Bessere Deklaration schützt Verbraucher |
23.05.2007 14:47 Uhr |
Bessere Deklaration schützt Verbraucher
Von Rolf Daniels
Sonnenschutzmittel helfen Sonnenbrand zu vermeiden. Doch die Produkte sollten nicht nur vor UVB-Licht, sondern auch vor Schäden durch UVA- und IR-Strahlen schützen. Hier liegt noch vieles im Argen. Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket erarbeitet, um die Verbraucher besser vor Schadeffekten der Sonne zu schützen.
Im Lauf der Evolution hat sich der Mensch an die Strahlenbelastung in seinem Lebensraum angepasst. So bildeten sich beispielsweise unterschiedliche Pigmentierungstypen heraus, die angemessen vor der Sonneneinstrahlung geschützt waren. Dadurch gelang es dem Individuum lange Zeit erfolgreich, so wenig Strahlung wie möglich und dennoch so viel wie nötig an den Körper gelangen zu lassen. Dies ermöglichte eine ausreichende Vitamin-D-Synthese bei gleichzeitigem Schutz vor UV-induzierten Schäden.
In den letzten hundert Jahren haben sich die Umweltbedingungen dramatisch geändert. Außerdem bringt die hohe Mobilität Menschen rasch und häufig in Gebiete, an die sie nicht angepasst sind. Und schließlich haben sich die Lebens- und Freizeitgewohnheiten stark verändert. Dies führt in der Summe dazu, dass bei vielen die UV-Belastung den »gesunden« Bereich deutlich überschreitet. Sonnenschutzmittel können den körpereigenen Schutz wirksam unterstützen.
Im Sinne der Kosmetikgesetzgebung sind »Sonnenschutzmittel« Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit der menschlichen Haut in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese vor UV-Strahlung zu schützen, indem die Strahlung absorbiert, gestreut oder reflektiert wird.
Das UV-Spektrum der Sonnenstrahlung wird unterteilt in kurzwellige UVB-Strahlung (290 bis 320 nm) und langwellige UVA-Strahlung (320 bis 400 nm).
Ein Sonnenbrand, also eine Entzündung der Haut mit daraus resultierender Rötung (Erythem), wird hauptsächlich von UVB-Strahlen hervorgerufen. Hinsichtlich des Krebsrisikos ist UVB-Strahlung zwar der Hauptfaktor, jedoch geht auch von UVA ein ernst zu nehmendes Risiko aus (1). Darüber hinaus ist UVA-Strahlung die wesentliche Ursache für die extrinsische Hautalterung. Forschungsergebnisse legen auch Auswirkungen auf das Immunsystem nahe, wenn die Haut übermäßiger UVB- und UVA-Strahlung ausgesetzt wird (2). UV-Strahlung erzeugt also nicht nur Mutationen in Hautzellen, sondern unterdrückt gleichzeitig die Überwachungsfunktion des hauteigenen Immunsystems gegenüber neoplastisch veränderten Zellen. Damit wird der Boden für die Ausbildung von Hautkrebs bereitet.
Sonnenschutzmittel helfen Sonnenbrand zu vermeiden. Zudem lassen wissenschaftliche Ergebnisse den Schluss zu, dass sie die vorzeitige Hautalterung verhindern und vor induzierter Photoimmunsuppression schützen können (3). Epidemiologische Studien zeigen, dass man durch die Verwendung von Sonnenschutzmitteln einige Formen von Hautkrebs verhindern kann (4). Eine wirksame Prävention ist jedoch nur möglich, wenn die Produkte sowohl gegen UVB- als auch gegen UVA-Strahlung schützen.
Sonnenschutz tangiert somit wesentliche Aspekte der öffentlichen Gesundheit. Um das Schutzniveau für die Verbraucher zu erhöhen, hat die zuständige EU-Kommission für Verbrauchsgüter, Kosmetika und Medizinprodukte am 22. September 2006 eine Empfehlung über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben auf der Packung erlassen (5). Hersteller von Sonnenschutzmitteln sind gehalten, diese Empfehlungen auf bislang freiwilliger Basis möglichst zeitnah umzusetzen.
