»Wir werden bald Vereinbarungen über Zielpreise sehen« |
27.02.2007 15:12 Uhr |
»Wir werden bald Vereinbarungen über Zielpreise sehen«
Von Daniel Rücker
Der Rabattvertrag der AOK mit elf weitgehend unbekannten Generikafirmen stößt in der Branche auf viel Skepsis. Experten rechnen mit baldigen Lieferschwierigkeiten. Dr. Peter Froese teilt diese Bedenken. Der Vorsitzende des Apothekerverbands Schleswig-Holstein versteht nicht, warum sich die AOK bislang gegen bessere Alternativen sträubt.
PZ: Die 16 AOK-Landesverbände haben mit elf Pharmaherstellern einen Rabattvertrag geschlossen. Halten Sie die Vereinbarung für sinnvoll?
Froese: Nach dem Gesetz können und sollen Krankenkassen Verträge nach § 130 a (8) abschließen. Auch unsere AOK hat, allerdings zentral verhandelt, einen solchen Vertrag abgeschlossen. Im Gegensatz zu anderen Kassen hat die AOK dabei mit einer Vielzahl, vor allem kleiner Hersteller, kontrahiert. Ganz wichtig ist gerade bei einer solchen Ausgestaltung, dass alle Beteiligten mit am Tisch sitzen und Vereinbarungen treffen, um die Probleme zu minimieren. Das Gesetz gibt die Möglichkeit, auf Landesebene zusätzliche Vereinbarungen zu machen. Das sollte schnell gehen.
PZ: Wo sind die größten Probleme?
Froese: Es gibt gravierende Umsetzungsprobleme, die unbedingt durch begleitende Verträge minimiert werden müssen. Beispielsweise muss die Einstellung in die Arzt- und Apotheken-EDV gewährleistet werden. Ohne EDV-Unterstützung geht gar nichts. Dazu muss der Austausch aller notwendigen Daten geregelt werden.
Für die Apotheken sind diese Verträge eine Herausforderung. Das generische Warenlager jeder der 21.500 Apotheken muss den aktuellen Verträgen angepasst werden. Es drohen ansonsten unkalkulierbare Retaxationen, die Warenlagerhaltung insbesondere bei hochpreisigen hochrabattierten Vertragsarzneimitteln wird zu einem Risiko. Daher ist es auch im Interesse der AOK und der beteiligten Firmen, diese Probleme zu minimieren, um die Verträge auch zum Erfolg zu führen. Dazu sollten wir so schnell wie möglich in den Dialog treten, die AOK einiger Länder haben das auch schon gemacht.
PZ: Was muss in einem begleitenden Vertrag zwischen Kasse und Apothekerverband stehen?
Froese: Eine solche Zusatzvereinbarung sollte das Ziel haben, Probleme beim Versicherten von vorneherein zu minimieren und für eine verbesserte Compliance zu sorgen. Wir sind mit anderen Krankenkassen und Ärzten in ersten Gesprächen, um genau dies zu erreichen. Ich würde es begrüßen, wenn auch die AOK mit Ärzten und Apothekern in ergänzenden Verträgen Vereinbarungen zur Sicherung der Compliance im Zusammenhang mit den Verträgen nach § 130 a (8) treffen würde. Aus einigen Ländern gibt es bereits Signale in dieser Richtung, das halte ich für einen richtigen Weg.
PZ: Begleitende Verträge ließen sich noch nachschieben. Sehen Sie auch grundsätzliche Probleme des AOK-Vertrags?
Froese: Ja, zum Beispiel bei der Präparateauswahl. Mindestens einer der Vertragspartner hat relativ teure Generika mit dann logischerweise hohen Rabatten im Vertrag verankern können. Damit werden relativ teure Arzneimittel in die Apotheken und in die verordnende Feder des Arztes gebracht. Da die Verträge aber nur eine uns unbekannte, möglicherweise relativ kurze Laufzeit haben, und es ein Kündigungsrecht des Herstellers geben wird, besteht die Gefahr, dass der eine oder andere Hersteller teurer Generika sich recht bald wieder aus dem Modell verabschiedet und mit einer komfortablen Marktanteilserhöhung nach Hause geht.
Kompliziert ist die Lage bei den Ärzten. Diese sollen sich nun neben ihren Richtgrößen, Zielvereinbarungen, Leitsubstanzquoten, Tagestherapiekostenvergleichen und DDD-Werten auch noch mit einer kassenspezifischen Vertragsmatrix auseinandersetzen. Man darf nicht übersehen, dass den Ärzten nach dem AVWG vielfach ein unmittelbarer Regress droht, wenn sie nicht im Sinn der Zielvereinbarung verordnen. Nach meiner Meinung darf ein Vorgang wie das Sicherstellen der Wirtschaftlichkeit beim Verordnen eines Generikums nicht mit so vielen Vorschriften die parallel, übereinander und teilweise auch gegeneinander laufen, belegt werden.
