Mehr Mitsprache für die Länder |
30.05.2011 18:30 Uhr |
PZ/dpa / Nach monatelangen Verhandlungen von Bund und Ländern steht dem geplanten Gesetz für bessere medizinische Versorgung nichts mehr im Weg. Länder, Bund und die Fraktionen von CDU/CSU und FDP im Bundestag hätten sich geeinigt, teilte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Hessens Ressortchef Stefan Grüttner (CDU), in Wiesbaden mit.
In dünn besiedelten Regionen gebe es bereits Engpässe vor allem bei den Hausärzten. »Die Länder haben wesentliche Forderungen nach mehr Einfluss auf die Bedarfsplanung durchsetzen können«, sagte der Minister. Nun könnten sie dem drohenden Ärztemangel regionaler und damit effektiver entgegenwirken.
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Durch das Gesetz sollen unter anderem Zuschläge für Ärzte ermöglicht werden, wenn sie zur Arbeit auf dem Land bereit sind. Die Versorgung in Kliniken und Praxen soll besser aufeinander abgestimmt werden. Dem für die Ärzteplanung entscheidenden Gemeinsamen Bundesausschuss sollen künftig zwei Ländervertreter angehören, teilte Grüttner weiter mit. Bei Einzelverträgen zwischen Krankenkassen und Ärzten bekämen die Länder Beteiligungsrechte. Die Kassen müssten zudem Landesbeauftragte mit Abschlussvollmacht bestellen. »Auf diese Weise können die Länder landesspezifische Fragestellungen unmittelbar mit den Kassen erörtern und entscheiden«, sagte Grüttner.
Kassen drohen Bußgelder
Nach dem Skandal um abgewiesene Versicherte der insolventen City BKK wurden zudem Regelungen in das Versorgungsgesetz aufgenommen, mit denen ein ähnlicher Fall künftig verhindert werden soll. Krankassen, die Versicherte abweisen, drohen demnach Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. /