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Viele Gewinner

20.09.2011  16:27 Uhr

Neid muss man sich verdienen, Mitleid gibt es gratis. Die zum Teil heftigen Reaktionen auf das gemeinsame Versorgungskonzept von ABDA und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) lassen keinen Zweifel daran, dass Kassenärzte und Apotheker hier vieles richtig gemacht haben (lesen Sie dazu ABDA-KBV-Konzept: Medikationskatalog, keine Positivliste).

 

Entgegen der Polemik des Hausärzteverbandes ist das ABDA-KBV-Konzept nicht allein zum Wohle der Erfinder. Im Gegenteil, die Zahl der potenziellen Gewinner liegt deutlich über dem für das Gesundheitswesen üblichen Wert.

 

Da stehen an erster Stelle multimorbide Patienten. Deren Arzneimittelversorgung wird besser, weil sie intensiver betreut werden und die Medikation stringenter überwacht wird. Die Krankenkassen gehören auch dazu. Nach den Berechnungen von ABDA und KBV dürfen sie mit Einsparungen von rund 2 Milliarden Euro rechnen, wenn das Versorgungskonzept bundesweit eingeführt würde. Entgegen der Behauptung mancher Kassenfunktionäre torpediert das Versorgungskonzept auch nicht die Rabattverträge.

 

Profitieren werden natürlich auch Kassenärzte und Apotheker. Es wäre realitätsfern zu glauben, dass Menschen ein Konzept entwickeln, das ihnen selbst nichts nützt. Natürlich sehen die Ärzte im ABDA-KBV-Konzept auch einen Weg aus der wirtschaftlichen Verantwortung. Und Apotheker profitieren davon, wenn ihre Rolle in der Arzneimittelversorgung weiter aufgewertet wird. Beide Heilberufler haben für sich eine Honorierung von jeweils rund 350 Millionen Euro pro Jahr eingeplant. Doch was ist daran verwerflich? Wer zusätzliche Leistungen anbietet und damit für andere Nutzen stiftet, der muss dafür entlohnt werden.

 

Selbst die Industrie hätte vom Konzept Vorteile. Wenn Ärzte und Apotheker sich intensiver um die Arzneimittelversorgung multimorbider Menschen kümmern, dann werden die Produkte der Arzneimittelhersteller effizienter eingesetzt, auch weil die Compliance steigt. Unverständlich ist deshalb der zum Glück wohl gescheiterte Versuch der Industrie, den Medikationskatalog in eine Positivliste umzuwidmen. Das P-Wort kommt gerade bei Union und FDP nicht gut an. Doch die Politik war in diesem Fall zu gut informiert und tappte nicht in die Falle. Sie wird das Konzept ins Versorgungsstrukturgesetz schreiben.

 

Die Chancen, dass das Versorgungskonzept von ABDA und KBV nun erprobt wird, stehen deshalb ziemlich gut. Womöglich wird es mit nur einer Modellregion nicht so schnell gehen, wie Ärzte und Apotheker es sich erhoffen. Am Ende zählt aber, dass es Teil der Regelversorgung wird. Wenn es die Erwartungen erfüllt, dann dürfte diese Testphase nur reine Formsache sein.

 

Daniel Rücker

Chefredakteur

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