BAK sieht Studienplätze in Gefahr |
Carolin Lang |
11.01.2021 14:00 Uhr |
Eine Änderung der Regelstudienzeit des Pharmaziestudiums könnte sich negativ auf die Anzahl der Studienplätze an Hochschulen auswirken. / Foto: Adobe Stock / Catalin
Im Dezember des letzten Jahres hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Referentenentwurf veröffentlich, der unter anderem eine Anpassung der Regelstudienzeit für das Pharmaziestudium vorsieht. Der Entwurf gilt vor allem der Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung, enthält aber auch einen separaten Artikel zur Änderung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO). Demnach soll künftig auch das Praktische Jahr (PJ) in den Teil des universitären Studiums integriert und somit die Regelstudienzeit auf fünf Jahre und drei Monate verlängert werden. Zur Begründung hieß es, die Änderung der Regelstudienzeit sei erforderlich, um den Anforderungen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) gerecht zu werden. Demnach schließe die Regelstudienzeit auch Zeiten einer in den Studiengang eingeordneten berufspraktischen Tätigkeit sowie Prüfungszeiten ein. Dies sei bei der ursprünglichen Fassung der AAppO nicht berücksichtigt worden. So sieht diese bis heute für die praktische Ausbildung einen vom Studium getrennten Abschnitt vor.
Bereits im Dezember hatte die BAK in einem Rundschreiben ihre Mitgliederorganisationen um praktische Hinweise zur Ausbildung gebeten, um eine offizielle Stellungnahme gegenüber dem BMG vorzubereiten. Diese wurde nun dem Ministerium übermittelt. Darin begrüßt die BAK, »dass sich durch die vorgesehene Änderung voraussichtlich die BAföG-Förderungszeit für Pharmaziestudenten verlängern würde«, fürchtet aber auch negative Folgen für Studierende beziehungsweise Pharmazeuten im Praktikum. Um diesen vorzubeugen, schlägt die BAK gegenüber dem Ministerium einige konkrete Anpassungen der geplanten Gesetzesänderung vor.
Ein Problem, das sich durch die Anpassung der AAppO ergeben könnte, ist die Auswirkung auf die Anzahl der Pharmaziestudienplätze an den Hochschulen. Denn die Regelstudiendauer dient unter anderem als Grundlage zur Berechnung der Zulassungskapazität und des sogenannten Curricular-Normwerts, der ein Maß für die Betreuungsintensität der Studierenden darstellt. Um eine Absenkung verfügbarer Studienplätze zu vermeiden, fordert die BAK, die Verordnung anzupassen und dahingehend zu ergänzen, dass eine Verlängerung der Regelstudienzeit »keinen Einfluss auf die Zulassungszahlen zum Studiengang Pharmazie hat, da die berufspraktische Tätigkeit inklusive der begleitenden Unterrichtsveranstaltungen sowie der Prüfungszeiten keinen universitären Lehr-/Mehraufwand hervorrufen.«
Darüber hinaus könnte sich eine Ausweitung der Regelstudienzeit nach Meinung der BAK auch auf die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen im PJ auswirken. Sowohl Apotheker als auch Pharmazeuten im Praktikum können aktuell von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden. »Im Interesse eines einheitlichen Versicherungsverlaufs in der berufsständischen Versorgung sollte dies auch künftig beibehalten werden«, heißt es in der offiziellen Stellungnahme. Die BAK fordert die Formulierung im Referentenentwurf anzupassen und schlägt folgende klarstellende Ergänzung vor. »Insbesondere ist es den in der praktischen Ausbildung befindlichen Personen wie bisher weiterhin möglich, sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten einer berufsständischen Versorgungseinrichtung befreien zu lassen.«