Mehr Sicherheit durch gute Beratung |
08.11.2010 13:24 Uhr |
Von Ingrid Glas / Auch wenn sie selten allein die Unfallursache sind: Arzneimittel können die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen. Dies gilt für Auto- oder Radfahrer ebenso wie für Fußgänger. Welche Arzneistoffe sind besonders kritisch, was kann die Apotheke raten?
Statistisch gesehen wird jeder fünfte Unfall direkt oder indirekt durch Medikamente verursacht. Andere Statistiken sprechen von drei bis zehn Prozent aller Unfälle, an denen Arzneimittel beteiligt sind. Die große Spannweite beruht darauf, dass es nur wenige Studien gibt, die sich in diesem Zusammenhang speziell mit Arzneimitteln befassen. Die meisten erfassen Drogen und Medikamente als eine Gruppe und kommen daher zu unterschiedlichen Ergebnissen. Rund 80 Prozent der Menschen, die sich mit Arzneimitteln ans Steuer setzen, sind sich der Gefahr nicht bewusst (1, 2, 3). Umso wichtiger ist eine aufmerksame Beratung in der Apotheke.
Wer als Auto- oder Radfahrer, aber auch als Fußgänger am Straßenverkehr teilnimmt, sollte auf seine Medikamente achten.
Foto: Fotolia/Leitner
Welchen Zusammenhang gibt es zwischen Medikamenten und Fahrtüchtigkeit? Auto- und Radfahren erfordern eine komplexe Körperarbeit: Die Sinnesorgane, vor allem Auge und Ohr, nehmen die Situation wahr. Die Signale werden über sensorische Nervenfasern an das Zentralnervensystem weitergeleitet. Dieses beurteilt und verarbeitet die Information und »informiert« gegebenenfalls über die motorischen Nervenfasern die Peripherie. Dann erst erfolgt eine Reaktion.
Dieser Prozess ist störanfällig; häufig sind Wahrnehmung und Verarbeitung betroffen. Äußere Einflüsse wie Geräusche, Unterhaltung, Radio oder Licht stören meist unbemerkt die Wahrnehmung und Aufnahmefähigkeit. Psychische und physische Faktoren können das Befinden des Fahrers und seine Fahrfähigkeit nachweislich stark beeinträchtigen: Dies gilt für Müdigkeit, Stress und Nervosität ebenso wie für Krankheiten, zum Beispiel Kopfschmerzen, Diabetes oder Bluthochdruck (Tabelle 1) (4).
Auch Arzneimittel können sich negativ auf die Wahrnehmung und Reizverarbeitung auswirken. Eine pauschale Bewertung eines Arzneistoffs – in dem Sinn, dass bei einer definierten Dosis die Fahrsicherheit eine bestimmte Zeit beeinträchtigt ist – ist in der Regel nicht möglich. Dies hängt von individuellen Faktoren ab, zum Beispiel Alter, Geschlecht, Körperbau und Gewicht, Grunderkrankung, Compliance und Einnahme weiterer Medikamente oder anderer Stoffe wie Alkohol und Drogen.
Erkrankung, Beeinträchtigung | Prozent |
---|---|
Herz-Kreislauf-Erkrankungen | 9 |
schlechtes Sehen | 11 |
schlechtes Hören | 12 |
motorische Störungen | 52 |
Depressionen | 79 |
neurologische Erkrankungen | 79 |
Alkoholabusus | 100 |
Manche Krankheiten und Befindlichkeitsstörungen mindern selbst die Fahrleistung und können die Fahrfähigkeit im Sinne der Straßenverkehrsordnung (körperliche Mängel, § 315 c StGB) einschränken (Tabelle 2) (4). Im Gegensatz zu psychoaktiven Substanzen wie Drogen oder Alkohol hat die Arzneitherapie aber auch positive Effekte. Sie kann leistungsbegrenzende Beschwerden mindern und damit die Fahrtüchtigkeit verbessern, zum Beispiel bei Patienten mit Diabetes oder schwerer Hypertonie.
