Länder winken Richtlinie durch |
02.02.2016 16:18 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Eine Blockade blieb wie erwartet aus: Vergangene Woche segneten die Bundesländer die Novelle zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie final ab. Damit wird in Kürze das Berufsbild des Apothekers neu gefasst. Auch einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) stimmte der Bundesrat zu.
Mit seinem Ja zur EU-Richtlinie folgte der Bundesrat einer Empfehlung aus dem Länder-Gesundheitsausschuss. Dieser hatte dem Plenum Mitte Januar dazu geraten, dem Gesetz ohne Einwände zuzustimmen und war damit von seinen ursprünglichen Forderungen abgerückt. Denn eigentlich hatten die Länder durchaus Änderungsbedarf an der Novelle gesehen.
Der Beruf des Apothekers umfasst viele Aufgaben.
Foto: imago/Christoph Franke
Dem Gesetz zufolge soll die Bundesapothekerordnung künftig in zehn Punkten pharmazeutische Tätigkeiten aufführen, die Apotheker typischerweise übernehmen. Diese Aufzählung hatte der Bundesrat bis zuletzt als unvollständig kritisiert. Ihm hatte vor allem ein Verweis auf den Ort der Tätigkeit gefehlt. Schließlich arbeiteten Apotheker längst nicht mehr nur in der Offizin, sondern auch in Verwaltung, Forschung, Lehre und Industrie, so die Argumentation. Die Bundesregierung wollte auf die Forderung der Länder nicht eingehen und hatte lediglich in Aussicht gestellt, das Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzugehen.
Mit dieser Ankündigung haben sich die Länder nun zufriedengegeben. Theoretisch hätten sie das Gesetz über ihr Votum stoppen können. Das allerdings hätte die Umsetzung der EU-Richtlinie unter Umständen in weite Ferne gerückt.
Das Berufsbild des Apothekers ist nur einer von vielen Punkten, mit denen sich die Novelle befasst. Ziel der Berufsanerkennungsrichtlinie ist es, das Arbeiten im EU-Ausland zu erleichtern. Apotheker können künftig einen sogenannten europäischen Berufsausweis beantragen und ihre Qualifikationen damit über ein elektronisches Verfahren im Zielland anerkennen lassen. Darüber hinaus sollen grundsätzlich auch Apotheker aus Drittstaaten in Deutschland Apotheken betreiben können.
Nur noch auf Rezept
Abgesegnet haben die Länder auch eine Änderung der AMVV. Racecadotril wird damit künftig auch für Kinder ab 12 Jahren aus der Verschreibungspflicht fallen. Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Praziquantel soll es hingegen bald nur noch auf Rezept geben. Die Apotheker hatten gehofft, in der Novelle auch ein vereinfachtes Verfahren für all jene Fälle unterbringen zu können, in denen Vorname oder Telefonnummer des Arztes auf dem Rezept fehlen. Beide Informationen sollten Apotheker aus Sicht der ABDA auch in Eigenregie hinzufügen können. Vorerst bleibt es jedoch dabei: Ergänzungen erfordern stets die Rücksprache mit dem Arzt. /