Honorarforderungen bleiben |
03.07.2012 19:20 Uhr |
Von Daniel Rücker, Berlin / Honorierung, Packungsgrößenverordnung und ABDA-KBV-Modell: Die ABDA-Mitgliederversammlung am 27. Juni in Berlin beschäftigte sich intensiv mit der aktuellen politischen Lage. Gleichzeitig standen berufsinterne Themen auf der Tagesordnung.
In seinem Lagebericht thematisierte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf die wirtschaftliche Lage der Apotheken. Diese sei so schlecht wie nie zuvor, so sein Fazit. Nach acht Jahren Stagnation seien viele Apotheken in wirtschaftlicher Schieflage. Das müsse sich schnell ändern, forderte Wolf. Die ABDA werde an ihrer Forderung nach einer Honoraranpassung uneingeschränkt festhalten. Es gebe keinen Grund, davon abzuweichen. Die Summe von 624 Millionen Euro gründe sich auf steigende Kosten in der Apotheke und acht Jahre ohne Anpassung der Preisverordnung. Die ABDA halte auch an der Differenzierung ihrer Forderungen fest, machte Wolf deutlich. Bei Packungspauschale, Nacht- und Notdienst, BtM-Gebühren und Rezepturen bestehe Handlungsbedarf.
Zusagen der Politik
Wolf zeigte sich sehr zuversichtlich, dass die Apotheker nicht leer ausgehen werden, so wie es manche Medien bereits berichteten. Die ABDA habe von den beiden für die Arzneimittelpreisverordnung zuständigen Ministern Zusagen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (beide FDP) hätten die Notwendigkeit einer Anpassung anerkannt. Dies werde aber nicht in der Novelle des Arzneimittelgesetzes geregelt, sondern in einer separaten Rechtsverordnung.
Die ABDA bleibt bei ihrer Forderung: Die Leistungen der Apotheker müssen besser vergütet werden.
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Der ABDA-Präsident sieht keinen Grund dafür, an den Zusagen der Minister zu zweifeln. Die Umsetzung brauche jedoch Zeit. Die Arbeitsebenen von ABDA und Ministerien seien in engem Kontakt. Die Treuhand Hannover liefere Daten für die Berechnungen. Wolf rechnet mit einer Umsetzung zum 1. Januar 2013.
Bei der Neuberechnung der Honorare müsse auf die neue Packungsgrößenverordnung geachtet werden. Auch wenn es in den Fraktionen wenig Interesse daran gebe, sei die nächste Stufe der Novelle noch nicht vom Tisch. Das Bundesgesundheitsministerium habe sie noch nicht ad acta gelegt. Die geplante Umstellung auf Therapiezeiträume mit 10 Tagen für N1-Packungen, 30 Tagen für N2 und 100 Tagen für N3 hätte Auswirkungen auf die Packungszahl, sagte Wolf. Die Kassen drängten darauf, aus Kostengründen vornehmlich die dann im Vergleich zu heute wesentlich größeren N3-Packungen zu verordnen. Das dürfte die Packungszahl insgesamt nach unten drücken und damit das Honorar der Apotheker wieder sinken lassen. Sollte die letzte Stufe der Packungsgrößenverordnung weiter verfolgt werden, müsste dies bei der Neugestaltung der Arzneimittelpreisverordnung berücksichtigt werden.
Von Fortschritten beim gemeinsamen Versorgungsmodell von ABDA und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) berichtete ABDA-Vizepräsident Friedemann Schmidt. Nachdem sich ABDA und KBV Anfang Juni darauf geeinigt hatten, das Konzept in einer Modellregion nicht nach Paragraf 64a SGB V, sondern nach Paragraf 63 SGB V zu erproben, hat sich nun mit Sachsen und Thüringen eine Region gefunden, in der Apotheker, Kassenärzte und eine Krankenkasse mitmachen wollen. Mit dem Umstieg auf eine Erprobung nach Paragraf 63 ist die Verpflichtung gefallen, alle Kassen einbeziehen zu müssen (lesen Sie dazu auch das Interview auf Seite 11).
Vertrauliche Themen
Die ABDA hat in der Mitgliederversammlung auch eine Satzungsänderung beschlossen. Damit können die Mitglieder der Gremien zu Verschwiegenheit über vertrauliche Inhalte der Sitzungen verpflichtet werden. Die Kammern und Verbände sowie die Mitglieder der ABDA-Organe sind an diese Verschwiegenheit über ihre ehrenamtliche Tätigkeit hinaus gebunden. Wer dagegen verstößt und dabei einen Schaden verursacht, muss dafür Ersatz leisten. Ein Antrag, auf die Androhung von Schadensersatz zu verzichten, wurde von der Mitgliederversammlung abgelehnt.
ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz machte deutlich, dass dieser Beschluss keine generelle Verschwiegenheit über alle Sitzungsinhalte bedeute, sondern nur bei vertraulichen Themen greife. Die Regelung sei deshalb kein Maulkorb für Gremienmitglieder. Die Berufsöffentlichkeit müsse selbstverständlich zeitnah und transparent über die Vorhaben der Berufsorganisationen informiert werden. Für den Beschluss gab es eine große Mehrheit.
Eine klare Mehrheit gab es auch bei den Haushaltsberatungen. Weil die Mitgliedsorganisationen für den Haushalt 2013 keine höheren Beiträge als 2012 bezahlen müssen, fiel vielen Kammern und Verbänden die Zustimmung nicht schwer. /