PZ: Die zumeist kleinen Vertragspartner der AOK haben heute keine Marktbedeutung. Lieferengpässe sind deshalb wahrscheinlich. Wer muss dafür haften, wenn die Apotheke ein rabattiertes Medikament trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht liefern kann?
Froese: Diese Frage wird die Juristen noch beschäftigen, stehen doch so hohe Güter wie der Kontrahierungszwang und die medizinische Haftung von Arzt und Apotheker der wirtschaftlichen Haftung gegenüber. Ich befürchte nur, das auch an dieser Stelle Regresslösungen angestrebt werden, anstatt zu vernünftigen handhabbaren Lösungen zu gelangen.
PZ: Gibt es sinnvollere Elemente zur Ausgabensteuerung als Rabattverträge?
Froese: Ja. Der Gesetzgeber hat ja im GKV-WSG die Möglichkeit eröffnet, ein Zielpreismodell zu machen. Dazu greifen die übrigen Mechanismen, die derzeit aktiv sind, wie Preismoratorium, Generikarabatt und die Zuzahlungsbefreiung in erheblichem Maße.
PZ: Wie funktionieren Zielpreisvereinbarungen?
Froese: Ganz einfach. Die Apotheke verpflichtet sich, Generika so auszuwählen, dass der Preis einem zwischen Apothekerverband und Kasse verhandelten Zielpreis entspricht. Individuell kann er aber abweichen. Der Mechanismus ist bestens bekannt und tausendfach erprobt: Die Reimportabwicklung funktioniert ähnlich. Die Rechenzentren können das zuverlässig und nachvollziehbar.
PZ: Welchen Vorteil haben Zielpreise gegenüber Rabattverträgen?
Froese: Alle, aber auch wirklich alle Partner haben Vorteile. Der Patient bekommt in der Apotheke sofort sein Arzneimittel ohne Probleme, die Auswahl eines Präparates oberhalb des Zielpreises aus Compliancegründen ist, wenn nötig, problemlos möglich. Ohne Zielpreis ist es wesentlich komplizierter: Nehmen wir an, der Versicherte will bei freigelassenem Aut idem das Präparat eines Herstellers partout nicht haben, sondern besteht auf seinem gewohnten Arzneimittel. Dies ist häufig bei den äußerst therapieempfindlichen und compliancekritischen Psychopharmaka der Fall. Im Zielpreismodell ist die Lösung ganz einfach: Der Versicherte kann selbst mitentscheiden und erhält sein gewohntes Arzneimittel. Am besten schreibt er sich dazu bei einer Hausapotheke ein.
Die Apotheke kann ihr Warenlager so auf am Markt erhältliche preisgünstige Arzneimittel in eigener Entscheidung konzentrieren. Der Arzt muss keine DDD, Tagestherapiekosten, Zielvereinbarungen und Vertragsmatrices beachten. Die ganzen Unterlagen kann er getrost wegtun. Er kann sicher sein, dass seine Wirkstoffverordnung preisgünstig und hochwertig versorgt wird. Und bei Notwendigkeit kann er durch ausschließen von Aut idem ganz gezielt verordnen. Das haben wir mit den Ärzten in Schleswig-Holstein diskutiert und gemeinsam den Kassen vorgeschlagen.
Die Kasse bekommt schließlich jeden Monat garantiert und sicher - und nicht am Ende der Laufzeit oder auch nicht, wie bei Industrie-Rabattverträgen üblich - ihre Einsparungen und hat zufriedene Versicherte, die Ärzte und Apotheker machen mit. Anders gesagt: Die Zielpreisvereinbarung funktioniert einfach und geräuschlos.
PZ: Einige Apothekerverbände haben sich in den vergangenen Monaten um Zielpreisvereinbarungen mit Krankenkassen bemüht, letztlich ohne zählbaren Erfolg. Warum reagieren die Kassen so reserviert?
Froese: Offen gestanden verstehe ich das auch nicht. Die Zielpreisvereinbarung ist ein hochwirksamer Kollektivvertrag, effizienter als ein Einzelvertrag. Leider schauen viele Kassen zurzeit auf den Weg individueller Vereinbarungen. Ich glaube, dass wir dennoch bald Zielpreisvereinbarungen sehen werden, vielleicht auch ergänzend zu den Verträgen nach § 130 a (8).
PZ: Haben Sie Hoffnung, dass die Kassen die Vorteile von Zielpreisen erkennen?
Froese: Selbstverständlich. Wir sind bereit, das Prinzip auch einmal modellhaft in einer Region zu testen. Dann haben wir jenseits von Modellen konkrete Ist-Zahlen.