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Steuertipp

Krankheitskosten in voller Höhe absetzen

08.10.2013  18:57 Uhr

Von Carmen Brünig / Krankheitskosten können als außer­gewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Das gilt für Leistungen, die entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, Schmerzen und ihre Folgen zu lindern.

Gefördert werden dabei nicht nur Arztbesuche und Operationen, sondern in der Steuererklärung 2012 auch noch die Praxisgebühr. Hinzu kommen Aufwendungen für Arzneimittel oder Kurkosten. Gerade bei gesetzlich Krankenversicherten fallen bei vielen Leistungen Zahlungen an, die der Versicherte selbst tragen muss. Nach aktueller Rechtslage kann die Summe dieser Kosten nicht in vollem Umfang von der Steuer abgesetzt werden. Der Gesetzgeber verlangt vielmehr, dass eine zumutbare Eigenbelastung von den Aufwendungen abgezogen wird. Mit der Regelung dieser zumutbaren Belastung haben sich in der Vergangenheit wiederholt verschiedene Gerichte beschäftigt. Diese haben regelmäßig entschieden, dass der Ansatz einer zumutbaren Belastung verfassungskonform ist.

Anlass zu erneuten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung gibt ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) aus dem Jahr 2008. Danach bleiben Aufwendungen für eine Krankenversicherung steuerfrei, sofern sie mit der Versorgung auf Sozialhilfeniveau, der sogenannten Basisversorgung, vergleichbar sind. Der Gesetzgeber hat auf dieses Urteil reagiert: Im Jahr 2010 wurde der Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge neu geregelt. Die Versicherungsbeiträge für die Basisversicherung sind seitdem unbeschränkt als Sonderausgabe abziehbar.

 

In konsequenter Anwendung der BVG-Entscheidung müsste ein steuerlicher Abzug der oben genannten Zuzahlungen auch in voller Höhe möglich sein, also ohne Kürzung um einen zumutbaren Eigenanteil. Der Bundesfinanzhof beschäftigt sich derzeit in einem Verfahren mit der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der zumutbaren Eigenbelastung bei Krankheitskosten.

 

Alle Belege sammeln

 

Für Ihre Steuererklärung sollten Sie sämtliche Belege für die von Ihnen getragenen Krankheitskosten sammeln. Alle Krankheitskosten, unabhängig davon, ob sie unter der zumutbaren Eigenbelastung liegen, sollten Sie in der Steuererklärung angeben. Die Finanzämter werden vo­raussichtlich eine Kürzung um die zumutbare Belastung vornehmen. Unterbleibt der Abzug der Krankheitskosten von der Steuer ganz oder teilweise, sollte Einspruch eingelegt werden. /

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