Schutz vor Sonnenbrand
Der Lichtschutzfaktor (LSF) ist ein Maß für den UVB-Schutz. Genau genommen gibt er, bedingt durch die Bestimmungsmethode, den Schutz vor Sonnenbrand an. Seine Bestimmung erfolgt weltweit einheitlich gemäß der »International Sun Protection Factor Test Method« in vivo, sodass die angegebenen Schutzfaktoren gut vergleichbar sind (6). Wichtige Parameter der Methode zeigt die Tabelle 1. Die Verbraucher sind mit dieser Deklaration vertraut und beachten sie bei der Produktauswahl.
Parameter | LSF | UVA-Faktor |
---|---|---|
Testpersonen | 10 bis 20 | mindestens 10 |
Phototypen nach Fitzpatrick (22) | I, II, III | II, III, IV |
Lampe | Xenon, sonnengefiltert (290 bis 400 nm) | Xenon, UVA-gefiltert (320 bis 400 nm) |
Dosisprogression | 25 Prozent geometrisch | 50 Prozent geometrisch |
Dosisintensität | - | 15 J/cm² |
Auftragemenge | 2 mg/cm² | 2 mg/cm² |
Kontrolle | Standardrezepturen | - |
Ablesezeit nach Exposition | 16 bis 24 Stunden | 2 Stunden |
Berechnung | arithmetisches Mittel MEDmit/MEDohne | arithmetisches Mittel PPDmit/PPDohne |
Nach der International Sun Protection Factor Test Method 2006 sowie des UVA-Schutzfaktors nach der PPD-Methode; MED: Minimale Erythemale Dosis; PPD: Persistent Pigment Darkening
Damit die Produkte künftig übersichtlicher deklariert und damit besser vergleichbar werden, sollen sich die Angaben laut EU-Kommission künftig auf bestimmte Lichtschutzfaktoren und Kategorien beschränken (Tabelle 2). Die Obergrenze des deklarierbaren Schutzniveaus liegt demnach bei »50+«. Hierbei werden mehr als 98 Prozent der UVB-Strahlung absorbiert. Zum Vergleich: Bei LSF 6 sind es 83 Prozent, bei LSF 15 schon 93 Prozent. Ab LSF 20 werden etwa 95 Prozent der UVB-Strahlen herausgefiltert. Eine weitergehende Differenzierung im Absorptionsbereich oberhalb von 98 Prozent ist nicht sinnvoll, da sowohl bei der Anwendung als auch bei der In-vivo-Bestimmung des LSF die Variabilität stark zunimmt und messbare Unterschiede möglicherweise keine praktische Relevanz haben.
Auf dem Etikett genannte Kategorie | Auf dem Etikett genannter LSF | Gemessener LSF |
---|---|---|
niedriges Schutzniveau | 6 10 | 6 bis 9,9 10 bis 14,9 |
mittleres Schutzniveau | 15 20 25 | 15 bis 19,9 20 bis 24,9 25 bis 29,9 |
hohes Schutzniveau | 30 50 | 30 bis 49,9 50 bis 59,9 |
sehr hohes Schutzniveau | 50+ | 60+ |
Der Lichtschutzfaktor und die Produktkategorie sollen gut sichtbar auf dem Etikett angegeben werden. Der Produktkategorie soll künftig eine eher größere Bedeutung zukommen.
Das Schutzniveau des deklarierten Lichtschutzfaktors wird allerdings nur erreicht, wenn eine dem Test entsprechende Menge (2 mg/cm²) appliziert wird. Dies entspricht durchschnittlich gut drei Esslöffeln für die einmalige Anwendung bei einem Erwachsenen. Der Tagesbedarf einer vierköpfigen Familie bei nur zweimaliger Anwendung summiert sich somit auf 200 bis 250 ml. In der Praxis benutzen Verbraucher jedoch deutlich weniger, als zum Erreichen des Lichtschutzfaktors notwendig ist. Durchschnittlich liegt die tatsächliche Auftragemenge in der Größenordnung von 0,5 mg/cm², wodurch sich der erreichbare Schutz immens verringert.
