Astra-Zeneca-Impfstoff in Großbritannien zugelassen |
Christina Hohmann-Jeddi |
30.12.2020 11:00 Uhr |
Weitere Untersuchungen hat das MHRA nicht abgewartet und die Zulassung auf Basis der bisherigen Daten erteilt. Sie gilt für Personen ab 18 Jahren, wobei jeder Geimpfte zwei volle Dosen von 5 x 1010 Viruspartikeln im Abstand von mindestens vier bis maximal zwölf Wochen erhalten soll. das ist auf der MHRA-Informationsseite für Angehörige des Gesundheitswesens zu dem Impfstoff nachzulesen.
In Großbritannien sollen bereits am 4. Januar die ersten Impfungen stattfinden, wie Gesundheitsminister Matt Hancock mitteilte. Es sei »brilliant, das Jahr 2020 mit einem solchen Moment der Hoffnung zu beenden«, so Hancock. Dabei soll die Behörde einem Bericht der »New York Times« zufolge die Vorgabe gemacht haben, möglichst viele Personen mit einer ersten Dosis zu impfen, ohne Dosen für die zweite notwendige Impfung vorzuhalten, um zumindest schon einen Teilschutz bei den Geimpften zu erreichen.
Die Vektorvakzine AZD1222 ist zwar weniger wirksam als die mRNA-Impfstoffe, die einen etwa 95-prozentigen Schutz bieten. Sie hat aber andere Vorteile: Sie ist kostengünstiger und zudem auch weniger anspruchsvoll bei der Kühlung und dem Transport. So kann sie bei 2 bis 8 °C gelagert werden, während die mRNA-Impfstoffe eine Kühlung von -20 °C beziehungsweise -70 °C benötigen. So erklärt Hancok laut einer Mitteilung von Astra-Zeneca: Diese Vakzine werde einigen der ärmsten Regionen der Welt zu niedrigen Preisen zur Verfügung gestellt werden, »um unzählige Menschen vor dieser schrecklichen Krankheit zu schützen«.
In der EU befindet sich der Impfstoff von Astra-Zeneca und der Universität Oxford in der Beurteilung. Ein entsprechendes Rolling-Review-Verfahren startete die europäische Arzneimittelbehörde EMA am 1. Oktober. Wann der Impfstoff in der EU zugelassen wird, ist unklar. Bislang wurde noch kein Zulassungsantrag gestellt. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte heute in einer Pressekonferenz in Berlin, dass er von einer zügigen und gründlichen Bearbeitung des entsprechenden Verfahrens durch die EMA ausgehe.
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