Generikahersteller fordern Ausschreibungsverzicht |
16.11.2016 08:58 Uhr |
Von Ev Tebroke / Bei versorgungskritischen Generika wie etwa Zytostatika sollte es keine Rabattausschreibungen geben. Das fordert der Verband Pro Generika in einer Stellungnahme anlässlich des vergangenen Donnerstag im Bundestag in erster Lesung zu beratenden Entwurfs des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG).
Der Verband engagiere sich zwar für eine sichere und für das Gesundheitssystem kosteneffiziente Reform im Bereich Zytostatika, dabei dürfe die Versorgung der Krebspatienten aber nicht gefährdet sein, falls es zu Lieferengpässen kommt. »Rabattvertragsausschreibungen können dies nicht sicherstellen«, betont der Geschäftsführer von Pro Generika, Bork Bretthauer.
Versorgung in Gefahr
Bei Zytostatika-Ausschreibungen sollten mindestens zwei Hersteller den Zuschlag bekommen, findet der Verband Pro Generika.
Foto: Colourbox
Hintergrund ist die im AM-VSG vorgesehene Abschaffung der Direktverträge mit Apotheken für die Zytostatikaherstellung. Bislang schreiben die Kassen die Versorgung mit Zytostatika exklusiv aus. Kritiker hatten dadurch eine zunehmende Oligopolbildung in diesem Bereich befürchtet und sahen die flächendeckende Versorgung von Krebspatienten in Gefahr. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, direkt mit den Herstellern Rabattverträge über die einzelnen Rezepturbestandteile zu schließen. Die ABDA hatte dies begrüßt, warnt aber ebenfalls generell vor Ausschreibungen in diesem sensiblen Bereich und fordert die Politik deshalb auf, darauf zu verzichten.
Grundsätzlich sollten künftig bei Ausschreibungen immer mindestens zwei Hersteller den Zuschlag bekommen, fordert Pro Generika. Derzeit würden rund 50 Prozent aller Verträge exklusiv vergeben. Dies begünstige Lieferengpässe. Der Gesetzgeber sollte das geplante AM-VSG nutzen, um bei Ausschreibungen eine Mehrfachvergabe verbindlich zu machen. /