»Der Gesprächsfaden darf nicht abreißen« |
16.10.2012 18:14 Uhr |
Zum ersten Mal besuchte Daniel Bahr (FDP) als Bundesgesundheitsminister den DAT. In seinem Grußwort hob er auf das bislang Erreichte der Regierung ab: das klare Bekenntnis zum Fremd- und Mehrbesitzverbot, die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung und die Anpassung der Vergütung bei der Packungspauschale und dem Nacht- und Notdienst. Keine Regierung zuvor habe die inhabergeführte Apotheke derart gestärkt.
Bahr ließ keinen Zweifel daran, dass er die inhabergeführte Apotheke weiter stärken werde. Sie sichere die Arzneimittelversorgung besser als andere Vertriebsformen zum Beispiel über Drogerien oder Supermärkte. Begründet sei dies in der mittelständischen Versorgungsstruktur, da hier der Apotheker selbst Risiko und Haftung übernimmt. Daraus resultiere eine bessere Bindung an den Kunden, aber auch zu den Mitarbeitern. Diese besondere Struktur müsse gegen Angriffe aus Europa verteidigt werden, so Bahr unter Applaus. In diesem Zusammenhang verwies Bahr auf die Erhaltung des Fremd- und Mehrbesitzverbots.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erntete viel Applaus.
Dies sei eine weitere Stärkung der inhabergeführten Apotheke gewesen. Es bedinge allerdings auch Gemeinwohlpflichten wie die Beratung und den Notdienst. Auch diese habe die Regierung in der Fläche maßgeblich gestärkt. Zum ersten Mal seit 2004 habe eine Regierung eine Honoraranpassung vorgenommen. Den Unmut aus dem Auditorium kommentierte Bahr mit: »Die 25 Cent mögen aus Ihrer Sicht ein kleiner Schritt sein, sie sind jedoch eine Weichenstellung.« Es sei Aufgabe des Bundesgesundheitsministers, für eine leistungsgerechte Vergütung im Gesundheitswesen zu sorgen – es sei aber nicht seine Aufgabe, zu garantieren, wo es eine Apotheke gibt. In Deutschland gebe es keine Einheitsapotheke – und dies sei auch gut so. Dementsprechend könne eine politische Entscheidung auch nie dieser Vielfalt gerecht werden. Gleiches gelte für die geplante Nacht- und Notdienstvergütung in Höhe von 120 Millionen Euro. Diese sei nicht kostendeckend, sondern als Anerkennung zu verstehen. In diesem Sinne sollte auch die Notdienstgebühr von 2,50 Euro beibehalten werden. Dem Patienten müsse bewusst bleiben, dass es einen Unterschied macht, ob er sein Medikament zu regulären Öffnungszeiten oder im Notdienst holt. Wie die neue Pauschale gestaltet wird, sei noch unklar. Im Gespräch sei eine Nacht- oder stundenweise Pauschale. Wichtig sei es jetzt, Fehlanreize zu vermeiden. Ziel sei nach wie vor der 1. Januar 2013.
Beim Kassenabschlag bekannte sich Bahr als Verfechter der Selbstverwaltung. Allerdings erwarte er hier ein professionelles Miteinander und kein konfliktreiches Gegeneinander. Die AMNOG-Sparmaßnahme war auf zwei Jahre begrenzt und könne nicht Basis für Verhandlungen sein. »Mit dem Schiedsspruch muss es hier genug sein«, so Bahr unter Applaus. Einmischen könne und wolle er sich auch nicht, aber er sicherte den Apothekern zu, dass er die Verhandlungen aufmerksam verfolgen werde.
Auch mit der Abschaffung der Pick-up-Stellen möchte er weiter vorankommen. Bislang fehle es jedoch an validen Daten, die belegen, dass von Pick-up-Stellen eine Gefahr ausgeht. Prinzipiell wünsche er sich weiterhin einen guten sachlichen Dialog mit der Apothekerschaft. Der Gesprächsfaden dürfe nicht abreißen. »Sonst bekommt man keine guten Lösungen hin«, so Bahr. /