EuGH widerspricht sich selbst |
26.10.2016 09:01 Uhr |
Von Daniel Rücker / Die deutschen Apotheker sind entsetzt. Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben die Preisbindung für ausländische Versandapotheken gekippt. Während die Versender jubeln, fordern Gesundheitspolitiker ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln.
Die deutschen Preisvorschriften für rezeptpflichtige Arzneimittel sind mit europäischem Recht nicht vereinbar. Zu diesem für viele Apotheker überraschenden Ergebnis kam der EuGH in seinem Urteil am 19. Oktober in Luxemburg. Er hatte in einem vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf initiierten Vorabentscheidungsverfahren die Frage zu klären, ob das deutsche Preisrecht auch für ausländische Arzneimittelversender gilt, wenn diese rezeptpflichtige Medikamente an Kunden in Deutschland verkaufen (hier finden Sie das das Urteil im Wortlaut).
Aus Europa weht Deutschlands Apothekern momentan ein rauer Wind entgegen. Der Europäische Gerichtshof ist der Auffassung, dass die deutschen Preisvorschriften für rezeptpflichtige Arzneimittel nicht mit EU-Recht vereinbar sind.
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Triumph für DocMorris
Die Luxemburger Richter kamen zu dem Schluss, dass sich ausländische Versandapotheken nicht an die deutschen Preisvorschriften halten müssen, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel an deutsche Kunden verkaufen. Die Entscheidung ist ein Triumph für die Deutsche Parkinsonvereinigung und den Versender DocMorris. Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf durfte das niederländische Unternehmen sein Bonussystem den Mitgliedern der Parkinsonvereinigung weder anbieten noch es bei diesen bewerben. Dies sei ein Verstoß gegen die deutsche Preisverordnung für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel, so das Gericht.
Das OLG Düsseldorf hatte Zweifel an der Entscheidung und legte sie dem EuGH vor. Der vertrat die Auffassung, die betreffende Regelung stelle eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar. Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise wirke sich auf in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker aus als auf deutsche Apotheken. Damit werde der Zugang zum deutschen Markt für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten stärker behindert als für inländische Erzeugnisse.
Die Richter am EuGH begründen ihre Entscheidung damit, dass der Versandhandel für ausländische Apotheken ein wichtigeres und womöglich sogar das einzige Mittel für einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt sei. Außerdem könne der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als für traditionelle Apotheken. Für diese sei es einfacher, mit ihrem Personal Patienten vor Ort individuell zu beraten und eine Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen.
Der EuGH räumt in seiner Begründung zwar ein, eine Beschränkung des freien Warenverkehrs könne mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden. In diesem Fall sei die betreffende Regelung aber nicht geeignet, diese Ziele zu erreichen. Der Gerichtshof vermisst in seiner Begründung den Nachweis, inwiefern die Festlegung einheitlicher Preise eine bessere geografische Verteilung der traditionellen Apotheken in Deutschland sicherstellen kann. Einige eingereichte Unterlagen legten sogar nahe, dass mehr Preiswettbewerb unter den Apotheken die gleichmäßige Versorgung mit Arzneimitteln fördern könne. Die Freigabe der Rx-Preise könne dazu führen, dass Apotheker in strukturschwachen Gebieten wegen des geringeren Wettbewerbsdrucks höhere Preise verlangen und so die Versorgung auf dem Land verbessern könnten.
Der EuGH vermisst auch Belege dafür, dass ein Rx-Preiswettbewerb zwischen Versandapotheken die Zahl der Präsenzapotheken so stark reduzieren könne, dass die flächendeckende Versorgung und der Notdienst in Gefahr seien. Beim Preiswettbewerb sieht der EuGH keinen Nachteil, sondern sogar einen möglichen Vorteil für die Patienten. Zum einen könnten Präsenzapotheken ihr Angebot attraktiver gestalten als bislang, um gegenüber den Versandapotheken bestehen zu können. Außerdem könnten sich die Patienten über preiswertere Rx-Arzneimittel freuen.
Vorschriften überarbeiten
Mit dem aktuellen Urteil ist klar, dass die deutschen Preisvorschriften überarbeitet werden müssen. Das machte kurz nach dem Urteil auch ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums deutlich. Dabei will die Bundesregierung offenbar keine Zeit verschwenden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will nun prüfen, wie die flächendeckende Versorgung durch Präsenzapotheken gesichert werden kann. Wie dies genau geschehen soll, bleibt allerdings bislang offen. Beim Deutschen Apothekertag in München hatten Gröhe und die gesundheitspolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien ein grundsätzliches Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ins Spiel gebracht, um über das Verbot des Rx-Versandhandels den Status quo faktisch wiederherzustellen. Nach europäischem Recht könnten die Mitgliedsstaaten den Rx-Versandhandel verbieten. Ob Gröhe zu dieser drastischen Maßnahme bereit ist, muss sich noch zeigen.
