AOK verliert in Marburg |
15.09.2014 16:43 Uhr |
Von Daniel Rücker / Die hessischen Apotheker haben sich im Streit um die freie Apothekenwahl zum zweiten Mal bei einem Sozialgericht durchgesetzt.
Nach dem Sozialgericht in Darmstadt hätten nun auch die Marburger Richter die Zytostatika-Ausschreibung der AOK Hessen als Einschränkung der freien Apothekenwahl gewertet, heißt es in einer Stellungnahme des Hessischen Apothekerverbandes (HAV).
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Der Verband sieht damit zum zweiten Mal seine Auffassung zum Selbstbestimmungsrecht der Patienten bestätigt. Der klagende Apotheker habe vollumfänglich Recht bekommen. Die AOK habe die Retaxierungen zurücknehmen müssen. Außerdem habe sie den Anspruch auf den Apothekenabschlag verwirkt und müsse diesen erstatten, so der HAV.
Das Verfahren vor dem Sozialgericht in Marburg ist nicht das letzte, das sich mit der Zytostatika-Ausschreibung der AOK Hessen beschäftigt. Nach HAV-Angaben stehen noch vier Verfahren vor den Sozialgerichten Darmstadt, Frankfurt am Main und Kassel aus. /