Erkrankungen oder Störungen/Arzneimittel | Prozent |
---|---|
Erkrankungen oder Störungen | Kopfschmerzen|16 Nervosität|19 kalte Hände oder Füße|27 Erkältung, Halsschmerzen|36 zu frühes Aufwachen/Aufstehen|41 wässrige Augen, laufende Nase|44 Magenschmerzen, Übelkeit|52 zitternde Hände|74 Arzneimittel| Analgetika|1 Antidepressiva|66 Antihistaminika|85 Schlaf- oder Narkosemittel|91 Muskelrelaxanzien|96 |
Es gibt Arzneistoffe, bei denen die erwünschte Hauptwirkung die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt; klassische Beispiele sind Narkotika, Sedativa, Anxiolytika und Antihypertonika. Aber auch unerwünschte Wirkungen (UAW), zum Beispiel Müdigkeit oder Bauchschmerzen, können eine Gefahr bedeuten. Dies gilt für Autofahrer ebenso wie für Fußgänger und Radler. Die Apotheke sollte dem Kunden erklären, dass auch Selbstmedikationsarzneimittel Probleme bereiten können.
Gefährdende Hauptwirkung
Zu den Arzneistoffen, die aufgrund ihrer erwünschten Wirkung die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, gehören in erster Linie die Sedativa und Narkotika. Schlaf- und Narkosemittel erhöhen das Risiko für einen Verkehrsunfall auf fast das Doppelte (Tabelle 2) (4).
Machen diese alkoholhaltigen Hustentropfen müde? Nur wenige Menschen wissen, dass ihr Arzneimittel die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte.
Foto: AOK
Nach Applikation eines Narkosemittels darf der Patient mindestens 24, besser noch 48 Stunden nicht Auto fahren. Denn die lipophilen Arzneistoffe verteilen sich aus dem lipophilen Gewebe des Gehirns in den Körper um. Zudem können, wie bei Halothan, Abbauprodukte entstehen, die eine weitaus längere Halbwertszeit haben. Gleiches gilt für Kurznarkosen, zum Beispiel mit Etomidat oder Ketamin, bei ambulanten Operationen. Auch dann sollte man 48 Stunden lang kein Fahrzeug führen (3).
Und das Lokalanästhetikum, das der Zahnarzt gespritzt hat? Auch eine Lokalanästhesie kann, je nach Art und Menge des Wirkstoffs, die Aufmerksamkeit dämpfen. Wegen zentraler und blutdrucksenkender Wirkungen sollte der Patient direkt nach der Anwendung auf keinen Fall Auto fahren. Nach einigen Stunden ist er meist wieder fahrfähig. Zu beachten ist noch der Schmerz der Zahnbehandlung, der vom Verkehrsgeschehen ablenkt.
Direkt nach der Einnahme eines Schlafmittels, meist kurz bis mittellang wirksame Benzodiazepine wie Brotizolam oder Triazolam, setzt sich normalerweise niemand ans Steuer. Am nächsten Morgen ins Büro zu fahren, ist problemlos möglich, wenn der Patient sein Schlafmittel vor mehr als acht bis zehn Stunden eingenommen hat.
Eine ausreichende Schlafzeit gilt als Voraussetzung für eine weniger oder nicht eingeschränkte Fahrtauglichkeit. Wenn der Patient das Sedativum aber erst nachts um drei Uhr genommen hat, sollte er mindestens acht Stunden warten. Um den gefürchteten Hangover der Sedativa zu vermeiden, sind kurz wirksame Stoffe zu bevorzugen (3).
Hat der Patient ein Sedativum über längere Zeit eingenommen, sollte er die Einnahme nicht abrupt beenden. Sonst droht ein Entzugsdelir mit Symptomen wie Ängstlichkeit, Konfusion oder eventuell Krampfanfällen.
Blutdrucksenkende Medikamente
Antihypertonika sind zwar in der Regel gut verträglich, senken aber besonders in der Startphase der Therapie den Blutdruck oft stärker als gewünscht. Ein ausgeprägter Blutdruckabfall kann den Patienten durch Symptome wie Schwindel, Benommenheit oder Kopfschmerzen quälen. Erst bei regelmäßiger längerer Einnahme stabilisiert sich der Blutdruck.
Das Apothekenteam sollte den Patienten auf mögliche Schwierigkeiten bei Therapiebeginn hinweisen. Zudem sollte man erklären, dass eine eigenmächtige Dosisänderung Komplikationen auslösen kann.
