Bundesrat stoppt Gesetz |
27.11.2012 18:54 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Der Bundesrat hat dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vergangene Woche nicht zugestimmt. Kritisch sehen die Länder unter anderem die darin vorgeschriebenen Regeln für Krankenkassen. Nun geht das Gesetz in den Vermittlungsausschuss.
Der Bundestag hatte der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bereits Mitte Oktober zugestimmt. Die Neufassung sieht unter anderem vor, dass Krankenkassen künftig dem Kartellrecht unterstehen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich Kassen zum Beispiel bei Zusatzbeiträgen absprechen. Aus Sicht der Bundesländer würden die Änderungen allerdings zu einer schlechteren Versorgungsqualität der Patienten führen. Sie fordern daher, die geplanten Vorschriften abzuändern. Die Gleichsetzung der Kassen mit gewinnorientierten Unternehmen »zieht eine Unterordnung der Patienteninteressen unter die des Wettbewerbs nach sich«, heißt es in einer Begründung.
Der Bundesrat ist mit den geplanten Änderungen nicht einverstanden.
Foto: PZ/Zillmer
Das Verbot der engen Zusammenarbeit der Kassen untereinander widerspreche den Zielvorgaben des Sozialgesetzbuches, denen zufolge Kassen etwa aus wirtschaftlichen Gründen zusammenarbeiten sollen. So könnten durch die geplanten kartellrechtlichen Änderungen auch die Arzneimittelrabattverträge infrage gestellt werden, fürchten die Länder.
Mehr Einfluss der EU
Darüber hinaus könnte der Einfluss der Europäischen Union wachsen. Sollten Kassen künftig dem Kartellrecht unterstehen, könnte sie der Europäische Gerichtshof über kurz oder lang als Unternehmen einstufen. In der Folge würde das europäische Wettbewerbsrecht »für das gesamte deutsche Gesundheitswesen gelten, also auch für die Beziehungen der Krankenkassen zu Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und so weiter«, so der Bundesrat. »Der deutsche Gesetzgeber kann dann nur noch im Rahmen der dann geltenden europarechtlichen Vorgaben das deutsche Gesundheitssystem gestalten.«
Das Gesetz geht nun in den Vermittlungsausschuss. Dort müssen Bundesrat und Bundestag in den strittigen Punkten eine Lösung finden. /