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»Datenklau«-Prozess

ABDA erneut im Zeugenstand

11.04.2018  10:06 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Im Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und den IT-Fachmann Christoph H. war am Dienstag ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz als Zeuge geladen. Es ging um Geld, Interna aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und einen Wirtschaftsprüfbericht.

Den Richtern berichtete Sebastian Schmitz, dass von den etwa 15 Millionen Euro Gesamtjahresetat der ABDA rund 3 bis 3,5 Millionen Euro jährlich für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesvereinigung genutzt werden. Während der Zeit als Bellartz für die ABDA tätig war, seien »regelmäßig Aufträge« aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit an die Kommunikationsagentur El Pato des Angeklagten gegangen wie etwa für den Faxversand an Apotheken oder Imagekampagnen. 

 

Schmitz zufolge wurde dafür eine Summe von rund 2,2 Millionen Euro im Zeitraum von Mitte 2007 bis Mitte 2011 gezahlt. Die Zahl beinhalte allerdings auch »durchlaufende Kosten«, die El Pato für Werbeanzeigen oder -filme verwenden sollte. Dem Vorsitzenden Richter bestätigte Schmitz, dass die ABDA Bellartz in seinem Arbeitsvertrag damals ausdrücklich die Nebentätigkeit für El Pato genehmigt hatte. Allerdings wusste Schmitz nicht, ob auch das Auftragsvolumen im Vorfeld abgesprochen gewesen war.

 

Die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen Bellartz´ Ausscheiden bei der ABDA 2011 und den Vorwürfen der Anklage gibt, verneinte der Hauptgeschäftsführer. Bellartz habe die Bundesvereinigung seinerzeit auf eigenen Wunsch verlassen. Danach habe man sich neu orientiert und dazu habe auch gehört, El Pato fortan nicht mehr zu beauftragen. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen 2009 und 2012 gemeinsam Daten aus E-Mail-Postfächern von Mitarbeitern im BMG ausgespäht zu haben. Die daraus gewonnenen Insider-Informationen soll Bellartz möglicherweise zu seinen Gunsten genutzt haben.

 

Schmitz erinnerte sich nicht, dass Bellartz damals über BMG-Interna verfügte, von denen er nicht hätte wissen dürfen. Zwar habe es 2010 einen Hinweis auf den Entwurf der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) gegeben, der sei aber zeitgleich mit der Medienberichterstattung gekommen. Für Schmitz sei daran »nichts auffällig« gewesen, Entwürfe kursierten in der Gesundheitsszene häufig schon vorab. Auf die Synopse der ApBetrO angesprochen, die laut früherer Zeugenaussagen allein Vertretern der ABDA in der internen BMG-Version vorgelegen haben soll, erklärte Schmitz: Den Vorwürfen sei man intern nicht weiter nachgegangen. Die ABDA arbeite »üblicherweise selbst mit Synopsen«, wenn es um ein neues Gesetz geht.

 

Fragen zum Prüfbericht

 

Außerdem fragten die Richter Schmitz nach einem Wirtschaftsprüfbericht. Den hatte die ABDA 2012 in Auftrag gegeben, um mögliche Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr zwischen ABDA, Bellartz und El Pato zu untersuchen. Schmitz zufolge hatte der Prüfer damals lediglich Kritik am Vier-Augen-Prinzip bei der Freigabe von Rechnungen der Kommunikationsagentur geäußert. Demnach kam es vor, dass die zweite Unterschrift von Bellartz als Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit selbst stammte. Die Einwände hielt der Hauptgeschäftsführer für berechtigt und betonte »das käme heute nicht mehr vor«. Die Richter merkten an, dass der Prüfbericht keinen Aufschluss über mögliche bargeldlose Zahlungen gibt. Schmitz berichtete, von weiteren Zahlungen an Bellartz oder El Pato nichts zu wissen, auch habe er »keine Zahlungen ins Blaue veranlasst«. Mit Blick auf etwaige Interessenkonflikte würde die ABDA heute solche Aufträge nicht mehr erteilen, so Schmitz. Anzeichen, dass sich der Interessenkonflikt damals irgendwie negativ ausgewirkt habe, gebe es aber nicht.

 

Der nächste Verhandlungstag findet am 13. April vor dem Berliner Landgericht statt. /

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