Mehr Kontrollen in Apotheken |
22.11.2017 10:47 Uhr |
PZ/dpa / Apotheken, die Krebsmedikamente herstellen, werden in Zukunft vemutlich strenger kontrolliert. Davon geht der Vorsitzende des Verbands der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA), Klaus Peterseim, aus. Auslöser ist der Skandal um einen Apotheker aus Bottrop.
Der Fall eines Apothekers aus Bottrop, der vermutlich über Jahre Zytostatika-Rezepturen stark verdünnt hergestellt hat, sorgt bundesweit für Entsetzen. Vergangene Woche hat der Prozess gegen den Mann vor dem Essener Landgericht begonnen. Der Skandal aus Bottrop sei einzigartig, stellte Peterseim fest. Dass ein Apotheker Patienten absichtlich minderwertige Arzneimittel gibt, habe er noch nicht erlebt. Man dürfe Apotheker deswegen keinesfalls unter Generalverdacht stellen. Trotzdem sei es wahrscheinlich, dass Zytostatika-Apotheken künftig häufiger kontrolliert würden, auch unangemeldet.
Zulasten der Patienten: In mehr als 62 000 Fällen soll der Apotheker Krebsmedikamente gepanscht haben.
Foto: Shutterstock/napocska
Die Kontrolle der Zytostatika herstellenden Apotheker erfolge exakt genauso wie die Kontrolle der anderen öffentlichen Apotheken, erklärte Peterseim. Die Apothekenüberwachung ist Aufgabe der Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen etwa sind die Gesundheitsämter zuständig, also auch im Bottroper Fall. Die Revision vor Ort ist Aufgabe der Amtsapotheker. Sie kontrollieren die Apotheken nach den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung.
Im Fall des Skandal-Apothekers hat die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts derweil entschieden, dass der Fall nicht vor das Schwurgericht geht. Anwälte der Opfer hatten gefordert, dass diese für Tötungsdelikte zuständige Kammer damit betraut wird. Solche Anträge könnten Nebenkläger allerdings gar nicht stellen, erklärte das Gericht.
Belastungsmaterial
Richter Johannes Hidding machte aber klar, dass der Apotheker trotzdem wegen Mordes oder Mordversuchs verurteilt werden könnte. Sollte sich im Laufe des Prozesses herausstellen, dass dies in Betracht kommt, bekäme der Angeklagte einen besonderen rechtlichen Hinweis der Richter. Das ist bislang nicht erfolgt.
Die Verteidiger werfen dem Gericht derweil vor, Belastungsmaterial aus der Apotheke des Angeklagten nicht sorgfältig analysiert zu haben. Es seien längst nicht alle Vorwürfe bewiesen, erklärten sie. /