Kleckerbetrag |
14.08.2012 16:58 Uhr |
Pro Woche gehen in sechs deutschen Apotheken für immer die Lichter aus. In den ersten sechs Monaten 2012 stehen 76 Neueröffnungen 234 Schließungen gegenüber – ein Minus von 158 Apotheken. Diese katastrophale Nachricht beschreibt den Ernst der Lage. Vielen Apothekeninhabern steht das Wasser bis zum Halse, ihre Mitarbeiter sorgen sich um ihren Arbeitsplatz. Von einem der Inflationsrate angemessenen Lohnausgleich haben viele spätestens mit Veröffentlichung der geplanten Honoraranpassung aufgehört zu träumen.
Ausgerechnet die Meldung über das bundesweite Apothekensterben ist nun Anlass für eine positive Entwicklung. Die Berichterstattung über Apotheken wird plötzlich differenzierter, und viele Tageszeitungen beziehen – man glaubt es kaum – endlich einmal nicht gegen die Apotheken Stellung. Stattdessen werden Nöte und Sorgen vieler Apotheker und die drohenden Konsequenzen einer zu niedrigen Honoraranpassung thematisiert (lesen Sie dazu Apothekerhonorar: Presse-Echo wandelt sich zum Positiven). Damit wächst die Hoffnung, dass in Sachen Honorierung das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. In einigen Bundesländern tut sich bereits etwas. So fordern Politiker in Niedersachsen, Bayern und Hessen mittlerweile eine bessere Bezahlung von Apothekern. Andere Bundesländer hingegen sind bislang leider weniger einsichtig. Auch die Krankenkassen schalten immer noch auf stur, doch offenbar gehen ihnen die Argumente aus. Dem BKK-Bundesverband fällt zum Beispiel nichts Besseres ein, als die Datenlage der Apothekerschaft anzuzweifeln, der AOK-Bundesverband wartet gar mit irrwitzigen und nicht nachvollziehbaren Zahlen auf.
So viel dürfte klar sein: Um eine flächendeckende Arzneimittelversorgung auch in der Zukunft sicherstellen zu können, wird ein Kleckerbetrag von 25 Cent pro Packung nicht ausreichen. Für noch mehr Apotheken würde dies über kurz oder lang das Aus bedeuten. So weit darf es nicht kommen. Das Apothekerhonorar muss deutlich stärker angehoben werden. Für eine faire Vergütung müssten einer Berechnung zufolge zu den 25 Cent noch einmal 79 Cent hinzukommen. Auch ein kostendeckendes Fixhonorar für Nacht- und Notdienst ist längst überfällig. Gleiches gilt für den Betäubungsmittelzuschlag, der seit Jahrzehnten nicht erhöht wurde. Und: Eine kostendeckende Vergütung der Rezepturherstellung, ein Alleinstellungsmerkmal der öffentlichen Apotheken, würde völlig zu Recht gerade die Apotheken belohnen, die sich auf diesem Gebiet besonders engagieren.
Sven Siebenand
Stellvertretender Chefredakteur