Beim Deutschen Apothekertag brachte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ein generelles Verbot für den Rx-Versand ins Gespräch. Ob er tatsächlich dazu bereit ist, muss sich nun zeigen.
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Es sieht aber danach aus, dass die Politik die Apotheker nicht im Regen stehen lässt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung bekräftigte Maria Michalk (CDU) gegenüber der PZ ihre Position: »Vor diesem Hintergrund erscheint ein Versandhandelsverbot für deutsche Arzneimittel überlegenswert. Für die inhabergeführten Apotheken dürfen in Deutschland aufgrund des Urteils keine Wettbewerbsnachteile entstehen.« Die flächendeckende Versorgung sieht auch Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, gefährdet: »Das Urteil des EuGH ist ein schwerer Schlag für Patienten, denn es bedeutet eine Stärkung des Versandhandels und bedroht nicht zuletzt Apotheken auf dem Lande.« Vogler fordert daher die Bundesregierung zum Handeln auf. Sie muss »möglichst schnell den Versandhandel für rezeptpflichtige Arzneimittel verbieten«. Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) schloss sich dieser Forderung an.
Apotheker sind entsetzt
Deutschlands Apotheker reagierten mit Entsetzen auf das Urteil. Es sei nicht nachvollziehbar, dass der EuGH die Preisbindung nicht auch für ausländische Anbieter als verbindlich einstuft. Damit habe der Gerichtshof seine langjährige Rechtsprechung zum Wertungsspielraum der EU-Mitgliedstaaten im Gesundheitswesen in diesem Fall revidiert, kritisiert die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in einer Stellungnahme. »Europas höchste Richter haben den eindeutigen Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und die Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte negiert«, kommentierte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt die Entscheidung.
»Damit hat der EuGH in ein Politikfeld eingegriffen, das gemäß den Europäischen Verträgen den Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren. Jetzt ist die deutsche Politik gefordert. Der Gesetzgeber muss schon aus eigenem Interesse seinen Handlungsspielraum wiederherstellen«, forderte Schmidt.
Tatsächlich hat sich der EuGH mit seiner Entscheidung über ein Urteil des gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes aus dem Jahr 2012 hinweggesetzt. Dieser hatte damals entschieden, dass sich ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften halten müssen. Das aktuelle Urteil widerspricht auch dem Tenor des EuGH-Urteils zum Fremd- und Mehrbesitzverbot aus dem Jahr 2009. Damals hatten die EuGH-Richter die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für ihre Gesundheitsversorgung bekräftigt. Mit seiner aktuellen Entscheidung widerspricht sich das höchste europäische Gericht demnach selbst.
Auch Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, zeigte sich in einer Stellungnahme entsetzt: »Ich kann diese Entscheidung nicht verstehen.« Sie revidiere alle bislang auf europäischer Ebene im gesundheitspolitischen Bereich getroffenen Entscheidungen und stelle die nationale Souveränität in der gesundheitspolitischen Ausgestaltung infrage. Aus Beckers Sicht konterkariert der EuGH-Spruch auch die Auffassung des Gesetzgebers sowie der höchsten deutschen Gerichte. Becker appelliert nun an die Bundesregierung, dass diese ihre »Zusagen einhält und alles Notwendige dafür tut, dass die solide und verlässliche deutsche Arzneimittelversorgung nicht einem Wildwuchs von Dumping, Boni- und Rabattschlachten zum Opfer fällt.« Ein generelles Versandverbot für Rx-Arzneimittel hält Becker für die beste Lösung.
Rückhalt aus den Ländern
Weitere Unterstützung gibt es für die Apotheker von den Bundesländern. Die Landesregierungen von Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen halten es für erforderlich, den Rx-Versandhandel in Deutschland zu verbieten. Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) kündigte eine Bundesratsinitiative an, Hessen und Nordrhein-Westfalen schlossen sich an. Huml sagte in München, das EuGH-Urteil gefährde die flächendeckende Arzneimittelversorgung. »Es darf keine Rosinenpickerei zulasten der Apotheken vor Ort und damit der ortsnahen Versorgung der Patienten geben.« Die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hält den Vorstoß aus Bayern für einen Schritt in die richtige Richtung. »Nach dem EuGH-Urteil brauchen wir eine sofortige Lösung, um unsere Apothekenstruktur zu erhalten.«
Viel Zeit zum Handeln hat die Politik nicht. Während ausländische Versender die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ignorieren dürfen, gilt sie im Inland weiterhin. Für die öffentlichen Apotheken wird der Wettbewerb schwerer. Gegen Versender zu bestehen, die weder Notdienst leisten noch individuelle Arzneimittel für ihre Patienten herstellen, ist eine erhebliche Herausforderung, die sicher nicht wenige Apotheken erheblich fordert. /