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Preisrecht

EuGH verhandelt im März

09.02.2016  15:59 Uhr

Von Daniel Rücker / Der Termin steht fest: Am 17. März verhandelt der Europä­ische Gerichtshof (EuGH) darüber, ob das deutsche Preisrecht auch für ausländische Versandapotheken gilt, wenn diese preisgebundene Arzneimittel an Kunden in Deutschland versenden.

 

Im August 2012 hatte der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes die Boni der Europa Apotheek Venlo auf verschreibungspflichtige Arzneimittel für unzulässig erklärt. Auch ausländische Versandapotheken müssten sich an deutsches Preisrecht halten, hatten die Richter damals erklärt. Nach dem Urteil war die Bundesregierung mit einer Gesetzesänderung nachgezogen: Im Herbst 2012 hatte sie klargestellt, dass es in Deutschland keine Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel geben darf.

 

Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf zeigte überraschend Zweifel an der Richtigkeit dieser Regelung. Im Rechtstreit der Wettbewerbszentrale mit Doc Morris legten die Düsseldorfer Richter dem EuGH die Frage nach der Rechtskonformität der Rx-Preisbindung für ausländische Versandapotheken vor.

 

Für die Apotheker in Deutschland wäre es fatal, sollten die Luxemburger Richter das deutsche Preisrecht für Arzneimittel kippen. Die Konsequenz wäre ein von ausländischen Versandapotheken getriebener Preiswettbewerb. Das Risiko, dass es so kommt, ist allerdings überschaubar. /

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