Nach neueren Untersuchungen kann man davon ausgehen, dass im Bereich von 0,5 bis 2,5 mg/cm² die Schutzwirkung linear von der aufgetragenen Menge abhängt (7). Im Klartext: Trägt man nur 0,5 mg/cm² auf, wird nur ein Viertel des deklarierten LSF erreicht. Aus LSF 20 auf dem Etikett wird so ein praktisch nutzbarer Schutzfaktor von 5.
UVA-Schutz leicht erkennbar
Der UVA-Schutz spielt bei der Produktauswahl bisher eine untergeordnete Rolle. Der Verbraucher kann sich hier wesentlich schwieriger orientieren, da weder die Ermittlung der Höhe des UVA-Schutzes noch die Deklaration bisher einheitlich geregelt sind. Eine Harmonisierung der Herstellerangaben ist dringend erforderlich, um dem Verbraucher die Auswahl eines Produkts zu erleichtern, das sowohl gegen UVB- als auch gegen UVA-Strahlen schützt.
In den letzten Jahren hat sich auf dem deutschen Markt eine Deklaration des UVA-Schutzes entsprechend der australischen Norm als Quasistandard durchgesetzt (8). Diese Angabe ist unzureichend, da der Schutz gegen UVB- und UVA-Strahlung hier nicht verknüpft ist. Das heißt, mit steigendem UVB- muss der UVA-Schutz nicht zwangsläufig ansteigen, sondern kann gleichbleibend auf einem Niveau stagnieren, bei dem 90 Prozent der UVA-Strahlen absorbiert werden (9).
Die Empfehlung der EU-Kommission sieht vor, dass der gemessene UVA-Schutzfaktor mindestens ein Drittel des UVB-Faktors (LSF) betragen soll.
Bezugsgröße für die Charakterisierung des UVA-Schutzes ist eine aktualisierte In-vivo-Methode zur Bestimmung der Direktpigmentierungsschwelle (Persistent Pigment Darkening- oder PPD-Methode) (10) (Tabelle 1). Als zusätzliches Kriterium fordert die EU-Empfehlung eine kritische Wellenlänge von mindestens 370 nm. Hierfür wird in vitro die Fläche unter der Extinktionskurve im Wellenlängenbereich von 290 bis 400 nm bestimmt. Als kritische Wellenlänge wird diejenige bezeichnet, bei der 90 Prozent dieser Fläche unter der Kurve ausgehend von 290 nm erreicht sind. Je höher die kritische Wellenlänge ist, umso größer ist der Anteil der UVA-Absorption an der Gesamtabsorption eines Sonnenschutzmittels.
Sind beide Bedingungen erfüllt, kann die Auslobung des UVA-Schutzes mit einem Logo erfolgen, das die Buchstaben UVA in einem Kreis zeigt. Dieses von der europäischen Cosmetic, Toiletry and Perfumery Association (Comité de Liaison des Associations Européennes de l'Industrie de la Parfumerie, des Produits Cosmétiques et de Toilette European, COLIPA) vorgeschlagene Symbol soll dem Verbraucher die Auswahl eines ausreichend vor UVA schützenden Produkts erleichtern, ohne dass er sich zusätzlich mit einem neuen Zahlenwert für den UVA-Schutzfaktor auseinandersetzen muss (11).
Aus ethischen Gründen wird angestrebt, so bald wie möglich sowohl bei der Bestimmung des UVA- als auch des UVB-Schutzes ausschließlich eine korrelierende und validierbare In-vitro-Testmethode zu verwenden. Für die Bestimmung des UVA-Schutzes steht derzeit die DIN 67502 zur Verfügung, mit der ein UVA-Bilanz-Wert bestimmt wird (12). Die Methode basiert auf einer Transmissionsmessung im UV-Bereich (290 nm bis 400 nm). Daraus wird zunächst der In-vitro-Sonnenschutzfaktor (SFin vitro, er) errechnet. Danach erfolgt eine rechnerische Anpassung der Extinktionskurve an den gemessenen In-vivo-Faktor (LSF). Mit dem resultierenden Korrekturfaktor wird auf der Basis des festgelegten PPD-Wirkungsspektrums im UVA-Bereich ein In-vitro-PPD-Schutzfaktor (SFin vitro, PPD) ermittelt.
