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Baden-Württemberg

Apotheker rüsten sich fürs E-Rezept

Patienten in Baden-Württemberg können ab November elektronische Verordnungen nutzen – zumindest im Rahmen des Modellprojekts Gerda. Was Patienten, Ärzte und Apotheker in diesem Zuge erwartet, erklärt die zuständige Landesapothekerkammer (LAK).
Christina Müller
03.07.2019  13:18 Uhr

Schluss mit Zukunftsmusik: Das E-Rezept kommt. In rund vier Monaten soll es Patienten im Süden der Republik bereits zur Verfügung stehen. Das Pilotprojekt Gerda (geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken), mit dem das Dokument übermittelt werden kann, ist wie geplant seit Mitte Juni implementiert, informiert die LAK gemeinsam mit dem Landesapothekerverband (LAV) und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg. Die Ärzteschaft will demnach nun bis Ende Oktober eine passende Software für die Fernbehandlungsplattform DocDirekt entwickeln, sodass teilnehmende Mediziner ab November E-Rezepte ausstellen und an Gerda übermitteln können.

Gerda ist ein sicherer Rezeptspeicher, den Arzt, Patient und Apotheke gemeinsam nutzen können. Zu Beginn ist geplant, dass der behandelnde Arzt ein digitales Muster 16 ausstellt und verschlüsselt an Gerda sendet. Der Patient kann dann auf das E-Rezept zugreifen und frei entscheiden, welche der teilnehmenden Apotheken seine Verordnung beliefern soll. Diese kann mithilfe des sogenannten N-Ident-Verfahrens auf den Speicher zugreifen und das Rezept im Auftrag des Patienten beziehen. Das N-Ident-Verfahren ist eine Art digitaler Schlüssel, der jeden Teilnehmer des Apothekenmarkts eindeutig und sicher identifiziert. Weitere Verordnungstypen, zum Beispiel Hilfsmittel, sollen folgen.

Freie Apothekenwahl bleibt erhalten

Zudem ermöglicht es das System, dass die Apotheke ihrem Kunden stets den aktuellen Status des Rezepts mitteilen kann. Dadurch weiß der Patient genau, wann er sein Medikament abholen kann oder wann die Apotheke ihm das Mittel auf Wunsch nach Hause liefert. »Mit Gerda entscheidet der Patient, was mit dem E-Rezept passiert«, betonen LAK, LAV und KV. »Das bedeutet, er hat eine freie Arzt- und Apothekenwahl und die Daten bleiben in der Verfügungsgewalt des Patienten.«

Ist das Rezept beliefert, rechnet es die Apotheke über das Rechenzentrum wie auch bisher üblich mit den Krankenkassen ab. »Gerda ist so konzipiert, dass das E-Rezept verschlüsselt und mit allen nötigen Informationen digital an die Rechenzentren gesendet werden kann«, heißt es. Das Rechenzentrum wiederum leitet die Verordnung wie gewohnt an die Kassen weiter.

Schutz vor »kapitalgesteuerten Marktteilnehmern«

»Durch die führende Rolle der Landesapothekerkammer und des Landesapothekerverbands bei der Einführung des E-Rezepts in Baden-Württemberg ist sichergestellt, dass das E-Rezept nicht in die Hände von kapitalgesteuerten Marktteilnehmern fällt, bei denen wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen«, unterstreichen LAK, LAV und KV. Mit Gerda ist demnach ein System von neutralen Akteuren und unter staatlicher Kontrolle auf den Markt gekommen, das eine einheitliche Schnittstelle für Ärzte und Apotheker bietet. »Durch GERDA kann sichergestellt werden, dass der Patient weiterhin eine freie Arzt- und Apothekenwahl hat und dass das E-Rezept kein Handelsobjekt wird.«

Zunächst wird Gerda in den Apotheken der Region Stuttgart und im Kreis Tuttlingen getestet. »Wenn weiterhin alles wie geplant läuft, ist es vorgesehen, dass Gerda Anfang 2020 in Apotheken in ganz Baden-Württemberg etabliert wird – aus Sicht der Projektpartner je früher desto besser«, schreiben die Initiatoren.

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