Nur ein bisschen Auswahl |
02.03.2010 18:01 Uhr |
Von Daniel Rücker / Bei ihren Rabattverträgen rudern die Betriebskrankenkassen (BKK) zurück. Sie wollen die Auswahlmöglichkeiten in der Apotheke einschränken.
Die vom BKK-eigenen Dienstleister Spectrum K ausgehandelten Verträge sehen eigentlich vor, dass Apotheker zwischen maximal vier Anbietern pro Wirkstoff auswählen können. Jetzt hat Spectrum K den Apotheken jedoch mitgeteilt, dass sie mit Blick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot dazu angehalten sind, das wirtschaflichste Präparat abzugeben, also das mit dem höchsten Rabatt.
Spectrum K will Apotheker dazu anhalten, möglichst das günstigste Rabattarzneimittel abzugeben.
Foto: AOK
Laut Spectrum K haben die Hersteller den Kassen durchaus unterschiedliche Nachlässe gewährt. Damit die Apotheken dem Wunsch nachkommen können, erhielten sie von Spectrum K per Fax die Rangfolge der wirtschaftlichsten Arzneimittel für jeden ausgeschriebenen Wirkstoff . Mit dem Fax wollte Spectrum K Apothekern ganz offensichtlich suggerieren, sie seien verpflichtet, das jeweils preiswerteste Rabattarzneimittel abzugeben, und hat damit den Branchenverband Progenerika gegen sich aufgebracht.
Dessen Geschäftsführer Peter Schmidt teilt die Sicht der Betriebskrankenkassen nicht und verweist auf die Position des Deutschen und des Bayerischen Apothekerverbandes, die keine Verpflichtung für die Apotheker sehen, innerhalb der Ausschreibungsgewinner weiter nach Wirtschaftlichkeit zu differenzieren. Schmidt wirft den Betriebskrankenkassen deshalb vor, sie wollten den eigenen Versicherten vorgaukeln, sie hätten bei Rabattarzneimitteln mehr Wahlmöglichkeiten als AOK-Mitglieder, gleichzeitig dieses Wahlrecht aber wieder einzuschränken. Schmidt: »Letztlich macht Spectrum K damit die Grundidee seiner eigenen Rabattverträge zur Farce!« /