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E-Zigaretten und E-Liquids

Liquids sind keine Arzneimittel

26.11.2014  09:52 Uhr

Von Anna Hohle / Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten sind keine Arzneimittel. Das hat das Bundesverwaltungsgericht vergangene Woche endgültig entschieden. Die sogenannten E-Liquids dürfen nun weiter im Einzelhandel verkauft werden. Allerdings müssen die Hersteller bald strengere EU-Regeln umsetzen.

Nun steht es endgültig fest: E-Liquids sind keine Arzneimittel und E-Zigaretten keine Medizinprodukte. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag in dritter und letzter Instanz entschieden. Hinterg­rund waren drei Prozesse, die eine Tabakladenbesitzerin und verschiedene E-Zigaretten-Hersteller angestrengt hatten.

 

Nicotinhaltige Liquids sind, entgegen der Meinung einiger Experten, weder Präsentations- noch Funktionsarzneimittel, entschieden die Juristen in Leipzig. Schließlich würden sie nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten vermarktet. Auch die Produktaufmachung lasse beim Verbraucher nicht den Eindruck entstehen, es handle sich um ein Medikament.

 

Nicotin habe zwar sehr wohl eine pharmakologische Wirkung auf den menschlichen Körper, räumten die Juristen ein. Eine therapeutische Eignung, etwa zur Tabakentwöhnung, lasse sich für E-Liquids jedoch nicht wissenschaftlich belegen. Verbraucher nutzen die Flüssigkeiten aus diesem Grund auch überwiegend nicht als Therapie-, sondern als Genussmittel. Entsprechend dürfen Einzelhändler Liquids infolge des Urteils nun weiter als solche verkaufen.

 

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zeigte man sich von dem Urteil enttäuscht: »Wir hätten eine klare rechtliche Regelung begrüßt, die Verbrauchern mehr Schutz bietet, sie über Risiken aufklärt und die im Übrigen auch wirkungsvoll verhindert, dass E-Zigaretten völlig legal schon an Kinder verkauft werden können«, erklärte ein Sprecher. Wissenschaftler warnen etwa seit Längerem vor Atemwegserkrankungen durch Propylenglycol-Dämpfe. Der Stoff ist in den E-Liquids enthalten. Und bekanntermaßen schädigt auch Nicotin den Organismus.

 

Allerdings werden europäische Verbraucher spätestens 2016 besser vor den Gefahren des elektronischen Rauchens geschützt sein: Bis dahin müssen alle EU-Mitgliedstaaten die sogenannte Tabakprodukt-Richtlinie umsetzen. Sie sieht strengere Regeln für die Hersteller von E-Zigaretten und Liquids vor. Die Unternehmen müssen künftig darauf achten, dass ihre Produkte Nicotin nur bis zu gewissen Grenzen enthalten, nicht kaputt gehen können und den Wirkstoff gleichmäßig abgeben. Auch müssen sie Kinder- und Manipulationssicherungen einbauen sowie Warnhinweise zu Gesundheitsgefahren anbringen. /

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