Gröhe erweitert Berufsbild |
09.03.2016 09:02 Uhr |
Von Ev Tebroke / Künftig zählen auch Tätigkeiten in Forschung und Lehre zum typischen Berufsbild eines Apothekers. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Definition des Apothekerberufs erweitert und eine erneute Änderung der Bundesapothekerordnung auf den Weg gebracht. Ein zentrales Anliegen der Apotheker findet damit Berücksichtigung.
Die weitergefasste Definition des Apothekerberufs soll im Rahmen der geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) umgesetzt werden, deren Entwurf der PZ vorliegt. Zum Berufsbild des Apothekers zählen demnach künftig neben den typischen pharmazeutischen Tätigkeitsfeldern in Apotheke und Krankenhaus auch »Tätigkeiten in Lehre und Forschung an Universitäten sowie in der Lehre an Lehranstalten und Berufsschulen in pharmazeutischen Fachgebieten«, heißt es in der geänderten Bundesapothekerordnung (BApO).
Auch die Forschung zählt nach der neuen Bundesapothekerordnung künftig zum typischen Tätigkeitsfeld eines Apothekers.
Foto: Shutterstock/Matej Kastelic
Darüber hinaus werden weitere Orte aufgeführt, an denen Apotheker tätig sind. Dazu zählen neben dem Arzneimittel-, Apotheken- und Medizinproduktewesen, der öffentlichen Gesundheitsverwaltung in Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und Berufs- und Fachverbände. Mit den vorgenommen Änderungen will das BMG nach eigenen Angaben das Berufsbild des Apothekers umfassender beschreiben. Die AMG-Novelle soll voraussichtlich am 9. März vom Kabinett beschlossen werden.
Viele Tätigkeitsfelder
»Wenn es so kommt, wie derzeit erwartet, dann werden langjährige Forderungen der Apothekerschaft endlich umgesetzt«, so der Präsident der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer. Die Tätigkeitsfelder der Apotheker in der Versorgung mit Arzneimitteln seien weitaus vielfältiger und umfassender als die reine Fokussierung auf die öffentliche Apotheke. »Das ist auch eine wichtige Botschaft an junge Menschen, die wir künftig für ein Studium der Pharmazie interessieren und begeistern wollen«, betonte Kiefer. Die Länder hätten die Apotheker immer wieder bei ihrer Forderung unterstützt.
Das unterstreicht auch das BMG: »Die nunmehr vorgesehene Erweiterung der Aufzählung der Tätigkeitsbereiche trägt einem Anliegen des Bundesrates und der Fachkreise Rechnung.« Mit den Ergänzungen und einigen redaktionellen Angleichungen an die Begrifflichkeiten des Arzneimittel- und Apothekenrechts würden die berufliche Situation und die Betätigungsfelder der Apotheker besser als bisher dargestellt, heißt es in der Begründung. Zuletzt hatten die Apotheker im Rahmen der Umsetzung der neuen EU-Berufsqualifikationsrichtlinie eine Erweiterung der BApO gefordert – zunächst noch vergeblich.
Die Richtlinie, die die Anerkennung von Berufsabschlüssen innerhalb der Europäischen Union einheitlich regelt, war im Januar 2014 in Kraft getreten und die Mitgliedsstaaten hatten bis zum 18. Januar dieses Jahres Zeit, sie in nationales Recht zu überführen. Im Zuge der Umsetzung musste die Definition des Apothekerberufs aktualisiert und ergänzt werden.
Kabinettsbeschluss
Die ABDA hatte mit Blick auf die notwendige Anpassung der BApO gefordert, auch die erweiterten pharmazeutischen Tätigkeitsfelder jenseits von Apotheke und Krankenhaus zu benennen. Die Anregungen fanden jedoch aus Zeitgründen keine Berücksichtigung. Stattdessen hatte die Politik zunächst die EU-Vorgaben unverändert übernommen. /
Nun also doch
Um ehrlich zu sein: Ich habe mir das nicht vorstellen können. Umso mehr bin ich nun angenehm überrascht, dass tatsächlich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Definition des Apothekerberufs erweitert und eine erneute Änderung der Bundesapothekerordnung auf den Weg gebracht hat. Zumindest ist es so angekündigt.
Für den ein oder anderen mag das ein lächerliches Detail sein. Für mich ist es das nicht. Und auch die Standesvertretung hat sich für eine Änderung der Bundesapothekerordnung eingesetzt, wofür ich mich bedanken möchte.
Es ist ein starkes Signal der deutschen Pharmazie, dass sich der Apothekerberuf über die Kompetenz definiert und nicht über eine Teiltätigkeit. Nahezu alle Absolventen eines Pharmaziestudiums sind approbierte Apotheker, wodurch ihnen die Kompetenz als Arzneimittelfachmann bescheinigt wird. Und mit dieser Kompetenz nehmen sie in unserer Gesellschaft ganz unterschiedliche Aufgaben wahr.
Da ist es doch naheliegend, alle derart strukturiert ausgebildeten Arzneimittelfachleute als Apotheker zu bezeichnen. Und wenn das nicht nur naheliegt, sondern wenn darauf seitens der verfassten Apothekerschaft auch Wert gelegt wird, dann sollte das auch so in der Definition in der Bundesapothekerordnung stehen.
Professor Theo Dingermann, Mitglied der Chefredaktion