Antidiabetika
Auch Antidiabetika gehören zu den Arzneistoffen, deren Hauptwirkung die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden kann. Eine Über- oder Unterdosierung führt zur Hypo- oder Hyperglykämie, die mit massiven Störungen der Aufmerksamkeit und Koordination verbunden sind. Schon eine relativ geringe Blutzuckerabweichung, die nicht unbedingt durch unkorrekte Arzneimitteldosierung, sondern auch durch veränderte Ernährung oder Bewegungsintensität hervorgerufen sein kann, kann die Wahrnehmung beeinträchtigen. In Studien übersahen Probanden Stoppschilder, fuhren über Mittel- und Seitenstreifen oder zu schnell oder zu langsam (5).
Menschen mit Diabetes sollten daher immer Traubenzucker, Säfte oder noch besser einen schnell bioverfügbaren Flüssigzucker (Beispiel Jubin®) griffbereit haben. Dann können sie schnell reagieren, wenn sich Schweißausbrüche, Zittern oder Konzentrationsstörungen ankündigen.
Der Besuch beim Augenarzt endet häufig in der Aussage: Auto stehen lassen. Denn diagnostisch eingesetzte Parasympatholytika erschweren die Akkommodation.
Foto: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e. V.
Zu Beginn der Blutzuckereinstellung, sowohl mit Insulin als auch oralen Antidiabetika, sollten die Patienten die aktive Teilnahme am Straßenverkehr einschränken, bis die Einstellung stabil ist. Auf jeden Fall entscheidet der Arzt über die Fahrtüchtigkeit.
Sehstörungen nach Ophthalmika
Der Besuch beim Augenarzt endet häufig in der Aussage: Auto stehen lassen. Mydriatika (Parasympatholytika) erweitern die Pupille und erschweren die Akkommodation. Das heißt, der Patient kann in Nähe und Ferne nicht scharf sehen und genau fixieren; die Blendempfindlichkeit ist erhöht. Je nach Substanz hält die Wirkung zwischen drei und vier Stunden (Tropicamid) und mehreren Tagen (Atropin) an. Bei den zu diagnostischen Zwecken meist verwendeten Substanzen Tropicamid oder Cyclopentolat kann der Patient am nächsten Tag wieder fahren. Therapeutisch eingesetzte pupillenerweiternde Ophthalmika mit Langzeitwirkung wie Atropin oder Scopolamin erlauben dagegen keine Teilnahme am Straßenverkehr.
Bei anderen Augenarzneimitteln ist vor allem die Arzneiform zu beachten. So können Gele und Salben die Sehleistung mehrere Minuten bis Stunden vermindern.
Gefährdende Nebenwirkungen
Zu den Schmerzmitteln, die aufgrund ihrer Nebenwirkungen die Verkehrssicherheit beeinflussen, zählen in erster Linie die stark wirksamen Opioide wie Morphin, Buprenorphin, Fentanyl, Methadon und andere. Sie wirken analgetisch und zentral dämpfend. Dadurch nimmt die Aufmerksamkeit ab.
Die Apotheke sollte daran denken, dass das Morphinderivat Codein, das sowohl in Hustenblockern als auch in mittelstarken Schmerzmitteln enthalten ist, zwar nicht selbst zentral wirksam ist, aber im Körper zu 5 bis 20 Prozent zu Morphin abgebaut wird. Das Apothekenteam sollte Patienten, die Codeinpräparate einnehmen, darauf hinweisen, dass sie nur mit großer Vorsicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Die meisten schwach bis mittelstark wirksamen Analgetika, zum Beispiel Acetylsalicylsäure oder Paracetamol, haben keine oder nur sehr geringe Auswirkungen auf die Verkehrstauglichkeit. Auch für Metamizol sind bei üblicher Dosierung keine Beeinträchtigungen bekannt. Ibuprofen kann in höherer Dosierung Müdigkeit und Schwindel auslösen.
Vorsicht bei Psychopharmaka
Große Gefahren birgt die komplexe Gruppe der Psychopharmaka. Dazu zählen unter anderem Antidepressiva, Neuroleptika und Tranquilizer. In jedem Fall muss der verordnende Arzt entscheiden, ob der Patient unter der Therapie Auto fahren darf. Zu Therapiebeginn und bei Neueinstellungen ist die Fahrsicherheit in der Regel nicht gegeben (3). Die Apotheke sollte Patienten, die Psychopharmaka bekommen, auf mögliche Nebenwirkungen wie eine Sedierung aufmerksam machen.
