E-Liquids sind keine Arzneimittel |
08.10.2013 18:57 Uhr |
Von Anna Hohle / Nicotinhaltige Liquids für E-Zigaretten gelten in den EU-Staaten auch weiterhin nicht als Arzneimittel. Das hat das Europäische Parlament am Dienstag bei seiner Abstimmung über die neue Tabakrichtlinie beschlossen.
Das Parlament entschied damit gegen den Vorschlag der EU-Kommission, die gefordert hatte, die Flüssigkeiten sollten immer dann als Arzneimittel klassifiziert werden, wenn sie mehr als 2 mg Nicotin enthalten oder eine Nicotinkonzentration von mehr als 4 mg/ml aufweisen.
Liquids in E-Zigaretten sollen nur dann als Arzneimittel gelten, wenn sie ausdrücklich mit heilenden oder präventiven Eigenschaften werben.
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Heilende Eigenschaften
Laut EU-Beschluss sollen E-Liquids in Zukunft jedoch nur dann als Arzneimittel gelten, wenn sie ausdrücklich mit heilenden oder präventiven Eigenschaften werben. Tun sie das nicht, dürfen sie allerdings nicht mehr als 30 mg/ml Nicotin enthalten und unterliegen denselben strengen Regeln wie Tabakprodukte, entschieden die EU-Parlamentarier. Sie dürfen also weder uneingeschränkt beworben noch an Menschen unter 18 Jahren verkauft werden. Auch müssen sie Gesundheitswarnungen tragen.
Für herkömmliche Zigaretten beschloss das EU-Parlament noch strengere Auflagen. So sollen auf Zigarettenpackungen in der EU künftig Warnhinweise und Schockbilder gedruckt werden, die mindestens 65 Prozent der Packungsgröße bedecken und gefährliche Folgen des Rauchens aufzeigen. Auch müssen Zigarettenhersteller in Zukunft eine Erlaubnis der EU-Kommission einholen, wenn sie ihren Zigaretten Zusatzstoffe beimengen wollen. Menthol- oder Fruchtaromen sind künftig ganz verboten. Mit den neuen Regelungen wolle man Tabakhersteller daran hindern, mit ihren Produkten gezielt junge Menschen zu ködern, erklärte die zuständige EU-Berichterstatterin Linda McAvan. »Es ist bekannt, dass eher Kinder und nicht Erwachsene mit dem Rauchen anfangen«, so McAvan.
Nach dem Beschluss des EU-Parlaments werden die nächsten Schritte nun erneut mit EU-Ministerrat und -Kommission abgestimmt. Gesundheitskommissar Tonio Borg zeigte sich zuversichtlich, dass die überarbeitete Tabakrichtlinie noch vor der Europawahl im Mai verabschiedet werden kann. Anschließend haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, die Beschlüsse in ihre jeweiligen Landesgesetze einzuarbeiten. /