Auf Basis dieser Werte wird die UVA-Bilanz berechnet, die das Verhältnis von UVA-Schutz zum ausgewiesenen LSF angibt. Die UVA-Bilanz ist definiert durch [(SFin vitro, PPD-1)x100]/LSF-1.
Vermutlich wird die COLIPA noch in diesem Jahr eine daran angelehnte, europaweit abgestimmte In-vitro-Methode veröffentlichen. Mit der Validierung einer entsprechenden Methode zur Bestimmung des LSF befasst sich aktuell die Fachgruppe Sonnenschutz der Deutschen Gesellschaft für angewandte und wissenschaftliche Kosmetik (DGK).
Kundenfreundliche Kennzeichnung
Ziel der EU-Empfehlung ist es, den Schutz der öffentlichen Gesundheit mit einem Paket von Maßnahmen zu gewährleisten. Dieses enthält ergänzend zu den Empfehlungen für eine Mindestwirksamkeitsnorm auch einige Vorschriften für die Angaben auf der Verpackung. Hierzu gehört eine Reihe von Warn- und Anwendungshinweisen (Kasten). Diese Angaben der Hersteller können gut als Gedankenstütze für die Beratung in der Apotheke verwendet werden, jedoch auf keinen Fall das individuelle Beratungsgespräch ersetzen.
vor dem Sonnen auftragen
mehrfach auftragen, um den Lichtschutz aufrechtzuerhalten, insbesondere nach dem Aufenthalt im Wasser
Sonnenschutzmittel großzügig auftragen, geringe Auftragsmengen reduzieren die Schutzleistung
Babys und Kleinkinder vor direkter Sonneneinstrahlung schützen
für Babys und Kleinkinder schützende Kleidung sowie Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF größer 25) verwenden
auch Sonnenschutzmittel mit hohen Lichtschutzfaktoren bieten keinen vollständigen Schutz vor UV-Strahlen
exzessive Sonnenexposition stellt ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar
trotz Verwendung eines Sonnenschutzmittels nicht zu lange in der Sonne bleiben
intensive Mittagssonne meiden
Diese Hinweise sollten laut Empfehlung der EU-Kommission so oder ähnlich auf allen Sonnenschutzmittelpackungen angegeben werden.
Außerdem sollen alle Werbeaussagen oder Angaben auf der Verpackung unterbleiben, die die Verbraucher zu exzessivem Aufenthalt in der Sonne anregen könnten. Insbesondere soll nicht suggeriert werden, dass ein Produkt 100-prozentigen Schutz vor UVA-Strahlung gewährt (beispielsweise mit den Begriffen »sun block«, »sun blocker« oder »völliger Schutz«) oder unter keinen Umständen wiederholt aufgetragen werden muss (beispielsweise »Schutz für den ganzen Tag«).
Bewertung von Handelsprodukten
Bisher sind nur wenige Daten veröffentlicht, welche Produkte ein UVB- und UVA-Schutzniveau gemäß der neuen EU-Empfehlung bieten. Gute Hinweise ergeben sich aus Messungen gemäß der DIN 67502 (UVA-Bilanzmethode).
Reihenuntersuchungen der vergangenen Jahre zeigten eine überraschend große Spannbreite in der UVA-Schutzleistung. Überwiegend Produkte forschungsaktiver Anbieter erfüllten bereits die Anforderungen nach einem an den Lichtschutzfaktor angepassten UVA-Schutz entsprechend der aktuellen EU-Empfehlung (UVA-Bilanz > 30). Discounter-Produkte wiesen zum Teil drastische Defizite auf. Dieses Resultat fand sich sowohl bei Produkten mit Lichtschutzfaktoren von 10 bis 12 sowie noch ausgeprägter bei höher schützenden Produkten. Besonders bei Kinderprodukten war die 2005 ermittelte Situation bei den meisten Discounter-Produkten fatal (13-15).
