Pharmazeutische Zeitung online
Ampel-Gesetzentwurf

Apotheker sollen ab Januar gegen Covid-19 impfen

Lange wurde in der Branche über mögliche Covid-19-Impfungen in der Apotheke gemunkelt, jetzt ist der Gesetzentwurf der Ampel-Parteien da. Apotheker sollen laut geändertem Infektionsschutzgesetz bald Personen über 18 Jahren gegen Covid-19 impfen dürfen. Diese Maßnahme ist aber lediglich befristet vorgesehen. Impf-Schulungen im Rahmen der Grippe-Modellprojekte sollen zudem anerkannt werden. 
Charlotte Kurz
01.12.2021  16:30 Uhr
Apotheker sollen bei Impfreaktionen Notfallhilfe leisten

Apotheker sollen bei Impfreaktionen Notfallhilfe leisten

Im selben Gesetzesabschnitt soll auch die ärztliche Schulung selbst genau definiert werden. Diese soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der Schutzimpfung gegen das Coronavirus, insbesondere zur Aufklärung, Erhebung der Anamnese einschließlich der Impfanamnese und der Feststellung der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien enthalten. Zudem müsse sie ebenfalls die »weitere Impfberatung« sowie die Einholung der Einwilligung der zu impfenden Person behandeln. Demnach müssen Apotheker sowohl über die Kenntnis von Kontraindikationen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zu deren Beachtung Bescheid wissen als auch über Notfallmaßnahmen bei eventuellen akuten Impfreaktionen und die Fähigkeiten zur Durchführung dieser Notfallmaßnahmen erlernen.

Der Gesetzentwurf stellt zudem klar, dass alle Apotheker, die bereits im Rahmen von Modellprojekten zur Grippe-Impfung das Impfen erlernt haben, diese Kenntnisse und Fertigkeiten auch bei der Covid-19-Schutzimpfung anwenden dürfen. Diese bereits absolvierten Schulungen sind daher für die Impfungen gegen Covid-19 anzuerkennen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Ärztliche Schulungen sollen weiter auf die »bereits erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, über die jeder Berufsangehörige, der an der jeweiligen ärztlichen Schutzimpfung teilnimmt«, berücksichtigen und auf diesen aufbauen, so sieht es der Gesetzentwurf vor.

Maßnahme ist auf ein Jahr befristet

Diese Regelung soll laut Gesetzentwurf zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Zudem wird sie auf ein Jahr befristet und soll damit zum 31. Dezember 2022 wieder aufgehoben werden. Damit sollen Apotheker lediglich im kommenden Jahr gegen Covid-19 impfen dürfen, so zumindest der aktuelle Plan der Ampel-Parteien.

In der Begründung erläutern die Ampel-Parteien diesen Vorstoß damit, dass aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen aber auch der wieder ansteigenden Nachfrage nach Erst- und Zweitimpfungen eine schnelle Organisation und Durchführung der Auffrischimpfungen notwendig sei. Um diesen bestmöglich zu decken, werden deshalb zusätzlich zu den Ärzten auch Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte hierfür für einen »vorübergehenden Zeitraum berechtigt«. Die Durchführung der Impfungen ist weiter nur gestattet, »sofern das Berufsrecht dem nicht entgegensteht«. Maßgeblich dafür seien die Regelungen in den jeweiligen Berufsordnungen der Apothekerkammern. Das bedeutet, die Apothekerkammern müssen dies, soweit noch nicht bezüglich der Grippe-Impfungen geschehen, noch in ihren Berufsordnungen, beziehungsweise Satzungen ändern, bevor die Apotheker mit den Covid-19-Impfungen starten können.

Diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll unter anderem gemeinsam mit der Einführung einer Impfpflicht für bestimmte medizinische Berufsgruppen in einem Gesetzesantrag beschlossen werden. Derzeit ist diese Impfpflicht aber insbesondere für Krankenhauspersonal vorgesehen und nicht für Apothekenpersonal. Weitere Änderungen in dieser Formulierungshilfe betreffen die Dokumentationspflichten bei Testungen. Künftig sollen verstärkt Informationen über die für die Testung verantwortliche Person wie etwa Name und Anschrift dokumentiert werden.

Stand heute können bereits rund 2600 Pharmazeuten in rund 1000 Apotheken impfen. Diese könnten, sobald der Bundestag und Bundesrat für diese geplante Gesetzesänderung grünes Licht gibt, also direkt gegen Covid-19 losimpfen. Weitere Apotheker sollen schnell geschult werden, die Kammern sollen sich für entsprechende Fortbildungen bereit machen und niederschwellige Schulungen anbieten, forderte heute auch die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa