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Apothekenbetriebsordnung

Novelle nimmt letzte Hürde

15.05.2012  18:09 Uhr

Von Stephanie Schersch / Das Bundeskabinett hat der neuen Apothekenbetriebsordnung zugestimmt und alle vom Bundesrat eingebrachten Änderungen akzeptiert. Damit hat die Novelle ihre letzte Hürde genommen. Ob sie schon zum 1. Juni in Kraft tritt, ist aber noch nicht sicher.

»Wir haben die Apothekenbetriebsordnung modernisiert und unterstützen damit die wohnortnahe Versorgung durch inhabergeführte Apotheken«, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vergangene Woche kurz nach der Kabinettsabstimmung in Berlin. Information und Beratung spielten in Apotheken bereits heute eine große Rolle und würden nun weiter gestärkt.

 

Zustimmung ließ auf sich warten

 

Bereits Ende März hatte der Bundesrat der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) mit einigen Änderungen zugestimmt. Die Verabschiedung der Novelle im Kabinett ließ jedoch lange auf sich warten. Dem Vernehmen nach war das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zunächst nicht ganz einverstanden mit den Änderungen der Länderkammer. So hatte der Bundesrat unter anderem gegen die ursprünglich geplanten Sonderregeln für Filialen gestimmt. Auch in Zukunft müssen nun alle Apotheken ein Labor haben, Rezepturen herstellen und Ausgangsstoffe prüfen. Zudem hatten die Länder die uneingeschränkte Zulassung des Botendienstes wieder kassiert.

Das BMG zeigt sich nach wie vor etwas verärgert über die von den Ländern durchgedrückten Änderungen. Mit der vom Bundesrat wieder eingeführten Verpflichtung, dass es in allen Apotheken einen Laborabzug geben muss, werde die vorgesehene Entscheidungsfreiheit des Apothekenleiters über die Laborausrüstung wieder eingeschränkt, schreibt das Ministerium in einer Pressemitteilung. Auch die ursprünglich geplante Möglichkeit, Ausgangsstoffe nur noch in einer Apotheke eines Filialverbundes prüfen zu lassen, hätte nach Meinung des BMG keine sicherheitsrelevanten Nachteile gebracht. Das Gleiche gelte für die eigentlich vorgesehene Liberalisierung des Botendienstes. Der mit der Novelle geplante Bürokratieabbau könne nun lediglich teilweise realisiert werden.

 

Ausdrückliches Lob findet das Ministerium allerdings für die vom Bundesrat eingebrachte Pflicht für Apotheken, bestimmte Betäubungsmittel vorrätig zu halten. Diese Regelung stelle einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der ambulanten Palliativversorgung dar, so das BMG. Insgesamt könnten »die Ziele der Apothekenbetriebsordnung hinsichtlich einer verbesserten Arzneimittelsicherheit und einer besseren Versorgung auch mit den Maßgaben des Bundesrates erreicht werden«.

 

Neue Belastungen für Apotheker

 

Die Präsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK), Erika Fink, begrüßte die Zustimmung des Bundeskabinetts. Mit der Novelle werde die Individual­apotheke gestärkt, sagte Fink. Allerdings kämen auch neue Belastungen auf die Apotheker zu, etwa durch einen höheren Dokumentationsaufwand. »Schon heute werden die Apotheken für ihre vielfältigen Aufgaben nicht angemessen entlohnt.« Fink forderte daher eine Anpassung des Apothekerhonorars.

 

Die Novelle tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies könnte bereits zum 1. Juni der Fall sein, ganz sicher ist das Datum aber nicht. /

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