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Krankenkassen

Regierung fördert Kostenerstattung

12.10.2010  17:28 Uhr

Von Daniel Rücker / Trotz erheblicher Kritik hält die Bundesregierung daran fest, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der Privaten anzunähern. In Zukunft soll Kostenerstattung für GKV-Versicherte einfacher werden.

Mit den geplanten Änderungen an der Gesundheitsreform will die Koalition GKV-Versicherten die Möglichkeit geben, in einzelnen Bereichen der Gesundheitsversorgung nach dem Vorkasse-Prinzip abzurechnen. Die Versicherten sollen selbst entscheiden, ob sie beim Arzt, im Krankenhaus oder für Arzneimittel die Rechnung erst selbst begleichen und sich das Geld später von der Kasse zurückholen. Die bürokratischen Hürden dafür sollen deutlich geringer werden und ein Wechsel zwischen Sachleistungen und Kostenerstattung einfacher werden.

Nach den Vorstellungen der Koalition soll es sogar möglich werden, für ein­zelne Leistungen Kostenerstattung zu wählen. Bislang mussten sich GKV-Versicherte für ein Jahr zur Kostener­stat­tung verpflichten. Dem­nächst sollen sie alle drei Monate wechseln können. Bundes­ge­sund­heits­minister Philipp Rösler (FDP) bleibt damit seinem Kurs treu, in die GKV mehr Elemente der Privaten Krankenversicherung (PKV) aufzu­neh­men.

 

Krankenkassen warnen

 

Bei den Krankenkassen hat sich Rösler damit keine neuen Freunde gemacht. Im Gegenteil: Der GKV-Spitzenverband warnt die Versicher­ten sogar davor, auf das Angebot einzugehen. »Die Hoffnung, dass Kostenerstattung zu niedrigeren Kosten führt, ist eine Illusion. Das Gegenteil ist der Fall«, erklärte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes im Gespräch mit der »Frankfurter Rundschau« vom vergangenen Mittwoch. Sie kann nicht nachvollziehen, dass sich die GKV-Versicherten nun stärker an den Abrechnungsmodalitäten der PKV orientieren können, während die Privatversicherungen darum kämpfen, die Kostendämpfungs-Instrumente der GKV nutzen zu dürfen. Im Gegensatz zum einzelnen Versicherten könnten die Krankenkassen Verträge mit Ärzten und Krankenhäusern abschließen und so Qualität, Wirtschaftlichkeit und Kosten beeinflussen.

 

Pfeiffer bezweifelt auch, dass Kostenerstattung die Transparenz erhöht. Schon heute könnten die Versicherten eine Patientenquittung über die Behandlung einfordern. Pfeiffer hält auch nichts davon, die Bindungsfristen für den Tarif der Kostenerstattung zu verkürzen. Dies verführe die Versicherten, sich leichtfertiger zu entscheiden. Außerdem bezweifelt die Chefin des GKV-Spitzenverbandes, dass der Verwaltungsaufwand, wie von der Regierung behauptet, im Rahmen bleibe. Schließlich hätten die privaten Krankenversicherungen heute deutlich höhere Verwaltungskosten als die GKV.

 

Auch bei der Barmer GEK bezweifelt man den Nutzen der Kostenerstattung. Vorstandsvorsitzende Birgit Fischer kritisiert das von der schwarz-gelben Koalition vorgeschlagene Vorkassenmodell. Die Patienten würden damit unkalkulierbaren finanziellen Risiken ausgesetzt, sagte Fischer der »Rheinpfalz am Sonntag«. Die Ärzte könnten höhere Honorare abrechnen, da sie nicht mehr an die mit den Krankenkassen vereinbarten Beträge gebunden seien. Die in Vorleistung getretenen Patienten erhielten hingegen nur eine Teilkostenerstattung in Höhe der Sachleistung. Für den Rest sei eine teure Zusatzversicherung erforderlich, die dann rund zwei Drittel der Rechnung übernehmen müsste. Nach Ansicht der Barmer-GEK-Chefin wird durch die Pläne des Bundesgesundheitsministers der Einfluss der Krankenkassen auf Qualität, Preis und Menge der Versorgung und damit deren Wirtschaftlichkeit geschwächt.

 

Auch an anderer Stelle wird es für die Versicherten, die auf Kostenerstattung umsteigen, teurer. Sie müssen nämlich den höheren Verwaltungsaufwand der Kassen bezahlen. Allerdings will die Bundesregierung diese Mehrkosten auf 5 Prozent des Beitragssatzes begrenzen.

 

KBV unterstützt Pläne der Koalition

 

Deutlich positiver steht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) der Kostenerstattung gegenüber. In einem Interview mit der »Rheinischen Post« hat sich KBV-Chef Dr. Andreas Köhler dafür ausgesprochen, gesetzlich Krankenversicherte stärker an den Kosten für ambulante ärztliche Leistungen zu beteiligen. Sie sollten ihre Arztrechung selbst bezahlen und sich diese teilweise von ihrer Kasse erstatten lassen. Auf diese Weise könnten die steigende Nachfrage nach ärztlichen Leistungen einerseits und die begrenzten finanziellen Mittel andererseits in Einklang gebracht werden, begründete Köhler.

 

Eine Überforderung der Versicherten kann Köhler nicht erkennen: »Der Versicherte müsste nur seinen gesetzlich festgelegten und sozial abgefederten Eigenanteil leisten.« Köhler geht davon aus, dass Kostenerstattung den Wettbewerb unter den Ärzten verstärkt. 

 

Wie viele Versicherte auf Röslers Angebot eingehen, ist offen. Unter den aktuellen Bedingungen haben sich bei der Barmer GEK weniger als ein Prozent der Versicherten dafür entschieden. / 

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