Untersuchungen zu apothekenexklusiven Sonnenschutzmitteln aus dem Jahr 2006 zeigen, dass die UVA-Schutzleistung hier weitgehend gut ist, jedoch nicht in allen Fällen der EU-Empfehlung entspricht. Am Beispiel der vier Produkte, bei denen der UVA-Schutz ein Drittel des Lichtschutzfaktors nicht erreicht, wird deutlich, dass die neue EU-Empfehlung einigen speziellen Produkten nicht gerecht werden kann. So ist es galenisch nahezu unmöglich, bei hohem Lichtschutzfaktor ein transparentes Hydrogel mit einem entsprechend hohen UVA-Schutz zu formulieren. Ebenso kann man mit einem rein physikalischen Lichtschutz, der oftmals für Kinderprodukte favorisiert wird, kaum sehr hohe UVA-Schutzniveaus erreichen. Dies liegt daran, dass zum Beispiel nanopartikuläres Titandioxid mit steigender Wellenlänge deutlich weniger Strahlung absorbiert; der UVA-Schutz ist geringer als der UVB-Schutz. Im Gegensatz dazu zeigen moderne Breitbandfilter wie Bisoctrizol (Tinosorb® M) eine nahezu gleichmäßig hohe Absorption noch bis zu einer Wellenlänge von 380 nm (16).
Trends bei Lichtschutzfiltern
Lichtschutzfiltersubstanzen müssen zugelassen werden und sind in einer Positivliste der Kosmetikverordnung aufgeführt. Zurzeit sind bei den organischen Stoffen 16 UVB-Filter, vier UVA-Filter und sechs Breitbandfilter zugelassen. Als physikalische Filter stehen Zinkoxid sowie Titandioxid als Nanopigmente zur Verfügung, wobei Zinkoxid derzeit nur vorläufig zugelassen ist.
Von den zugelassenen organischen Lichtschutzfiltern erwiesen sich in einer Studie allerdings nur acht Substanzen als photostabil (PBSA, DPDT, EHT, MBBT, BEMT, DEBT, OC, DTS; Abkürzungen in Tabelle 3) (17). Vier Filtersubstanzen (IMC, EHMC, BMDM, MBC), darunter auch die mit am häufigsten verwendeten UVB- und UVA-Filter EHMC und BMDM, wurden unter den Versuchsbedingungen bis zu 40 Prozent abgebaut. Während bei MBC nur Photoisomerisierung festgestellt wurde, wurden bei IMC und EHMC neben Photoisomeren mehrere Reaktionsprodukte festgestellt. Dabei bestätigen die enormen Schwankungen der Ergebnisse die lange bekannte Tatsache, dass neben den chemischen Eigenschaften eines UV-Filters die Galenik des Produkts über die Photostabilität mitbestimmt (17). Somit ist es auch möglich, durch geschickte Kombination von Filtern eine höhere Stabilität zu erzielen.
