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STIKO-Empfehlungen

Grippeimpfung für Schwangere

03.08.2010  13:55 Uhr

Von Christina Hohmann / Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre neuen Empfehlungen veröffentlicht: Ihnen zufolge sollten sich alle jungen Erwachsenen gegen Masern und Schwangere generell gegen Grippe impfen lassen.

Die neuen Empfehlungen sind im Epidemiologischen Bulletin Nr. 30/2010 enthalten. Die Masern-Impfung empfiehlt die STIKO allen Menschen, die nach 1970 geboren wurden und gar nicht oder nur einmal geimpft sind oder deren Impfstatus unklar ist. Dies gelte vor allem für Personen, die im Gesundheitsdienst oder Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder Kontakt mit immunsupprimierten Menschen haben. Der Grund für diese Empfehlung sind Impflücken in dieser Altersgruppe, die immer wieder zu Masernausbrüchen beitragen. Auch bei Jugendlichen bestehen erhebliche Lücken, doch diese sollen durch die bereits bestehende Empfehlung beseitigt werden, alle im Kleinkindalter verpassten Impfungen bis zum 18. Geburtstag nachzuholen.

Als weitere Neuerung empfiehlt die STIKO erstmals eine saisonale Grippeimpfung für alle Frauen, die während der Influenzasaison schwanger sind. Die Impfung sollte generell ab dem zweiten Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab dem ersten Trimenon erfolgen. Eine entprechende Empfehlung gibt es in anderen Ländern schon länger. Der Grund für diese Empfehlung ist, dass Schwangere ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe der Erkrankung aufweisen, schreibt die STIKO. Das erhöhte Komplikationsrisiko von Schwangeren hänge mit verschiedenen physiologischen und immunologischen Veränderungen zusammen, die während einer Schwangerschaft im Körper ablaufen. Zudem kann eine Impfung von Schwangeren das Neugeborene vor einer Infektion durch die Mutter schützen, da Influenzaimpfstoffe nicht für Kinder unter sechs Monaten zugelassen sind. Neugeborene können von der Impfung ihrer Mütter auch dadurch profitieren, dass über die Plazenta Antikörper von der Mutter an das Kind weitergegeben werden, die dem Neugeborenen einen gewissen Schutz in den ersten Monaten nach der Geburt verleihen. Da es sich bei den in Deutschland zugelassenen Influenzaimpfstoffen um Totimpfstoffe handelt, ist eine Impfung in jedem Stadium der Schwangerschaft unbedenklich. Für gesunde Schwangere empfiehlt die STIKO die Impfung dennoch erst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, um zu verhindern, dass die im ersten Schwangerschaftsdrittel häufig auftretenden Spontanaborte fälschlicherweise mit der Impfung in Verbindung gebracht werden.

 

Dieses Jahr wird der übliche saisonale Grippeimpfstoff, der sich aus den drei aktuell am häufigsten auftretenden Influenza-Virustypen zusammensetzt, auch das pandemische Influenzavirus (»A/H1N1/California/2009«) enthalten. Deshalb ist die spezielle Impfempfehlung zur Pandemischen Influenza (Schweinegrippe) nicht mehr erforderlich und wird von der STIKO bis auf Weiteres zurückgezogen.

 

Bei der Rötelnimpfung empfiehlt die Kommission, dass alle Frauen im gebärfähigen Alter zweimal geimpft sein sollten. Bislang galt, dass seronegative Frauen mit Kinderwunsch eine einmalige Rötelnimpfung erhalten sollten.

 

Cholera-Impfung für Reisende

 

Bei Meningokokken hat die STIKO die Verfügbarkeit des neu zugelassenen tetravalenten Konjugatimpfstoffs Menveo® berücksichtigt. Er schützt gegen die vier Serotypen A, C, W135 und Y. Bei den Impfempfehlungen zu Tollwut und Cholera wurde Änderungen der epidemiologischen Situation (Ausrottung der Wildtollwut in Deutschland) beziehungsweise internationalen Empfehlungen Rechnung getragen. So galt für die Cholera-Impfung bislang, dass Reisende sie nur im Ausnahmefall, auf Verlangen des Ziel- oder Transitlandes erhalten sollten. Jetzt ist sie für Reisende indiziert, die Aufenthalte in Infektionsgebieten, vor allem unter mangelhaften Hygienebedingungen bei aktuellen Ausbrüchen, zum Beispiel in Flüchtlingslagern oder bei Naturkatastrophen, planen. In Deutschland steht ein oraler Impfstoff zur Verfügung. /

Impfempfehlungen

Die aktualisierten Impfempfehlungen sind auf der Website des RKI unter www.rki.de nachzulesen. In den kommenden Ausgaben des Epidemiologischen Bulletins wird die STIKO die Änderungen der Empfehlungen begründen.

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