»Ein Sieg für die Patientensicherheit« |
16.09.2008 15:29 Uhr |
»Ein Sieg für die Patientensicherheit«
Von Daniel Rücker
Das Urteil des EuGH ist in der Branche mit Erleichterung aufgenommen worden. Allgemein wird gelobt, dass der EuGH den Gesundheitsschutz über Konzerninteressen stellt.
In Stellungnahmen betonten die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) sowie der Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) die Stärkung der Souveränität der Mitgliedsstaaten bei der Ausgestaltung ihrer Arzneimittelversorgung. Die Präsidentin der Bundesapothekerkammer, Magdalene Linz, sagte: »Erfreulich ist, dass der EuGH der Souveränität der Mitgliedsstaaten bei der Ausgestaltung ihrer Arzneimittelversorgung offensichtlich mehr Bedeutung beimisst als die EU-Kommission.«
Die ADKA nennt den Richterspruch einen »Sieg für die Patientensicherheit.« Dies sei ein guter Tag für die Patientensicherheit, sagte ADKA-Präsident Dr. Holger Hennig. Das Urteil billige den EU-Mitgliedern die Entscheidung darüber zu, wie sie die Sicherheit ihrer Arzneiversorgung gestalteten. Die orts- und zeitnahe Versorgung von Klinikpatienten habe Vorrang vor den Interessen anderer Gruppierungen.
Der Vorstand des BVKA sieht mit diesem Urteil seinen seit 2003 vehement vertretenen Standpunkt bestätigt, dass eine qualifizierte Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern nur durch eine Apotheke erfolgen kann, die das gesamte Spektrum klinisch-pharmazeutischer Leistungen auf hohem Niveau abdeckt und diese orts- und zeitnah verlässlich erbringt. Dabei sei die Verantwortung der handelnden Apothekerinnen und Apotheker unteilbar, sie müsse einer Apotheke als Vertragspartner dauerhaft zugeordnet sein, sagt der BVKA-Vorsitzende Dr. Klaus Peterseim.
Die bayerische Sozialministerin Christa Stewens bezeichnete die EuGH-Entscheidung als »Sieg für die Arzneimittelsicherheit und die Qualität der Arzneimittelversorgung in Deutschland«. Der Gerichtshof habe in seinem Urteil die Sicherheit über die wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen gestellt. Stewens: »Die Gesundheit der Bevölkerung ist ein zu hohes Gut, als dass es durch einen leichtfertigen Umgang mit Arzneimitteln aufs Spiel gesetzt werden dürfte.« Stewens hofft, dass der EuGH nun auch im Verfahren zum Fremdbesitzverbot dem nationalen Gesundheitsschutz Vorrang einräumt.