Apotheker pochen auf Selbstverwaltung |
Ev Tebroke |
08.02.2019 13:36 Uhr |
51 Prozent der Stimmen: In der Gesellschaft für Telematik soll künftig das Bundesgesundheitsministerium die Mehrheitsanteile haben. / Foto: Adobe Stock/peterschreiber.media
Der Änderungsantrag 27a der Koalition zum geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat es in sich. Er sieht unter anderem vor, die derzeitige Gesellschafterstruktur der Gematik zu ändern und künftig der Regierung in dem Gremium die Entscheidungsgewalt zu erteilen. So soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) künftig 51 Prozent der Gesellschafteranteile erhalten, die Kassen und die Leistungserbringer sollen nur noch je 24,5 Prozent auf sich vereinen. Zudem sollen Beschlüsse künftig per einfacher Mehrheit erfolgen können. Bislang sind dafür 67 Prozent der Stimmen erforderlich. Erklärtes Ziel der Politik ist es, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu beschleunigen, insbesondere die elektronische Gesundheitsakte.
Die Apotheker kritisieren dies als weitreichenden und unnötigen Eingriff in die Selbstverwaltung. Sie fordern, das Vorhaben noch einmal zu überprüfen. Faktisch geht mit der Änderung des Gesellschaftervertrags eine Entmachtung der Selbstverwaltung einher. Bislang halten die Kassen 50 Prozent der Anteile in dem Gremium, die anderen 50 Prozent entfallen auf die Leistungserbringer, sprich die Spitzenorganisationen der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheker.
»Mit der geplanten Änderung des Gesellschaftervertrags, insbesondere mit den geplanten Verschiebungen von Gesellschafteranteilen und den daraus resultierenden Rechten zulasten der derzeitigen Gesellschafter, erfolgt ein Eingriff des Staates in das funktionierende System der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, für den aufgrund der bestehenden Eingriffsmöglichkeiten des Bundesministeriums für Gesundheit keine Notwendigkeit besteht«, heißt es in der Stellungnahme des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zum TSVG. Schon jetzt habe das BMG die Möglichkeit, Beschlüsse der Gematik zu beanstanden. »Dieses Beanstandungsrecht wurde jedoch nur selten in Anspruch genommen«, so der DAV.
Die derzeitige Gesellschafterstruktur der Gematik stelle sicher, dass der Aufbau und die Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur (TI) sowie die Einführung nutzbringender Anwendungen auf der Basis »fachlicher, wissenschaftlicher und ökonomischer Prämissen« erfolgten. Die dafür notwendigen Entscheidungen würden konsequent getroffen. Auch bei strittigen Punkten sei aufgrund des bestehenden Schlichtungsverfahrens eine Entscheidungsfindung gewährleistet. Das belegt aus Sicht der Apotheker auch die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen für die Maßnahmen zur Einführung der TI. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hatte die BMG-Pläne zuletzt ebenfalls scharf kritisiert.
Zum geplanten TSVG findet am 13. Februar eine erneute Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Am 14. Januar war der Gesetzentwurf schon einmal von Beteiligten des Gesundheitswesens diskutiert worden. Die ABDA hatte dazu bereits eine ausführliche Stellungnahme eingebracht, in der sie unter anderem auch die geplanten Änderungen in der Impfstoffversorgung kritisiert.