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Schiedsstelle

Abschlag bei 1,75 Euro

13.09.2011  17:36 Uhr

Von Daniel Rücker und Stephanie Schersch / Verhandlungen über den Apothekenabschlag sind zäh. Das gilt auch für 2010. Jetzt hat die Schiedsstelle den Betrag auf 1,75 Euro festgelegt. Die Krankenkassen haben zugestimmt, halten sich aber eine Hintertür offen.

Es war wie im Jahr zuvor ein langes Ringen. Wie 2009 gab es auch für 2010 keine Einigung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die gemeinsame Schiedsstelle von DAV und GKV-Spitzenverband und drei unparteiischen Mitgliedern musste entscheiden. Und wie 2009 kam sie zu dem Schluss, dass 1,75 Euro pro zulasten der GKV abgegebener Arzneimittelpackung ein angemessener Abschlag wäre. Anders als für 2009 haben die beiden Verhandlungspartner den Schiedsspruch für 2010 akzeptiert. Zufrieden sind sie mit der Entscheidung aber nicht.

 

Becker: Abschlag zu hoch

 

Dem DAV ist der Betrag von 1,75 Euro zu hoch. Der Mehraufwand in den Apotheken sei nicht ausreichend berücksichtigt, kritisiert Verbands-Chef Fritz Becker. Lohnsteigerungen und Inflation sowie der Mehraufwand in der Beratung und Versorgung der Patienten ließen die Kosten steigen. Und damit nicht genug. Becker: »In Zeiten der Rabattverträge müssen die Apotheken immer mehr Leistungen erbringen. Der Beschluss der Schiedsstelle ist enttäuschend, weil zusätzlicher Beratungsaufwand und steigende Sachkosten zu einem geringeren Zwangsrabatt hätten führen müssen.«

Der GKV-Spitzenverband machte unterdessen klar, dass er die 1,75 Euro Abschlag für 2010 nur unter Vorbehalt akzeptiert. Denn die Einigung vor der Schiedsstelle war an eine Bedingung geknüpft: »Wird der vom GKV-Spitzenverband bereits beklagte Beschluss zum Apothekenabschlag für 2009 vor einem Gericht rechtskräftig aufgehoben, wird automatisch auch die Festsetzung für 2010 unwirksam«, sagte Ann Marini vom GKV-Spitzenverband der Pharmazeutischen Zeitung.

 

Der Kassenverband halte den Abschlag für das Jahr 2009 weiterhin für nicht rechtens. Diese Position bleibe auch nach dem jetzt erfolgten Schiedsspruch für 2010 »in Gänze gewahrt«, so Marini. Das Verfahren um den Abschlag 2009 läuft noch, ein rechtskräftiges Urteil steht aus. Die nächste Runde findet am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg statt. Positiv wertet der GKV-Spitzenverband, dass die Schiedsstelle dem DAV widersprochen hat, für das Jahr 2010 sei eine weitere Absenkung des Abschlags vorzunehmen.

 

DAV-Chef Becker erneuerte seine Forderung, die im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) festgeschriebene zusätzliche Belastung der Apotheker vorzeitig einzustellen: »Die Apotheken schultern in diesem Jahr weit höhere Belastungen als politisch mit dem AMNOG gewollt«, sagte Becker mit Blick auf 2011. Der Großhandel reiche den ihm zugedachten Sparbeitrag vollständig an die Apotheker weiter. Für 2012 müsse der Abschlag der Apotheker deshalb gesenkt werden. / 

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