Bundesregierung hält legalen Versand für sicher |
06.03.2007 16:52 Uhr |
Bundesregierung hält legalen Versand für sicher
Von Daniel Rücker
In Deutschland sind gefälschte Arzneimittel noch kein großes Problem. Gefahr geht am ehesten von illegalen Arzneiversendern aus. Das sieht auch die Bundesregierung so. Striktere Regelungen für den Versandhandel hält sie aber für unnötig.
Mit der zwölften AMG-Novelle wollte die Regierung den Arzneifälschern das Leben schwer machen. Im Großen und Ganzen ist dies bislang auch gelungen. Während in afrikanischen oder asiatischen Staaten bis zu 30 Prozent der Arzneimittel im Markt gefälscht sind, liegt der Anteil in Deutschland unter einem Prozent. Die Bundesregierung schreibt dies auch der 12. AMG-Novelle zu. Mit dem Gesetz wurde die Vertriebskette stärker kontrolliert, die Strafen für Arzneimittelfälscher deutlich erhöht und die Zusammenarbeit von Behörden und Gesundheitsberufen verbessert.
Bereits zum Inkrafttreten der Novelle hatte die Bundesregierung angekündigt, sie werde nach zwei Jahren eine Bewertung der Neuregelungen vorlegen. Dazu wurden auch die Verbände von Apothekern, Ärzten, Pharmaindustrie und Großhändlern befragt. Insgesamt, so das Fazit der Bundesregierung, funktioniert die Arzneimittelüberwachung in Deutschland auch wegen der 12. Novelle vorbildlich.
In ihrer Stellungnahme sieht die Bundesregierung, wie die meisten befragten Verbände, vor allem den illegalen Versandhandel als Einfallstor für gefälschte Arzneimittel. Sie schließt auch nicht aus, dass auf diesem Weg in Zukunft noch mehr Plagiate nach Deutschland kommen. Im Gegensatz dazu wird der legale Versandhandel in Deutschland, aus England oder den Niederlanden als sicher eingeschätzt.
Die Regierung will den illegalen Versand über eine bessere Kennzeichnung legaler Anbieter eindämmen. Heute fällt es vielen Patienten schwer, unseriöse Arzneiversender zu erkennen. Ihre Websites sind in der Regel auch in Deutsch; einen seriösen Anschein vorzutäuschen, ist keine Kunst. Die Bundesregierung will das Problem über eine bessere Kennzeichnung der seriösen Anbieter lösen. Der Entwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung sieht nach Angaben der Bundesregierung vor, dass jede Versandapotheke erkennbar Namen, Adresse und Telefonnummer der Genehmigungsbehörde sowie das Datum der Genehmigung angeben muss. Weitere Restriktionen für den legalen Versandhandel lehnt die Regierung ab.
Dabei löst die angestrebte Regelung das Problem nicht wirklich. Dem unbedarften Besteller dürfe es beim Aufrufen einer illegalen Website nicht klar sein, welche Angaben notwendig sind. Außerdem dürfte ein Arzneimittelfälscher keine Skrupel haben, neben Medikamenten auch Pflichtangaben oder Gütesiegel zu fälschen.