Neuroleptika wirken antipsychotisch, aber auch beruhigend und dämpfend. Typische Nebenwirkungen sind extrapyramidal motorische Störungen, die sich als pharmakogener Parkinson-Tremor auswirken oder plötzlichen Bewegungsdrang zur Folge haben können. Bewusstseinsstörungen, Schweißausbrüche oder hypotone Dysregulation, die oft auch bei Antidepressiva vorkommen, sind häufige Begleiterscheinungen. Dies alles kann die Fahrsicherheit empfindlich stören. Während einer Dauertherapie und bei guter ärztlicher Kontrolle kann eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr aber wieder möglich sein (3).
Antidepressiva wirken, je nach chemischer Grundstruktur, depressionslösend sowie antriebssteigernd oder -dämpfend. Unter anderem können Verwirrtheitszustände, Blutdrucksenkung und Herzrhythmusstörungen auftreten. Eine Sedierung tritt vor allem bei tri- und tetrazyklischen Antidepressiva auf. MAO-Hemmer und selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) sind hier günstiger.
Kritisch sind Benzodiazepine zu beurteilen. In puncto Verkehrssicherheit gelten sie als die gefährlichste Wirkstoffgruppe. Jeder fünfte Verkehrsunfall mit Medikamentenbeteiligung wird den Benzodiazepinen zugeschrieben (6). Die Tranquilizer, die angst- und spannungslösend, ausgleichend oder beruhigend wirken, haben häufig auch muskelrelaxierende und antikonvulsive Effekte. Sie können nicht nur Müdigkeit, sondern auch Schwindel und Verwirrtheitszustände sowie bei älteren Patienten Koordinationsstörungen oder paradoxe Reaktionen hervorrufen. Dann ist Fahren verboten!
Antirheumatika und Corticoide
Eines der am meisten gebrauchten nicht-steroidalen Antirheumatika ist Diclofenac. In Einzelfällen können zentralnervöse Störungen wie Müdigkeit und Schwindel auftreten. Noch bedeutender sind Nebenwirkungen im Magen-Darm-Trakt wie Übelkeit, Krämpfe und Koliken, die die Aufmerksamkeit des Patienten erheblich stören. Diese Nebenwirkungen sind auch bei anderen NSAR zu beachten.
Bei empfindlicheren oder älteren Menschen können NSAR Kreislaufstörungen oder schockartige Störungen hervorrufen, die Datenlage ist jedoch sehr uneinheitlich. Die Apotheke sollte ältere Kunden auf mögliche Probleme in diesem Zusammenhang hinweisen – eine Verallgemeinerung ist aber nicht möglich.
Ein Nickerchen am Steuer kann böse enden. Mitunter stecken Sedativa oder Hypnotika hinter der Schlafattacke.
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Eine Arzneimittelgruppe, die bei längerer lokaler oder systemischer Applikation die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen kann, sind die Corticosteroide. Langfristig eingenommen verringern sie die Sehleistung, da sie die Bildung eines Glaukoms oder eines Katarakts begünstigen. Die Apotheke sollte den Patienten darauf hinweisen, denn man bemerkt das Nachlassen der Sehkraft selbst meist sehr spät.
Weitere Arzneimittelgruppen
Ciprofloxacin und Ofloxacin können durch neurologische Störungen wie Kopfschmerzen, Schwindel und Benommenheit, aber auch durch Sehstörungen die Fahrtüchtigkeit einschränken. Diese Nebenwirkungen treten gelegentlich auf (7). Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Schwindel durch die H2-Blocker Cimetidin und Ranitidin sind selten (8).
Das als Appetitzügler eingesetzte Amfepramon kann aufgrund zentralnervöser Störungen wie Kopfschmerzen, Benommenheit, Unruhe oder Nervosität die Reaktionsfähigkeit beeinflussen (9).
Bei den Zytostatika ist es meist nicht nur das Medikament, das aufgrund der hohen Rate an Nebenwirkungen wie Übelkeit, Schwindel und Koordinationsstörungen die Fahrtüchtigkeit beschränkt. Oft schränkt die Grunderkrankung selbst die Teilnahme am Straßenverkehr erheblich ein.
Oft übersehen, aber relevant
Blütenstaub und Gräserpollen können für Allergiker nicht nur unangenehm werden, sondern sich auch negativ auf das Fahrverhalten auswirken. Eine Niesattacke am Steuer bedeutet bei Tempo 50 einen »Blindflug« von fast 14 Metern, berichtet der ADAC. Doch auch die Antiallergika können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Allerdings vermutet der Laie bei Selbstmedikationsarzneimitteln in der Regel keine Gefahr für seine Fahrfähigkeit. Umso wichtiger ist Wachsamkeit in der Apotheke. Häufige »Problemkandidaten« sind die älteren Antihistaminika, die noch bei vielen Indikationen eingesetzt werden.
