Verordnungsdaten ermöglichen Analyse |
02.11.2010 17:37 Uhr |
Von Hannelore Gießen, Berlin / Abrechnungsdaten von Krankenkassen können Aufschluss darüber geben, welche Arzneimittel Patienten erhalten. Über diesen und weitere Nutzen digitaler Anwendungen ging es auf der 10. Jahrestagung des Studiengangs »Consumer Health Care«.
Ein rabattbedingter Wechsel eines Arzneimittels kann Probleme bei der Arzneimittelsicherheit auslösen. Wie Ärzte und Apotheker mit den Schwierigkeiten in der Praxis umgehen, hat die Apothekerin Judith Rommerskirchen in ihrer Masterarbeit für den postgradualen Studiengang »Consumer Health Care« (CHC) an der Charité-Universitätsmedizin Berlin untersucht.
Ärzte setzen auf Rezepten nur selten ein Aut-idem-Kreuz.
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Sie wertete dazu Abrechnungsdaten der Betriebskrankenkasse ktp BKK über einen Zeitraum von sechs Monaten aus und analysierte alle Verordnungen, die mit einer Sonder-Pharmazentralnummer oder Aut-idem-Kreuz abgerechnet worden waren. Das überraschende Ergebnis: Nur bei 0,69 Prozent der Arzneimittel, für die ein Rabattvertrag existierte, wurde die Möglichkeit genutzt, nicht das rabattierte, sondern aufgrund pharmazeutischer Bedenken das vom Arzt verordnete Medikament abzugeben und dies mit dem vereinbarten Sonderkennzeichen auf dem Rezept zu dokumentieren.
Am häufigsten lehnten Apotheker den Austausch von Antibiotika, Schilddrüsenhormonen, nichtsteroidalen Antirheumatika, Opioiden, inhalativen Corticosteroiden sowie oraler Antikoagulantien ab, berichtete Rommerskirchen auf der CHC-Jahrestagung im Oktober in Berlin. Knapp die Hälfte der mit Sonder-Pharmazentralnummer abgerechneten Arzneimittel enthielt keine Begründung der pharmazeutischen Bedenken, wie sie beispielsweise bei unterschiedlichen Darreichungsformen angebracht sein können. Der Austausch eines Medikamentes kann auch abgelehnt werden, wenn der Apotheker trotz eingehender Beratung des Patienten die Compliance nicht gewährleistet sieht.
Es machten deutlich mehr Ärzte als Apotheker von der Möglichkeit Gebrauch, einen rabattbedingten Medikamentenwechsel auszuschließen: Bei 11,5 Prozent der im Untersuchungszeitraum verordneten Arzneimittel kreuzten sie Aut idem auf dem Rezept an.
Um die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen, plädierte Professor Dr. Marion Schäfer, die Initiatorin des CHC-Studiengangs, dafür, Medikamentenverordnung computergesteuert zu dokumentieren. Eine pharmakoepidemiologische Datenbank könne beim Verordnen und Beraten die bestmögliche Sicherheit gewährleisten, sagte sie.
In Städten mehr Biologika verordnet
Wie aus Abrechnungsdaten auf die Versorgungsqualität geschlossen werden kann, beschrieb Thomas Moormann vom Branchendienst Insight Health. Aus anonymisierten Abrechnungsdaten lasse sich die Medikationshistorie von Patienten inzwischen über mehrere Jahre zurückverfolgen, berichtete er. So könne ermittelt werden, welche Medikamente beispielsweise Rheumatiker erhalten und ob es regionale Unterschiede gibt. Moormann zeigte anhand einer Studie von Insight Health, dass in Ballungsgebieten mit vielen Fachärzten deutlich mehr hochpreisige Biologika verordnet werden als in ländlichen Regionen. In einer gesundheitsökonomischen Gesamtbetrachtung müssten den höheren Arzneimittelausgaben jedoch die Einsparungen durch vermiedene stationäre Aufenthalte und andere Folgekosten gegenübergestellt werden, sagte Moormann. Das Deutsche Rheuma-Forschungszentrum Berlin sei zu dem Schluss gekommen, dass sich die Gesamtkosten kaum verändert haben.
Datenautonomie für Patienten
Wie Patienten die zunehmend elektronisch gesteuerte Versorgung im Gesundheitswesen sehen, erklärte Manfred Pfeiffer, Geschäftsführer des Patientenforums, Bundesverband für Patienten- und Versicherteninteressen. Einzelne Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte akzeptierten Patienten durchaus, resümierte Pfeiffer die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage im Auftrag des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums: Gute Noten erhielten das Speichern der Notfalldaten, der elektronische Arztbrief und die Dokumentation der Arzneimittelhistorie.
Pfeiffer plädierte für eine größtmögliche Autonomie der Patienten. So müssten sie die Eintragungen ihres Arztes am Computer lesen und Fragen wie Kommentare in einem eigenen Patientenfach dokumentieren können. Jeder Patient habe zudem ein Anrecht auf sämtliche Befunde. /