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Rx-Versandverbot

Es fehlt ein fundierter Beweis

07.06.2017  09:54 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel in Deutschland würde nach Meinung des Medizinrechtlers Horst Bitter vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheitern. Bislang fehlt demnach schlichtweg ein fundierter Beweis, der eine Gefahr für die flächendeckende Versorgung durch den Rx-Versand belegt.

Ein Rx-Versandverbot käme nur dann in Betracht, wenn Daten eindeutig auf ein Risiko für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung hinwiesen. »Danach sieht es derzeit aber nicht aus«, sagte Bitter vergangene Woche beim Kongress des Bundesverband Deutscher Versand­apotheken in Berlin. In den vergangenen Monaten hatte die Politik intensiv über ein Rx-Versandverbot diskutiert. 

 

Hintergrund war ein EuGH-Urteil aus dem Oktober 2016, das ausländischen Versandapotheken erlaubt, die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel zu umgehen. Anders als deutsche Apotheken können sie ihren Kunden damit nun Rabatte auf Rx-Präparate gewähren.

 

Um dieser Ungleichbehandlung ein Ende zu setzen, hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einen Gesetzentwurf präsentiert, der eine Beschränkung des Versandhandels auf OTC-Medikamente vorsah. Letztlich war das Vorhaben jedoch am Widerstand der SPD gescheitert.

 

Unter Juristen ist hoch umstritten, ob ein partielles Verbot des Versandhandels rechtlich überhaupt möglich ist. Im Jahr 2003 hatte sich der EuGH schon einmal mit dem Versandhandel von Arzneimitteln befasst. Damals hatten die Richter erklärt, dass ein Rx-Versandverbot vor dem Hintergrund zahlreicher Risiken für die Gesundheit der Bürger durchaus gerechtfertigt sei. Bitter zufolge lässt sich das Urteil allerdings nicht auf die heutige Situation übertragen. »Die Voraussetzungen sind heute ganz andere als damals«, sagte er. War der Versandhandelt mit Arzneimitteln in Deutschland 2003 gesetzlich noch nicht einmal zugelassen, gebe es heute jahrelange Erfahrungen mit dem Versand. Zudem habe der EuGH in seinem Urteil aus dem vergangenen Herbst deutlich gemacht, dass sich der Verweis auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung auf ein fundiertes Datenmaterial stützen müsse.

 

Kein Apothekensterben

 

Die aktuell vorliegenden Daten zur Arzneimittelversorgung könnten ein Apothekensterben in der Fläche jedoch gerade nicht belegen, betonte Bitter. Vielmehr machten sie deutlich, dass die Anwesenheit einer Arztpraxis entscheiden für den Erfolg einer Apotheke sei.

 

Auch verfassungsrechtlich gilt ein Rx-Versandverbot als heikel, da ein solcher Schritt den Versendern einen Teil ihrer Geschäftsgrundlage entziehen würde. Gröhe hätte seinen Gesetzentwurf daher vermutlich nicht durchsetzen können, selbst wenn die politische Unterstützung größer gewesen wäre, so Bitter. »Das Gesetz wäre aller Voraussicht nach vor dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH gescheitert.« /

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