Viele Überraschungen |
28.03.2018 10:13 Uhr |
Von Jennifer Evans, Berlin / Der zwölfte Verhandlungstag hatte gleich mehrere Höhepunkte: Nicht nur äußerte sich der angeklagte Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz erstmals seit Prozessbeginn, auch die Richter gaben eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage ab und verlasen eine brisante E-Mail.
Am vergangenen Freitag war die Leiterin Personal und Finanzen der Kommunikationsagentur El Pato, deren Geschäftsführer Bellartz ist und zu der auch sein Online-Informationsdienst Apotheke Adhoc gehört, als Zeugin geladen. Sie sagte aus, mit Blick auf die Vorwürfe der Anklage »nie etwas mitbekommen« zu haben.
Vergangene Woche gab die Strafkammer erstmals eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage ab.
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Bellartz und Systemadministrator Christoph H. wird vorgeworfen, zwischen 2009 und 2012 gemeinsam Daten aus E-Mail-Postfächern von Ministern und Staatssekretären im Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgespäht zu haben.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters erklärte die Zeugin, in der Vergangenheit nie als Botin für die Übergabe von Umschlägen mit Blick auf den mutmaßlichen Datenklau fungiert zu haben. Daraufhin verlas der Richter eine E-Mail von 2011, die Bellartz seinerzeit aus New York an seine Geschäftspartner von El Pato schrieb. Darin ist von der Ankunft eines »extrem vertraulichen« Datenpakets die Rede, das übergeben werden soll. Der alten E-Mail zufolge soll der Austausch gegen die Zahlung von 600 Euro am Berliner Ensemble arrangiert werden. Mit der Übergabe wäre bestenfalls die Zeugin zu beauftragen, lautete Bellartz damalige Anweisung. Damit konfrontiert sagte die El Pato-Mitarbeiterin, diese E-Mail nicht zu kennen und bekräftigte erneut, nie an Übergaben beteiligt gewesen zu sein.
Vertrauliche Auskunft
Schließlich wollten die Richter von ihr wissen, wie viel ihr Vorgesetzter Bellartz verdient. Sie fühlte sich sichtlich unwohl dabei, die vertrauliche Auskunft zu geben. Nach einer kurzen Pause ergriff dann der Angeklagte selbst das Wort – erstmals seit Prozessbeginn im Januar. Ausführlich legte Bellartz seine finanziellen Verhältnisse offen, auch jene aus der Zeit, als er für die ABDA tätig war. Derzeit bezieht er monatlich 12 500 Euro brutto als Geschäftsführer von El Pato und weitere 2500 Euro als Geschäftsführer der Kommunikationsagentur Neuspree Media. Bei der ABDA seien es um die 12 000 Euro brutto im Monat gewesen. Im Anschluss verzichtete der Richter darauf, die Zeugin weiter zu dem Thema zu befragen. Auch sah er von der ursprünglich geplanten Vernehmung des Chefredakteurs von Apotheke Adhoc ab.
Schließlich gab die Strafkammer noch eine erste rechtliche Bewertung ab. Die Beratung der Richter hat demnach ergeben, dass sie den Anklagevorwurf aus §202a Strafgesetzbuch, das Ausspähen von Daten, zumindest für die persönlichen Postfächer der BMG-Mitarbeiter bejahen. Demnach müssen sensible Daten besonders gegen unbefugten Zugang gesichert sein und diese Sicherung entsprechend überwunden worden sein.
Für die öffentlichen Referatspostfächer des Ministeriums sehen die Richter den Tatbestand jedoch nicht als erfüllt. Als IT-Fachmann im BMG hatte H. entsprechende Administratorenrechte für den vollen Zugriff. Hier kann nach Angaben des Vorsitzenden Richters aber möglicherweise der Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz erfüllt sein.
Die Richter fokussieren bei ihrer Einschätzung zwei bis drei der 40 Anklagepunkte. Bei den übrigen neigt die Kammer vorläufig dazu, diese nicht als Einzelfälle, sondern mit einem »Pauschalblick« zu bewerten und zieht in Betracht, sie möglichweise sogar einzustellen.
Die Verteidiger beider Seiten signalisierten dem Staatsanwalt deutlich, einer Einstellung laut §153a Strafprozessordnung gegenüber nicht abgeneigt zu sein. Mit Zustimmung des Gerichts und aller Beteiligten könnte dann unter Auflagen und Weisungen von der Strafverfolgung abgesehen werden. Am 10. April findet der nächste Verhandlungstag vor dem Berliner Landgericht statt. Auch der ABDA-Hauptgeschäftsführer wird als Zeuge aussagen. /