So ist freie Apothekenwahl auch technisch umsetzbar |
Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) fordert die technische Absicherung der freien Apothekenwahl bei der E-Rezept-App, die laut Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) die Gematik entwickeln soll. / Foto: PZ/ Wagenzik
Die Apotheker begrüßen die gesetzliche Festschreibung der freien Apothekenwahl im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) für alle Patienten auch nach der verbindlichen Einführung des E-Rezepts ab 2022. »Jeder Patient muss beim Einlösen seines E-Rezepts vollkommen frei in der Entscheidung sein, welche Apotheke er in Anspruch nimmt«, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): »Das heute im Bundestag verabschiedete PDSG verbietet laut Gesetz das Makeln von E-Rezepten durch Dritte, sichert das Verbot aber leider nicht technisch ab.«
De facto lässt das Gesetz nach Angaben der ABDA jedoch Schnittstellen zu, über die sich Handelsriesen und Datenkraken in den Transportweg des Rezeptes einschalten und den Patienten beeinflussen können. Medikationsdaten sollten grundsätzlich erst nach dem Einlösen des E-Rezepts in einer Apotheke in andere Anwendungen übernommen werden können, so die ABDA-Forderung. Mit seiner eigens entwickelten App habe der DAV eine Benchmark gesetzt, wie eine solche Anwendung aussehen und funktionieren könnte.
Neben dem Projekt GERDA (Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken) in Baden-Württemberg bringt die Apothekerschaft in Berlin ein weiteres, vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördertes Pilotprojekt zur E-Rezept-Anwendung voran. Im Rahmen der Zukunftsregion Digitale Gesundheit (ZDG) startet Anfang Juli die Phase II des Pilotprojekts: Es wird von Berlin nach Brandenburg ausgedehnt und technisch erweitert. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie soll eine kontaktlose Versorgung von Risikogruppen mit Arzneimitteln ermöglicht werden. Dazu dient auch die elektronische Übermittlung des E-Rezeptes an den Patienten ohne dessen Präsenz in der Praxis.
In der seit Ende 2019 laufenden Phase I waren laut ABDA etwa 10 Ärzte, rund 30 Apotheken und eine Krankenkasse an die E-Rezept-Lösung angebunden – in Phase II sollen es jeweils knapp 100 Ärzte und Apotheken sowie mehrere Krankenkassen werden. In Phase I wurden demnach bereits mehr als 100 E-Rezepte ausgestellt. Das auf Basis der DAV-Web-App laufende Vorhaben liefert wichtige Erkenntnisse für die Erstellung der E-Rezept-App durch die gesetzlich beauftragte Gematik.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.