Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bestätigte: Die Kundin eines Frankfurter Apotheker hat Recht auf 8.000 Euro Schmerzensgeld. / © Adobe Stock/Gina Sanders
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bestätigte in einer nun veröffentlichten Entscheidung einen entsprechenden Anspruch, kürzte die Summe aber gegenüber dem erstinstanzlichen Urteil um 2.000 Euro wegen Mitverschuldens der Frau und teilweiser Verjährung. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Landgerichts, die das OLG nicht beanstandete, hatten der Apotheker oder seine Mitarbeitenden der Klägerin von 2015 bis Anfang 2020 »erhebliche Mengen« der abhängig machenden Medikamente ohne gültige ärztliche Verordnung verkauft. Das sei in einem Strafverfahren festgestellt worden. Damit habe er seine Pflichten als Apotheker verletzt.
Der Apotheker erklärte dagegen, es habe bei jedem Verkauf ein niederländisches Rezept vorgelegen, und er habe auf die Möglichkeit einer Abhängigkeit hingewiesen. Dies wertete das Gericht als Schutzbehauptung.
Es komme auch nicht darauf an, ob die Frau bereits vor dem Verkauf medikamentenabhängig gewesen sei, ihre Abhängigkeit wäre sonst aufrechterhalten worden. Die Klägerin begann laut Gericht im März 2020 einen Entzug, ihr Sohn erstattete Strafanzeige.