Typisches Beispiel sind Kombinationspräparate gegen grippale Infekte. Sie enthalten oft Schmerzmittel wie Paracetamol, ein Antihistaminikum (Diphenhydramin, Doxylamin), manchmal auch ein Antitussivum wie Dextromethorphan und Coffein. Die älteren Antihistaminika machen müde, ähnlich wirkt Dextromethorphan. Coffein soll diese Dämpfung auffangen und aufmuntern. Nachteilig ist, dass die Sedierung durch die »aufputschende« Wirkung unterschätzt wird.
Auch in Reisetabletten, Magen-Darm-Präparaten gegen Erbrechen und Übelkeit sowie Präparaten gegen Schwindel ist Diphenhydramin oft der Wirkstoff. Wer Autofahren will, darf diese Medikamente nicht einnehmen (10). Gegen Reiseübelkeit kann die Apotheke als Alternative beispielsweise Zubereitungen mit Ingwerextrakt anbieten. Bei einer Allergie helfen die neueren Antihistaminika wie Loratadin oder Cetirizin, die kaum noch sedierend wirken. Nur in Einzelfällen wurden Benommenheit oder Schwindel registriert.
Kritische Phase zu Beginn
Kritischste Phase ist der Start der Arzneimitteleinnahme, besonders bei den ersten Dosen. Oft ist die Dosis nicht optimal, und die positiven Arzneimitteleffekte gleichen die negativen Symptome der Krankheit noch nicht aus. Zu Therapiebeginn findet man bei vielen Arzneistoffgruppen Leistungseinbußen, die einer Alkoholkonzentration von 0,5 Promille entsprechen (11). Ist der Patient stabil eingestellt, ist seine Fahrfähigkeit oft wieder voll hergestellt.
Wichtig zu wissen: Die Leistungsminderung variiert mit der Dosis. Niedrigere Dosen sowie Retardpräparate beeinflussen die Fahrtüchtigkeit in der Regel weniger als höhere Dosen in schnell wirksamen Applikationsformen (1). Bei Therapiebeginn ist die Zeitspanne zwischen Arzneimitteleinnahme und Fahrtantritt besonders zu beachten. Die maximale Leistungsminderung ist immer mit dem Zeitpunkt der maximalen Wirkstoffkonzentration verknüpft. Bei längerer Therapiedauer stabilisieren sich die Serumspiegel bei den meisten Arzneistoffen (Steady State).
Ältere Autofahrer fahren in der Regel ebenso sicher wie jüngere, wenn sie in Übung bleiben.
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Immer gefährlich ist Alkohol! Die Einnahme psychotroper Stoffe, sei es Alkohol oder Drogen, wirkt sich durch additive oder überadditive Wirkungsverstärkung aus. Dies gilt auch für alkoholhaltige Erkältungssäfte oder Hustentropfen, sie gelten im Sinne des Gesetzes als »Alkoholeinfluss« (12). Weisen Sie Ihre Kunden gezielt darauf hin, auch wenn es im Beipackzettel steht!
Senioren am Steuer
Entgegen mancher provokativer Presseartikel fahren Senioren in der Regel sehr unauffällig. Menschen ab 65 Jahren stellen 19 Prozent der Gesamtbevölkerung, verursachen aber »nur« 18 Prozent aller Unfälle. Überdurchschnittlich häufig erleiden sie jedoch als Fußgänger tödliche Unfälle, hier sind es überproportional 23 Prozent (13). Wichtig ist, dass ältere Menschen in Übung bleiben. Ein über 75-jähriger Fahrer, der weniger als 8000 Kilometer jährlich fährt, hat ein deutlich höheres Risiko, einen Unfall am Steuer zu verursachen, als ein Fahranfänger (14).
Laut Statistik nehmen Senioren über 65 Jahre 65 Prozent aller Medikamente ein. Jeder fünfte Senior nimmt mehr als fünf Medikamente täglich. Gerade bei älteren Fahrern können Beruhigungs- und Schlafmittel sowie Kombitherapien die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit stark einschränken. Durch den langsameren Stoffwechsel ist die Ausscheidung verzögert, es resultieren höhere Blutspiegel.
