AOK retaxiert Millionenbetrag |
02.03.2016 09:05 Uhr |
Von Christina Müller / Der Streit zwischen der AOK Hessen und den Zytostatika herstellenden Apothekern geht in die nächste Runde. Die Kasse fordert nun von den Apothekern für den gesamten Versorgungzeitraum die Erstattungsbeträge zurück.
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) im November 2015, in dem die Richter die Ausschreibung von Exklusivverträgen zur Belieferung mit onkologischen Rezepturen für rechtens erklärt hatten, fordert die Kasse jetzt von einem hessischen Pharmazeuten mehr als 3 Millionen Euro zurück. Der Apotheker hatte – wie einige seiner Kollegen – -Versicherte der Krankenkasse weiterhin mit Zytostatika-Zubereitungen versorgt, obwohl er den Selektivverträgen nicht beigetreten war.
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Freie Apothekenwahl
Im Jahr 2014 hatte das Sozialgericht Darmstadt noch das Recht der Patienten auf freie Apothekenwahl verteidigt und in erster Instanz zugunsten der Apotheker entschieden. Gegen dieses Urteil legte die AOK Hessen Sprungrevision ein und war damit beim BSG erfolgreich. Nun bittet die Krankenversicherung die Apotheker zur Kasse: Sie sollen rückwirkend für die 24 Monate, in denen die Versorgungsverträge gültig waren, die Kosten in vollem Umfang zurückerstatten. Im November 2015 waren die Verträge ausgelaufen.
Die Retaxation auf null kann der betroffene Apotheker nicht nachvollziehen. In einem Schreiben an den Deutschen Apothekerverband (DAV) erklärte er, es sei völlig unverständlich, warum er nicht einmal den Wareneinsatz erstattet bekäme, der bei Belieferung durch eine Vertragsapotheke ebenfalls fällig geworden wäre. Der DAV sicherte dem Apotheker Unterstützung zu und teilte mit, er werde über das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit kurzfristig beraten. /