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HAV-Jahreshauptversammlung

»Wäre ein schlechter Deal«

Kurz bevor das parlamentarische Verfahren zum Apotheken-Stärkungsgesetz in die heiße Phase geht, brach Holger Seyfarth eine Lanze für die Gleichpreisigkeit bei der gestrigen Jahreshauptversammlung des Hessischen Apothekerverbands (HAV). Nachbesserungen im Apotheken-Reformpaket hält der Vorstandsvorsitzende für essenziell, um nicht die komplette Preisstruktur im Apothekenmarkt zu gefährden.
Elke Wolf
23.08.2019  13:04 Uhr

»Die ABDA ist nie von ihrer Forderung, das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf EU-Norm zurückzufahren, abgerückt«, sagte Seyfarth in Frankfurt am Main. Und auch der HAV-Chef sieht in einem Rx-Verbot nach wie vor die beste Option zum Erhalt der Gleichpreisigkeit Doch wenn sich dafür keine politische Mehrheit finde, müsse man zurücktreten und der Politik Alternativen anbieten. »Deshalb fordern wir die Gleichpreisigkeit, und zwar für alle Patienten.« Die geforderten Nachbesserungen der ABDA zum Apotheken-Stärkungsgesetz sind laut Seyfarth völlig gerechtfertigt. »Alles andere würde die komplette Preisstruktur im Arzneimittelgefüge ins Wanken bringen.«

In der Stellungnahme der ABDA zum geplanten Apotheken-Reformpaket lobt sie zwar grundsätzlich den Gesetzentwurf für tragfähig, um die Arzneimittelversorgung nachhaltig und spürbar zu stärken. Dennoch fordert sie gleiche Abgabepreise für verschreibungspflichtige Medikamente nicht nur wie geplant für gesetzlich Versicherte, sondern auch für Privatversicherte beziehungsweise Selbstzahler. Deshalb dürfe auch der Passus im §78 Arzneimittelgesetz, der die Preisbindung für EU-Versender im Rx-Bereich regelt, nicht gestrichen und in das Sozialrecht überführt werden. »Die Verschiebung des Paragrafen in das Sozialgesetzbuch würde die Durchsetzbarkeit der Gleichpreisigkeit existenziell schwächen.«

Die Absicht im Gesetzentwurf, eine Grundlage für zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen zu schaffen, sei natürlich grundsätzlich zu begrüßen, »weil es um Wertschätzung für Leistungen geht, die nur Apotheken vor Ort erbringen können». Doch rechne man die vorgesehenen Honorarerhöhungen von 50 Millionen Euro für den Nacht- und Notdienst und von 15 Millionen Euro für Betäubungsmittel und andere dokumentationspflichtige Medikamente auf gegen einen möglichen Verlust, der sich durch Boni beim Rx-Versand an Privatversicherte ergibt, »wäre das zumindest wirtschaftlich gesehen kein besonders guter Deal.». Die zusätzlichen Gelder für neue pharmazeutische Dienstleistungen ließ Seyfarth außen vor, weil sie erstmal mit den Krankenkassen verhandelt werden müssten.

Der aktuelle Kabinettsentwurf sichert die Gleichpreisigkeit im GKV-Bereich. Ausländische Versender dürfen an der Versorgung gesetzlich Versicherter nur dann teilnehmen, wenn sie sich strikt an die Arzneimittelpreisverordnung halten. Nur Privatverordnungen bleiben bei Auslandsversenden von der Preisbindung ausgenommen, erklärte der Vorsitzende. »Sie können sicher sein, dass EU-Versender früher oder später alle Rechtsmittel ausschöpfen werden, um dagegen zu klagen. Doc Morris hat dies bereits angekündigt.« EU-Versender führen ins Feld, dass das Gesetzesvorhaben gegen Europarecht verstößt. Durch die Gesetzesänderung dürfte Doc Morris gesetzlich Versicherten und damit etwa 90 Prozent aller Versicherten in Deutschland auf Rx-Präparate keinen Bonus mehr anbieten.

Der Ausgang des gegenüber Deutschland anhängigen EU-Vertragsverletzungsverfahrens sei nun in der Tat entscheidend prägend dafür, wie es mit der geplanten Apothekenreform weitergehe, skizzierte Seyfarth. Im August stehe zunächst eine Abstimmung der Bundesregierung mit der EU-Kommission bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens auf dem Programm. Dieses Verfahren ist anhängig, weil die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) 2016 für nichtig erklärte Rx-Bindung für EU-Versender bislang nicht gesetzlich geregelt ist. Allerdings bezog sich der EuGH damals auf das Arzneimittelrecht. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Vorgaben für Rx-Medikamente für Versicherte der Krankenkassen nun aber in die Sozialgesetzgebung verschieben, wo aus Sicht des BMG eine nationale Regelung trotz des EuGH-Urteils möglich ist.

Der seit 1. Juli geltende neue Rahmenvertrag für eine bessere Arzneimittelversorgung habe in der Geschäftsstelle zu vielen Nachfragen geführt, berichtete Seyfarth. »Die Probleme in der Praxis sind registriert und es werden nochmals Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband geführt«, stellte der Vorsitzende Nachverhandlungen in Aussicht. Auch Berit Gritzka, stellvertretende Geschäftsführerin beim HAV, appellierte an die Delegierten und die Mitgleider, bei allem Umstand und Ärgernissen in der Offizin dem Vertrag eine Chance zu geben. »In Gänze sind wir mit diesem Rahmenvertrag ein ganzes Stück weitergekommen. Er muss jetzt erstmal in der Praxis gelebt werden.«

Gritzka ergänzte: »Auch wenn Lieferengpässe, ein sehr niedriger Preisanker und Anrufe beim Arzt wegen wenigen Cents den Vertrag in ein negatives Licht rücken: In dem Vertrag sind viele neue positive Sachen aufgenommen worden, die die Apothekerschaft seit Jahren versucht hat, umzusetzen.« So seien etwa Anforderungen zur Packungsgrößenverordnung minimiert worden, es gebe andere Ausweichmöglichkeiten, einen größeren Auswahlbereich bis zum Preisanker und die Nicht-Verfügbarkeitsmeldung laufe jetzt über die Software.

 

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