1-Euro-Rezeptbonus nicht zulässig |
16.10.2012 18:16 Uhr |
PZ/dpa / Apotheker dürfen Kunden beim Einlösen von Rezepten keine Prämie gewähren – auch nicht im Wert von 1 Euro. Das hat das Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz vergangene Woche entschieden, wie jetzt bekannt wurde (Az.: LBG-H A 10353/12).
Ein Apotheker wurde verwarnt, weil er mit einer »Rezeptprämie« Kunden pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel einen Einkaufsgutschein von 1 Euro schenkte, pro Rezept also maximal 3 Euro. Auch wenn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wettbewerbsrechtlich bei geringwertigen Kleinigkeiten keine Unterlassung gefordert werden könne, stelle das Verhalten eine Berufspflichtverletzung dar, heißt es in einer Pressemitteilung des Landesberufsgerichts. Es hob damit ein vorheriges Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe auf, das den Apotheker freigesprochen hatte.
Laut Landesberufsgericht hat der Apotheker mit der »Rezeptprämie« gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoßen. Die Preisbindung solle eine flächendeckende Versorgung mit Medikamenten gewährleisten und Apotheker vor einem ruinösen Wettbewerb schützen. Dieser Schutz werde gefährdet, wenn Kunden für verschreibungspflichtige Medikamente Gutscheine bekommen. Zwar seien diese für den einzelnen Kunden eine Kleinigkeit. Bei einer Gesamtbetrachtung sei aber zu befürchten, dass Preisbindungsvorschriften in vielen Fällen nicht mehr eingehalten würden und ihren Zweck verfehlten, hieß es. Das Urteil ist rechtskräftig. /