Apotheker übernehmen Federführung |
Der DAV agiert zukünftig beim E-Rezept als »primus inter pares«. / Foto: imago/Jochen Tack
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wird zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als federführender Gesellschafter die Aufgabe übernehmen, das elektronische Rezept für gesetzlich Krankenversicherte zu planen und umzusetzen. Diesen Beschluss hat die Gesellschafterversammlung der gematik (Gesellschaft für Telematik im Gesundheitswesen) auf Basis eines Regierungsentwurfs für ein Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) gefasst.
Laut GSAV hat die gematik bis zum 30. Juni 2020 »die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, damit ärztliche Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können.« Das E-Rezept ist eine Pflichtanwendung der elektronischen Gesundheitskarte, die jedoch bislang ohne Zeitplan versehen war. Der DAV wird nach Angaben der ABDA alle weiteren gematik-Gesellschafter – insbesondere Krankenhäuser und Zahnärzte – in die Kommentierungs- und Beschlussprozesse einbinden.
»Die Apothekerschaft begrüßt eine zügige Einführung des elektronischen Rezepts«, schreibt die Bundesvereinigung. Bedingungen dafür seien jedoch, dass der Patient Herr seiner Daten bleibe, weiterhin eine freie Apothekenwahl bestehe und die technische Umsetzung des elektronischen Rezepts über die Telematik-Infrastruktur erfolge.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.