Chemische Bezeichnung | INCI-Bezeichnung | Handelsnamen® (Beispiele) | Wirkspektrum | Photostabilität nach (17) |
---|---|---|---|---|
4-Aminobenzoesäure | PABA | PABA | UVB | - |
3-(4’Trimethylammonium)-Benzyliden- bornan-2-on-methylsulfat | Camphor Benzalkonium Methosulfate | Mexoryl SK | UVB | - |
3,3,5-Trimethyl-cyclohexyl-salicylat | Homosalate | Eusolex, HMS Neo Heliopan | UVB | - |
2-Hydroxy-4methoxy-benzophenon | Benzophenone-3 | Eusolex 4360 Neo Heliopan BB Uvinul M40 Escalol 567 UVAsorb MET/C | UVA/UVB | - |
2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und ihre Kalium-, Natrium- und Triethanolaminsalze | Phenylbenzimidazole Sulfonic Acid (PBSA) | Eusolex 232 Neo Heliopan Hydro Parsol HS | UVB | ja |
3,3’-(1,4-Phenylendiaethin)-bis-(7,7- dimethyl-2-oxobicyclo-[2.2.1]-heptan-1- methansulfonsäure)und ihre Salze | Terephthalidene Dicamphor Sulfonic acid (TDSA) | Mexoryl SX | UVA | ja |
1-(4-tert.Butylphenyl)-3- (4methoxyphenyl)propan-1,3-dion | Butyl Methoxy-dibenzoylmethane (BMDM) | Eusolex 9020 Parsol 1789 | UVA | nein |
3-(4’-Sulfo)-benzyliden-bornan-2-on und seine Salze | Benzylidene Camphor Sulfonic Acid | Mexoryl SL | UVB | - |
2-Cyan-3,3-diphenyl-acrylsäure (2- ethylhexylester) | Octocrylene (OC) | Eusolex OCR Neo Heliopan 303 Uvinul N-539 | UVB | ja |
Polymer von N-[2(und4)-(2-oxobom-3- ylidenmethyl)benzyl]-acrylamid | Polyacryl-amidomethyl Benzylidene Camphor | Mexoryl SW | UVB | - |
4-Methoxy-zimtsäure-2-ethyl-hexylester | Octyl Methoxycinnamate (EHMC) | Escalol 557 Eusolex 2292 Neo Heliopan AV Parsol MCX | UVB | nein |
Ethoxyliertes Ethyl-4-aminobenzoat | PEG-25-PABA | Uvinul P 25 Unipabol U 17 | UVB | - |
4-Methoxy-zimtsäure-isoamylester | Isoamyl-Methocycinnamate (IMC) | Neo Heliopan E 1000 | UVB | nein |
2,4,6-Tris[p-(ethylhexyl-oxycarbonyl) anilino]-1,3,5-triazin | Octyl Triazone | Uvinul T 150 | UVB | - |
2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-methyl-6-(2- methyl-3-(1,3,3,3-tetramethyl-1- (trimethylsilyloxy)-disiloxanyl)propyl) phenol | Drometrizole Trisiloxane (DTS) | Mexoryl XL | UVA/UVB | ja |
4,4’-[(6-[4-((1,1-Dimethylethyl)-amino- carbonyl)phenylamino]-1,3,5-triazin-2,4- yl)diimino]bis-(benzoesäure-2- ethylhexylester) | Dioctyl Butamido Triazone (DEBT) | UVAsorb HEB | UVA | ja |
3-(4’-Methylbenzyliden)-DL-campher | 4-Methylbenzylidene Camphor (MBC) | Eusolex 6300 Neo Heliopan MBC Parsol 500 | UVB | nein |
3-Benzyliden-campher | 3-Benzylidene Camphor | Mexoryl SD-20 Unisol-S-22 | ||
Salicylsäure-2-ethylhexylester | Octylsalicylat (EHS) | Escalol 587 Neo Heliopan OS | UVB | - |
4-Dimethylaminobenzoesäure-2- ethylhexylester | Octyl dimethyl PABA | Escalol 507 Eusolex 6007 | UVB | - |
2-Hydroxy-4-methoxy-benzophenon-5- sulfonsäure und das Natriumsalz | Benzophenone-4 | Uvasorb S 5 Escalol 577 Uvinul MS 40 | UVA/UVB | - |
2,2’-Methylen-bis(6-(2H-benzotriazol-2- yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol) | Methylen bis-Benzotriazolyl Tetramethylbutylphenol (MBBT) | Tinosorb M | UVA/UVB | ja |
2,2’-(1,4-Phenylen)bis(1H-benzimidazol- 4,6-disulfonsäure, Mononatriumsalz) | Disodium Phenyl Dibenzimidazole Tetrasulfonate (DPDT) | Neo Heliopan AP | UVA/UVB | ja |
2,4-Bis[4-(2-ethylhexyloxy)-2- hydroxyphenyl]-6-(4-methoxyphenyl)- 1,3,5-triazen | Bis-Ethylhexyloxyphenol Methoxyphenyltriazin (BEMT) | Tinosorb S | UVA/UVB | ja |
Bezüglich der Schutzleistung wirkt sich eine mögliche Photoinstabilität kaum aus. Der Lichtschutzfaktor wird in vivo an Probanden bestimmt, deren Haut nach Auftragen des Produkts mit UV-Licht bestrahlt wird. Ein UV-bedingter Abbau der Filtersubstanzen wird bei der Bestimmung des Lichtschutzfaktors somit methodisch miterfasst. Bezüglich der Toxizität möglicher Abbau- oder Reaktionsprodukte liegen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) keine Erkenntnisse vor (18). Wenn sich für bestimmte UV-Filter aufgrund neuer Erkenntnisse oder Methoden zukünftig entgegen der Erwartung gesundheitlich relevante Auswirkungen ergeben, müssen Konsequenzen auf EU-Ebene gezogen werden, da dort die Zulassung von UV-Filtern geregelt wird.
Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass trotz einer zunächst ausreichend erscheinenden Zahl an zugelassenen Lichtschutzfiltern die Suche nach neuen Substanzen weitergeht. Ziel ist das Auffinden neuer (patentfreier) photostabiler Lichtschutzfilter mit einer hohen Absorptionsleistung möglichst bis in den längerwelligen UVA1-Bereich. Da Innovationen jedoch ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen, ist in nächster Zukunft nicht damit zu rechnen, dass zahllose neue Substanzen den Markt überschwemmen.
Convenience, Sensorik und Verträglichkeit: Diese Schlagworte stehen bei der Entwicklung neuer Formulierungen von Sonnenschutzmitteln ganz oben auf der Liste der Anforderungen.
Die Verträglichkeit hängt nennenswert von der Gesamtmenge an UV-Filtern ab. Mittlere und hohe Schutzleistungen werden durch den kombinierten Einsatz von organischen, öl- oder wasserlöslichen (»chemischen«) und anorganischen unlöslichen (»physikalischen«) Filtersubstanzen erreicht. Wichtiges Ziel der Formulierungsoptimierung ist es, die gesamte UV-Filtermenge möglichst niedrig zu halten. Dies reduziert zum einen natürlich die Produktionskosten, trägt aber auch entscheidend dazu bei, unerwünschte Wirkungen zu minimieren. Ein innovativer Ansatz sind die Pickering-Emulsionen, bei denen Nanopigmente gleichzeitig dem physikalischen Lichtschutz und der Emulsionsstabilisierung dienen (19).
Ferner sollen moderne Produktkonzepte die Compliance der Anwender verbessern. Dies heißt idealerweise, dass die Formulierung trotz eines hohen und wasserfesten UV-Schutzes die sensorische Qualität eines »leichten« Produkts hat und außerdem bequem in der Handhabung ist (Convenience). Dieses Ziel verfolgen Schaumpräparate sowie sprühbare Produkte, die insbesondere bei Kindern sehr beliebt sind. Darüber hinaus ermöglichen Pumpsprays neben der einfacheren Applikation, zumindest theoretisch, eine Abmessung der applizierten Menge im Sinne einer Dosierhilfe, die ebenfalls in der EU-Empfehlung angesprochen ist. Aus der Auftragemenge könnte ein gut informierter und mit Taschenrechner ausgerüsteter Verbraucher den in der Praxis nutzbaren LSF abschätzen.
Handelsübliche Zerstäuberpumpen fördern etwa 0,2 g Produkt (Lösung, Emulsion) pro Hub. Um die in der offiziellen Bestimmungsmethode angewandte Menge von 2 mg/cm² zu erzielen, reicht ein Sprühstoß für 100 cm² (bei einem Sprühabstand von etwa 10 cm). Für einen Erwachsenen wären demnach mehr als 150 Pumpenhübe notwendig! Daraus ergibt sich selbstredend, dass die Sprühpumpe keine praxisrelevante Dosierhilfe darstellt, um die den Testbedingungen entsprechende Menge aufzutragen.
