Grünes Rezept immer beliebter |
22.07.2015 09:55 Uhr |
Von Christina Müller / Ärzte verschreiben immer häufiger Medikamente auf Grünen Rezepten. Seit Einführung dieser Vordrucke im Jahr 2004 ist ihr Anteil an allen Verordnungen nahezu kontinuierlich gestiegen. Das belegt eine aktuelle Statistik des Marktforschungsunternehmens IMS Health. Zwischen April 2014 und März 2015 erfolgten demnach mehr als 6 Prozent aller Verordnungen auf einem Grünen Rezept.
Im ersten Quartal 2015 stellten knapp drei Viertel aller Mediziner wenigstens ein Grünes Rezept aus. Die Zahlen beruhen auf den Angaben von 2200 repräsentativ ausgewählten Ärzten der zehn wichtigsten Facharztgruppen.
Erkältungsmittel werden besonders häufig auf Grünen Rezepten verordnet. Manche Kassen übernehmen dann die Kosten.
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Die Informationen wurden dann auf die gesamte Ärzteschaft Deutschlands hochgerechnet. Dermatologen nutzten mit 86 Prozent am häufigsten den unverbindlichen Vordruck, gefolgt von HNO-Ärzten und der Gruppe der Hausärzte mit jeweils 79 Prozent. Auch Kinderärzte griffen mit 78 Prozent überdurchschnittlich oft zum grünen Rezeptblock.
Speziell bei Erkältungskrankheiten halten Ärzte ihre Empfehlungen laut IMS gern schriftlich fest. Spitzenreiter unter den verordneten Arzneimittelgruppen waren zwischen April 2014 und März 2015 Expektoranzien mit gut 6 Millionen Packungen – das entspricht rund 14 Prozent der Verordnungen auf einem grünen Vordruck. Auf Platz zwei folgten mit deutlichem Abstand die topischen Rhinologika. Mehr als 3 Millionen Mal verschrieben Mediziner ihren Patienten Nasensprays und -tropfen auf Grünen Rezepten. Halsschmerzmittel kamen auf knapp 2 Millionen Packungen und verbuchten damit den größten Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr (plus 16 Prozent).
Seit 2012 haben die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten freiwillig die Kosten für OTC-Arzneimittel zu erstatten. Verordnet der Arzt ein Mittel auf einem Grünen Rezept, gilt das als Beleg dafür, dass er die Anwendung für medizinisch notwendig erachtet. Der Patient kann dann das bedruckte Rezept zusammen mit der Quittung aus der Apotheke bei seiner Krankenkasse einreichen. /