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ABDA-Mitgliederversammlung

»Apothekengesetz kritisch begleiten«

Die Mitgliedsorganisationen der ABDA haben heute auf einer außerordentlichen Sitzung in Berlin ihre Stellungnahme zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz beraten und ihre Positionen abgestimmt. Zentrales Ergebnis:  Der Gesetzgeber wird aufgefordert, auf die Streichung des § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz, zu verzichten.
ABDA
PZ
02.05.2019  18:16 Uhr

Wie die ABDA im Anschluss an die Sitzung bekannt gab, begrüßen Deutschlands Apotheker die Absicht des Bundesgesundheitsministeriums, die Apotheken vor Ort zu stärken. Als wesentliche Voraussetzung für die Erreichung dieses Ziels sehen sie demnach den Erhalt und die Stärkung der Gleichpreisigkeit für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel an. »In ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf eines neuen Apothekengesetzes werden die Apotheker deshalb den Gesetzgeber auffordern, die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung nicht nur im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch für Privatversicherte und Selbstzahler zu gewährleisten.« Deswegen müsse auf die vom Ministerium vorgesehene Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz verzichtet werden, wenn die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung der Apotheken vor Ort tatsächlich erreicht werden soll. Darauf haben sich die Delegierten der außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung einem einstimmigen Beschluss heute in Berlin geeinigt.

»Das Bundesgesundheitsministerium will die Apotheken vor Ort stärken, lässt aber noch wesentliche Voraussetzungen dafür im Gesetzentwurf vermissen«, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. »In unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf werden wir diese Defizite beschreiben und klare Alternativen benennen. Die Arzneimittelpreisverordnung ist einer der wichtigsten Eckpfeiler der Arzneimittelversorgung in Deutschland und muss deshalb auch europarechtlich abgesichert werden. Die Gleichpreisigkeit für rezeptpflichtige Medikamente darf nicht nur für gesetzlich versicherte Patienten gelten, sondern muss es auch für Privatversicherte und Selbstzahler.« Schmidt weiter: »Die Mitgliederversammlung hat die politische Richtung der vergangenen Monate bestätigt und somit dem Vorstand erneut ein klares Mandat für die nächsten Wochen und Monate gegeben. Die Geschäftsführung wird nun unsere Stellungnahmen im kommenden Gesetzgebungsverfahren aktiv und kritisch formulieren.«

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