Verschiedene Modelle denkbar |
07.11.2012 11:34 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Ab 2013 soll es eine pauschale Vergütung für Nacht- und Notdienste geben. Dafür hat die Politik insgesamt 120 Millionen Euro zugesagt. Unklar ist bislang allerdings, wie genau das Geld bei den Apothekern ankommen soll.
Im Bundesministerium für Gesundheit laufen derzeit Gespräche über die Ausgestaltung der Pauschale. Grundsätzlich sind zwei verschiedene Wege denkbar, über die notdienstleistende Apotheken an das Geld kommen sollen. So könnten die Landesapothekerkammern alle Notdienste eines Monats sammeln und den Krankenkassen eine entsprechende Rechnung stellen. Das Geld würden sie anschließend an die betreffenden Apotheken verteilen. Möglich ist auf der anderen Seite, dass die Apotheken selbst über ihre Rechenzentren mit den Kassen abrechnen.
120 Millionen Euro sollen für die pauschale Vergütung von Nacht- und Notdiensten zur Verfügung stehen. Wie das Geld bei den Apotheken ankommen soll, ist noch nicht entschieden.
Foto: PZ/Müller
Um in diesem Fall Falschabrechnungen und Fehlanreize zur vermeiden, könnten die Kammern den einzelnen Apotheken eine Art Zertifikat über den geleisteten Notdienst ausstellen. Dieser Nachweis müsste der Kasse dann bei Abrechnung vorgelegt werden. Dabei zeichnet sich bereits ab, dass in den einzelnen Bundesländern jeweils eine Krankenkasse bestimmt werden soll, die federführend für alle anderen Kassen die Abrechnung übernimmt.
Wie hoch die Notdienstpauschale ausfallen wird, ist nach wie vor nicht bekannt. Das neue Honorar muss in einem Gesetz verankert werden, Einzelheiten könnte darüber hinaus eine Rechtsverordnung regeln. Die Bundesregierung möchte die Pauschale wenn möglich ohne Beteiligung des Bundesrats einführen. Ein Grund dafür sind sicher die unklaren Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer. Außerdem könnte die Pauschale auf diese Weise vermutlich schneller eingeführt werden. /