Wirkung gegen Krebs nicht belegt |
08.10.2014 10:22 Uhr |
Von Rolf Thesen / Amygdalin wird alternativ in der Krebstherapie und zur Tumorprophylaxe eingesetzt, obwohl es in Deutschland nicht zugelassen und laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als bedenklich einzustufen ist. Das aktuelle »Bulletin zur Arzneimittelsicherheit« gibt eine Übersicht über den Wissensstand.
Amygdalin ist ein natürlich vorkommendes Glykosid, aus dem in Gegenwart von Wasser und dem Enzym β-Glucosidase Blausäure freigesetzt wird. Das entstehende Cyanid hemmt effektiv die Cytochrom-c-Oxidoreduktase der Atmungskette und es kommt zum sogenannten inneren Ersticken. Einen besonders hohen Amygdalin-Gehalt haben bittere Aprikosen- und Bittermandelkerne.
In der Alternativmedizin wird Amygdalin meist als Vitamin B17 bezeichnet und angenommen, Krebs sei eine metabolische Erkrankung, die auf einem Mangel dieses Vitamins beruhe. Über das Internet wird eine Vielzahl Amygdalin-haltiger Nahrungsergänzungsmittel vertrieben. Sie werden als Alternative zur Chemotherapie als natürliche Krebstherapeutika angepriesen. Propagiert werden auch die intravenöse Gabe von Amygdalin-Derivaten, etwa von sogenannten Laetrilen, oder das Kauen von Aprikosenkernen.
Selektiv gegen Krebszellen?
Foto: Fotolia/M. Schuppich
Hersteller behaupten, dass Amygdalin selektiv auf Krebszellen wirkt. Die Selektivität beruhe auf den unterschiedlichen Gehalten der Enzyme β-Glucosidase, β-Glucuronidase und Rhodanase in den Tumorzellen gegenüber gesunden Zellen. Da in Tumorzellen die β-Glucosidase vermehrt vorkomme, werde überwiegend dort und örtlich begrenzt giftige Blausäure gebildet, die zum Absterben der Tumorzelle führe. Doch diese Theorie ist längst widerlegt: β-Glucosidase kommt in weitgehend gleichen Mengen in gesunden Zellen wie in Tumorzellen vor. Auch die Hypothese, das vermeintliche Fehlen des Enzyms Rhodanase in Tumorzellen bewirke dort eine Cyanidanhäufung – Cyanid wird durch Rhodanase in untoxisches Thiocyanat umgewandelt –, ist nicht haltbar.
Nach derzeitigem Kenntnisstand fehlen klinische Belege für die Wirksamkeit von Amygdalin in der Krebstherapie. Angebliche positive Belege von In-vitro-Zellexperimenten oder Tiermodellen sind für einen Wirksamkeitsnachweis nicht ausreichend, ebensowenig wie eine Vielzahl von Berichten über Einzelfälle und Fallserien mit angeblichen therapeutischen Erfolgen. Nur kontrollierte klinische Studien könnten diesen Nachweis erbringen. Die fehlen aber. Zudem gibt es eine Vielzahl von Berichten über erfolglose Behandlungen mit Amygdalin. Auch der häufig beworbene Nutzen von Amygdalin zur Krebsprophylaxe, etwa durch das Kauen von Aprikosenkernen, konnte nicht belegt werden.
Interindividuell kann die Verträglichkeit von Amygdalin offenbar sehr unterschiedlich sein: Trotz Gabe gleicher Mengen wurden bei einigen Patienten nur leicht erhöhte, bei anderen potenziell lebensgefährliche Cyanid-Konzentrationen gemessen. Einige blieben trotz hoher Cyanid-Werte im Blut symptomfrei, andere zeigten bereits bei niedrigen Amygdalin-Dosen Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Erbrechen bis hin zu Bewusstseinsstörungen, Tachykardie und Luftnot. Bei Menschen, die über Jahre Aprikosenkerne gekaut hatten, wurden schleichende Cyanid-Vergiftungen beobachtet. Im Gegensatz zur oralen Gabe von Amygdalin kann anhand der vorliegenden Literatur ein Zusammenhang von intravenös verabreichtem Amygdalin mit Toxizität oder erhöhten Blut-Cyanidwerten nicht sicher nachgewiesen werden.
Bedenkliches Arzneimittel
Laut Arzneimittelgesetz (AMG) sind zur Krebsbehandlung angebotene Präparate Arzneimittel und damit zulassungspflichtig. In Deutschland ist kein Amygdalin-haltiges Fertigarzneimittel zugelassen. Amygdalin gilt vielmehr als bedenkliches Arzneimittel, da nach Paragraf 5 AMG der begründete Verdacht besteht, dass es bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Damit dürfen Amygdalin-haltige Arzneimittel und Rezepturen nicht in Verkehr gebracht oder am Menschen angewendet werden. Das gilt selbst dann, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. /