versorgung durch die stationären Apotheken und nicht als gefährdende Konkurrenz.

 

Dies unterstrich auch Verbraucherschützer Kai Vogel. Er sei gegen ein Verbot. Der Versandhandel sei nicht für jeden geeignet. Er werde die Akutversorgung nicht ersetzen. Zudem ist Vogel überzeugt, dass ein Bonus von ein paar Euro für die meisten Kunden in der Apotheke nicht so relevant ist, als dass sie deshalb zum Versandhandel wechselten. Da Rx-Medikamente in Deutschland in der Regel von den Kassen erstattet werden, sind Rabatte nur im Rahmen der Zuzahlungen möglich. Diese belaufen sich pro Medikament auf 5 bis maximal 10 Euro.

 

Auch Klaus Holthoff-Frank von der Monopolkommission betonte die Chancen, die der Versand bietet und sieht keine Gefährdung für die Prä­senzapotheken. Statt den Rx-Versand grundsätzlich zu verbieten, gelte es darüber nachzudenken, andere Dienstleistungen des Offizin-Apothekers besser zu honorieren.

 

Empirischer Beleg

 

Schulz-Asche betonte abschließend, was auch die anwesenden Wirtschaftsexperten gefordert hatten: Es sei dringend notwendig, einen empirischen Beleg darüber zu bekommen, warum Apotheken aus dem Markt gehen. Hier sieht sie die ABDA in der Pflicht. Grundsätzlich zeigte das Fachgespräch die Komplexität der Debatte, die das EuGH-Urteil angestoßen hatte. »Wir stehen noch am Anfang«, so Schulz-Asche. Sie appellierte an die Regierung, keinen Schnellschuss abzugeben, sondern mit allen Beteiligten die Diskussion zu suchen. /

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