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»Zur Rose« will Apotheken-A bei dm weiterhin nutzen

12.02.2013  18:23 Uhr

»Zur Rose« will Apotheken-A bei dm weiterhin nutzen

Von Anna Hohle / Der Streit um die Verwendung des Apotheken-A in den Filialen der Drogeriekette dm scheint noch nicht ausgestanden. Die Versandapotheke »Zur Rose« wird zwar die aktuelle Werbung entfernen, das Logo aber weiter nutzen – auch bei dm, kündigte die Versandapotheke an. Ende Januar hatte das Landgericht München »Zur Rose« eine Werbekampagne in dm-Filialen untersagt. Das Apotheken-A darf laut Markensatzung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) nur in Alleinstellung verwendet werden. »Zur Rose« hatte das Logo jedoch teilweise verdeckt dargestellt. Diese klare Markenrechtsverletzung verbot das Gericht.

Nun hat der Rechtsstreit jedoch noch eine zweite, wettbewerbsrechtliche Dimension: Die Markensatzung legt auch klar den Kreis der Personen fest, die das Logo verwenden dürfen. Neben den Mitgliedsorganisationen des DAV sind das die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die Apothekerkammern sowie die mit diesen Organisationen verbundenen Einrichtungen und Unternehmen. Auch deutsche Apothekeninhaber dürfen das Logo nutzen, also auch der Inhaber von »Zur Rose«, Ulrich Nachtsheim. Dass »Zur Rose« das Logo durch seine Werbeaktion jedoch auf dm-Filialen ausweitet, hält der DAV generell für unzulässig. Dies führe zu einer »Verwässerung« der Marke.

 

Nur: Um diesen Punkt ging es in der vorläufigen Entscheidung des Landgerichts noch gar nicht. Deshalb sieht »Zur Rose« sich bislang nur verpflichtet, die aktuelle Werbung zu entfernen, auf der das Logo verdeckt dargestellt wurde. »Wir nutzen das Apotheken-A weiterhin im rechtlich verfügbaren Rahmen – auch im Rahmen der Kooperation mit dm«, erklärte Kathrin Grimm, leitende Apothekerin bei »Zur Rose«.

 

Damit dürfte der Rechtsstreit weiter andauern. Der DAV hatte bereits im Januar mitgeteilt, konsequent gegen die aus seiner Sicht unzulässige Ausweitung auf dm-Filialen vorzugehen. /

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