Auch Noncompliance kann ein Problem darstellen, wenn die Grunderkrankung unbehandelt bleibt oder unzureichend behandelt wird. Auch hier ist aufklärende Beratung in der Apotheke ganz wichtig.
Rechtliche Grundlagen
Ganz klar gilt: Wer sich ans Steuer setzt und am Straßenverkehr als Auto- oder Radfahrer teilnimmt, ist dafür selbst verantwortlich. Das Straßenverkehrsrecht zieht bei Alkohol und Drogen klare Grenzen. So ist ein Blutalkoholgehalt von mehr als 0,5 Promille strafbar; passiert ein Unfall oder fällt der Fahrer durch unsicheres Fahren auf, können schon 0,3 Promille strafbar sein. Drogen jeglicher Art dürfen nach Straßenverkehrsrecht bei Kontrollen nicht nachweisbar sein.
Kontrollieren Sie jedes verordnete oder vom Kunden selbst gekaufte Medikament auf eine Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit und weisen Sie den Kunden darauf hin.
Eventuell gibt es günstigere Wirkstoffe für Senioren. Bei der Prüfung hilft die Priscus-Tabelle der Universität Witten-Herdecke. Hier werden Arzneistoffe bewertet, ob und inwieweit sie eine für ältere Patienten potenziell inadäquate Medikation (PIM) darstellen und, soweit möglich, geeignete Ersatzstoffe empfohlen. Falls nötig kann die Apotheke den Arzt darauf hinweisen.
Es kann sinnvoll sein, die aktuelle Medikation eines Patienten zu kontrollieren und ihm gegebenenfalls mögliche Wechselwirkungen zu erklären.
Machen Sie den Patienten darauf aufmerksam, dass er seine Reaktionen selbst beurteilen soll, bevor er sich ans Steuer setzt. Wenn er Aggressivität, Zittern, Schwindel, Müdigkeit oder eine andere ungewohnte Reaktion an sich bemerkt, darf er nicht Auto fahren.
Die Patienten müssen den richtigen Zeitpunkt der Arzneimitteleinnahme kennen; das ist besonders bei Psychopharmaka und Schlaftabletten wichtig.
Bei Arzneimitteln gibt es keine Grenzwerte. Die Verkehrstüchtigkeit darf nicht beeinflusst sein. Das ist für den Patienten schwierig zu beurteilen. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss daher der Arzt aufklären. Die Erklärung muss für den Patienten verständlich, mündlich oder schriftlich, erfolgen. Der Hinweis auf die Gebrauchsinformation genügt nicht. Nimmt der Patient die vom Arzt verordneten Medikamente vorschriftsmäßig bezüglich Dosis und Einnahmezeiten ein, muss er keine Ahndung nach § 24a StVG (Ordnungswidrigkeit) befürchten. Das heißt: Wird der Fahrer von der Polizei kontrolliert, ohne dass er durch unsichere Fahrweise auffällt, ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nicht erfüllt. Dies gilt auch dann, wenn eine der in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführte Substanz, beispielsweise ein morphinhaltiges Schmerzmittel, im Blut nachgewiesen wird.
Bei apothekenpflichtigen Medikamenten liegt die Fahrtüchtigkeit im Ermessen des Patienten. Häufig informiert der Beipackzettel über mögliche Gefahren. Allerdings unterstreicht die Tatsache, dass acht von zehn Autofahrern gar nicht wissen, dass Medikamente ihre Fahrfähigkeit beeinträchtigen können, die Bedeutung der Beratung in der Apotheke. Wichtig: Jeder Verkehrsteilnehmer ist für seine Fahrtüchtigkeit selbst verantwortlich. Ist eine Person aufgrund von Arzneimitteln nicht fahrfähig, ist die Teilnahme am Straßenverkehr strafbar. Dies gilt auch für Radfahrer. /
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Ingrid Glas studierte Chemie und Pharmazie an den Universitäten Karlsruhe und Tübingen (Diplom 1980, Approbation 1983) und wurde 1997 in Organischer Chemie mit einer Arbeit im archäochemischen Bereich promoviert. Nach mehrjähriger Tätigkeit im Bereich Medizinprodukte arbeitet sie seit 2005 beim Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V. im Bereich Sonderprojekte. Zudem ist sie seit vielen Jahren in der PTA- und CTA-Ausbildung sowie als Referentin und Autorin tätig.
Dr. Ingrid Glas
Herterstraße 34
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