Zusätzlich zu den UV-Filtern enthalten dermokosmetische Sonnenschutzmittel vielfach weitere Wirkstoffe, die einen Zusatznutzen bieten sollen. Hierzu zählen insbesondere Antioxidanzien und Substanzen, die die Hautfeuchte erhöhen. Darüber hinaus konnte gezeigt werden, dass die Regeneration von DNA-Schäden durch spezielle Wirkstoffe gefördert werden kann (20).
UV-B-Strahlen erzeugen an der DNA der Hautzellen Photoprodukte wie Cyclobutan-Pyrimidin-Dimere (CPD), die durch Vernetzung von benachbarten Thyminbasen entstehen. Entsteht ein solcher Schaden in begrenztem Umfang, können ihn körpereigene Reparatursysteme beheben. Bei übermäßiger Schädigung reicht dies jedoch nicht. Unterstützend kann topisch ein Repairenzym, die Photolyase, eingesetzt werden (20). Das Enzym ist in der Lage, durch Sonnenlicht angegriffene Hautzellen schneller zu regenerieren als das hauteigene Reparatursystem, sodass das dermale Immunsystem wieder hergestellt und die Entstehung eines Sonnenbrands verhindert oder abgeschwächt wird.
Damit topisch zugeführte Photolyase ausreichend wirksam werden kann, ist eine spezielle Galenik nötig. Meist wird das Enzym liposomal verpackt.
Jüngere Erkenntnisse aus der photobiologischen Forschung weisen auch auf schädigende Effekte von IRA-Strahlung hin, die zu einer beschleunigten Hautalterung und vielleicht sogar zu Krebs führen können. Untersuchungen zeigen, dass IRA-Strahlung in einem physiologisch relevanten Dosisbereich sowohl in kultivierten menschlichen Hautzellen als auch in gesunder menschlicher Haut einen Signalweg auslöst, der zu einer erhöhten Expression der Matrixmetalloproteinase-1 (MMP-1) führt (21). Dieses Enzym baut die Proteine Kollagen und Elastin in der dermalen Matrix ab; in der Folge entwickelt sich das typische Erscheinungsbild der Altershaut.
Weiterführende Arbeiten zeigten, dass Mitochondrien diese Signalantwort vermitteln: IRA-Strahlung führt dort zur Bildung von reaktiven Sauerstoffspezies und damit zu oxidativem Stress. Durch topische Behandlung mit bestimmten, sich in den Mitochondrien anreichernden Antioxidanzien (Flavanole und Gallussäurederivate von Polyphenolen) konnte diese Stressantwort verhindert werden.
Ohne Beratung nicht in die Sonne
Sonnenschutz entsprechend der aktuellen EU-Empfehlung kann dazu beitragen, das Niveau des Gesundheitsschutzes der Bürger zu steigern. Verbesserte Deklaration und optimierte Produkte sind dabei erste wichtige Schritte. Ohne Informationen, die über die Angaben auf dem Etikett hinausgehen, ist die Auswahl eines individuell optimalen Produkts dennoch selten möglich. Eine fundierte Beratung erfolgt idealerweise in den Apotheken und unterstreicht deren Rolle als Kompetenzzentrum für alle gesundheitsrelevanten Fragen.
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Rolf Daniels studierte Pharmazie in Regensburg und wurde 1985 promoviert. Zunächst als Laborleiter in einer Pharmafirma und dann als Akademischer Rat am Institut für Pharmazie der Universität Regensburg tätig, habilitierte sich Daniels 1994 und erhielt die Lehrbefugnis für das Fach Pharmazeutische Technologie. Zehn Jahre war er als Professor für Pharmazeutische Technologie an der TU Braunschweig tätig, bevor er 2004 als C4-Professor an die Universität Tübingen wechselte. Seine Hauptforschungsgebiete umfassen die Entwicklung und Charakterisierung von tensidfreien Emulsionssystemen, die Stabilitätsvorhersage halbfester Zubereitungen sowie die Entwicklung von Freigabesystemen für biotechnologisch gewonnene Arzneistoffe.
Anschrift des Verfassers:
Professor Dr. Rolf Daniels
Eberhard-Karls-Universität
Pharmazeutisches Institut
Auf der Morgenstelle 8
72076 Tübingen
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