Approbationsordnung muss endlich novelliert werden |
Neben dem Arzneimittel soll künftig der Patient mehr im Mittelpunkt des Pharmaziestudiums stehen. / Foto: Getty Images/Coolpicture
Die derzeit gültige Approbationsordnung trat zum Wintersemester 2001 in Kraft. Seitdem hat sich einiges in der Pharmazie als Wissenschaft und im Berufsalltag getan. Damit gilt das derzeitige Studium-Curriculum als nicht mehr zeitgemäß.
Nur mit einer modernen Ausbildungsordnung könnten Apothekerinnen und Apotheker sich nachhaltig an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anpassen und den aktuellen wie künftigen Anforderungen an diesen Heilberuf gerecht werden, machte Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), klar. »Die Novellierung ist dringend nötig. Die Studierenden müssen aber in Zukunft mindestens so intensiv betreut werden wie bisher. Wir brauchen zukünftig auch mehr Absolventen des Pharmaziestudiums, denn der Apothekerberuf gehört seit Jahren zu den sogenannten Mangelberufen.«
Die pharmazeutische Beratung der Patienten nehme einen immer größeren Stellenwert ein; gleichzeitig werde diese durch die zunehmende Komplexität der Arzneimitteltherapie immer anspruchsvoller. Wichtiges Ziel sei es, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) weiter zu erhöhen. Aber auch bei anderen pharmazeutischen Aufgaben hätten sich die Anforderungen an die Apotheker so deutlich geändert, dass sich dies in der Ausbildung widerspiegeln müsse.
Wie die Apothekerausbildung aussehen soll, definieren Bundesapothekerkammer, die verschiedenen Berufsverbände der Apotheker, die Hochschulprofessoren und der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD). Dazu gibt es bereits seit Längerem einen runden Tisch. Erst letzte Woche hat es laut ABDA eine konstruktive Sitzung dazu gegeben. Letztlich wird die Approbationsordnung jedoch vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit Zustimmung des Bundesrats auf Basis der Bundes-Apothekerordnung erlassen.
»Unser Ziel ist, dem BMG einen gemeinsamen Vorschlag aus den eigenen Reihen für die Novellierung der Ausbildung vorzulegen, der Grundlage für die entsprechende Verordnung sein soll«, so Benkert. Die derzeitige Struktur der Ausbildung, also ein Universitätsstudium mit zwei Staatsexamina plus einjähriger praktischer Ausbildung mit drittem Staatsexamen, solle unbedingt erhalten bleiben.
Damit spielte er auf einen Referentenentwurf aus dem BMG vom Dezember 2020 an. Dieser sieht vor, die Regelstudienzeit von vier Jahren auf fünf Jahre und drei Monate einschließlich der Prüfungszeiten zu verlängern. Somit soll künftig auch das Praktische Jahr (PJ) Teil des universitären Studiums sein. BAK und BPhD hatten sich bereits dagegen ausgesprochen. Eine Überführung in das Bachelor-/Master-System lehnen die Apotheker ebenfalls ab. Absolventen mit dem Abschluss als Bachelor hätten keine Arbeitsmöglichkeiten in der Apotheke.
Der ABDA-Vorstand und die Landesapothekerkammer Hessen hatten bei der Hauptversammlung der Apothekerschaft Anträge gestellt, dass die Approbationsordnung »schnellstmöglich« novelliert wird. Sie wurden zusammengefasst als Leitantrag mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. Benkert rechnet allerdings damit, dass die neue Regierung sich nicht vor dem zweiten Quartal des kommenden Jahres damit beschäftigen wird.